Insolvenz Zeynep Celik-Fröhlich

Im Insolvenzantragsverfahren bezüglich Zeynep Celik-Fröhlich aus Heinrich-Heine-Straße 22, 64711 Erbach, hat das Amtsgericht Darmstadt unter der Geschäftsnummer 9 IN 67/24 am 08.02.2024 um 15:15 Uhr die vorläufige Verwaltungsanordnung erlassen. Rechtsanwältin Katrin Kühne von der Kanzlei Hendriock Dr. Georg GmbH in Darmstadt wurde als vorläufige Insolvenzverwalterin bestimmt.

Die Anordnung besagt, dass Verfügungen von Frau Celik-Fröhlich nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin rechtswirksam sind. Zudem ist es den Schuldnern untersagt, Zahlungen direkt an Frau Celik-Fröhlich zu leisten. Stattdessen ist die vorläufige Insolvenzverwalterin ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder zu verwalten. Hierfür darf sie ein Insolvenzsonderkonto einrichten, das den Anforderungen des BGH-Urteils vom 07.02.2019 entspricht.

Finanzbehörden, Banken, Sparkassen, Kreditinstitute und das Kraftfahrbundesamt sind angewiesen, der vorläufigen Insolvenzverwalterin alle notwendigen Auskünfte zu den Geschäftsbeziehungen mit Frau Celik-Fröhlich zu erteilen und erforderliche Unterlagen bereitzustellen.

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