Insolvenz Kongresszentrums Bonn WCCB: Haftet der Insolvenzverwalter jetzt?

Last Updated: Mittwoch, 30.09.2015By Tags: , , , ,

Der ehemalige Insolvenzverwalter des Kongresszentrums Bonn WCCB, Christopher Seagon aus der Kanzlei Wellensiek, ist mit einer Klage gegen die Stadt vor dem Landgericht Bonn gescheitert (Az. 1 O 206/14). Die Klage war zu spät eingereicht worden.

Seagon hatte mit seiner im Juni 2014 eingereichten Klage der Stadt Beihilfe zum Insolvenzbetrug vorgeworfen: Die Stadt habe auch nach dem 30. Januar 2009, als die Finanzprobleme des Bauherrn UNCC bereits bekannt geworden waren, weiter Einfluss auf das Bauprojekt genommen. Im September 2009 wurde der Bau des WCCB gestoppt, weil zahlreiche Firmen aufgrund der Zahlungsausfälle in die Insolvenz gingen. Auch UNCC beantragte im Oktober 2009 Insolvenz. Die Stadt habe bis zur Stellung des Insolvenzantrags die Sparkasse KölnBonn durch eine Bürgschaft zur weiteren Auszahlung des Millionenkredits veranlasst. Deshalb sei sie dazu verpflichtet, für den Schaden, der den Baufirmen entstanden sei, aufzukommen. Der Streitwert war in dem Prozess auf 10 Millionen Euro festgelegt worden.

Ob der Vorwurf zutrifft, konnte indes nicht geklärt werden: Die Frist für etwaige Schadensersatzansprüche war bereits erloschen, als Klage erhoben wurde.Strittig ist dabei die Frage, wann der Insolvenzverwalter von den Vorgängen erfahren hat. Dieser Zeitpunkt ist entscheidend für die dreijährige Verjährungsfrist. Wie der Bonner ‘General-Anzeiger’ berichtet, führte Segaon an, diese Kenntnisse erst durch das von September 2011 bis Mai 2013 laufende Strafverfahren vor der Wirtschaftsstrafkammer gegen den früheren WCCB-Investor Man-Ki Kim und dessen Rechtsberater erlangt zu haben. Das Gericht sagte, Seagon wusste seit 2010 Bescheid. Ist der Insolvenzverwalter nun selber in der Haftung?

Quelle:Juve

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