Insolvenzeröffnungsverfahren: ADCONSO GmbH & Co. Kommanditgesellschaft – Anordnung

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRA 20698 eingetragenen ADCONSO GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Im Honigstal 7, 42117 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 20473 eingetragene Honigstal GmbH, Im Honigstal 7, 42117 Wuppertal, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Christine Ruthe, Im Honigstal 7, 42117 WuppertalGeschäftszweig: Entwicklung und Durchführung von Marketingkonzepten, Personal- und Produkttraining, Planung und Realisierung vom Computer- und Telekommunikationsnetzwerken sowie Wirtschafts- und Unternehmensberatung ist am 10.11.2016, um 13:03 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Nikolaos Antoniadis, Hofaue 41 – 45, 42103 Wuppertal bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

145 IN 763/16
Amtsgericht Wuppertal, 10.11.2016

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