FMA INFO: Adria Bank Aktiengesellschaft -Konzession zur Ausübung von konzessionspflichtigen Bankgeschäften erloschen

Die Konzession der Adria Bank Aktiengesellschaft zur Ausübung von konzessionspflichtigen Bankgeschäften gemäß § 1 Abs. 1 BWG ist aufgrund Zurücklegung gemäß § 7 Abs. 1 Z 3 BWG erloschen. Das teilt die FMA auf ihrer Internetseite mit.

Leave A Comment