keine Stellungnahme

Last Updated: Donnerstag, 07.12.2023By Tags: ,

Der Bundesrat hat entschieden, keine Stellungnahme zum Nachtragshaushalt für das laufende Jahr abzugeben. In einer Sondersitzung ließ die Länderkammer das Gesetz ohne Einsprüche durchgehen. Dies ermöglicht es dem Bundestag, sich in der kommenden Woche erneut mit dem Haushaltsplan zu befassen und ihn zu verabschieden.

Der Nachtragshaushalt dient der Bundesregierung dazu, bereits ausgezahlte Mittel, insbesondere für die Energiepreisbremse und Fluthilfen, nachträglich rechtlich abzusichern. Diese Gelder waren ursprünglich für Corona-Hilfen vorgesehen, wurden jedoch umgewidmet. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe war diese Umwidmung nicht rechtmäßig, weshalb der Nachtragshaushalt notwendig wurde.

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