Insolvenzeröffnungsverfahren: Becker Immobilienvermietungsgesellschaft mbH – Anordnung

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 46188 eingetragenen Becker Immobilienvermietungsgesellschaft mbH, Hauptstr. 128, 51465 Bergisch Gladbach, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Marianne Becker ist am 02.08.2016, um 13:27 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Holger-René Bruckhoff, Theodor-Heuss-Ring 23, 50668 Köln bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

71 IN 277/16
Amtsgericht Köln, 02.08.2016

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