Insolvenz Pact Holding AG

Im Insolvenzverfahren der Pact Holding AG, mit Sitz in der Riesstraße 20, 80992 München und eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRB 140737, vertreten durch den Vorstand Valentin Mathias und rechtlich vertreten durch die Kanzlei GRUB BRUGGER, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Prannerstraße 6, 80333 München, wurde am 9. Februar 2024 um 12:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, um das Vermögen der Schuldnerin vor negativen Veränderungen zu schützen, gemäß § 21 Abs. 1 und 2 InsO. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Thomas E. Funk, ansässig in der Herzog-Heinrich-Straße 9, 80336 München, ernannt. Zudem wurde bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam sind, einschließlich der Einziehung von Forderungen.

Hinsichtlich der Entscheidung besteht die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht München, Pacellistraße 5, 80333 München, einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung. Beschwerden müssen schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklärt werden und sind von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterschreiben.

Elektronische Rechtsbehelfe müssen entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Informationen zu sicheren Übermittlungswegen und den technischen Anforderungen für die elektronische Kommunikation mit den Gerichten finden sich unter www.justiz.de.

Das Amtsgericht München, als Insolvenzgericht, veröffentlichte diesen Beschluss am 9. Februar 2024.

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