Insolvenzeröffnungsverfahren: Ultrasonic AG

Last Updated: Mittwoch, 18.03.2015By Tags: , ,

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen  der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 73727 eingetragenen Ultrasonic AG, Graf-Adolf-Platz 12, 40213 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Dr. Harald Zender, Am Wies’chen 14, 65594 Runkel

Geschäftszweig: die Leitung von Unternehmen und die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen,

ist am 13.03.2015, um 11:58 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering, Sachsenring 69, 50677 Köln bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

75 IN 86/15
Amtsgericht Köln, 13.03.2015

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