Lebensversicherung kündigen, aber über einen Rechtsanwalt

Last Updated: Samstag, 14.07.2018By Tags:

Sehr oft haben wir in den letzten Wochen Anfragen in die Redaktion bekommen betreffend von Angeboten von Finanzvertrieben die anbieten die bestehende Lebensversicherung zu kündogen udn mehr Geld herauszuholen.

Prima, denn die Lebensversicherung ist sicherlich als Altersvorsorge überholt, und viele Besitzer einer Lebensversicherung haben mit dem Abschluss dieser Lebensverscherung auch viel Geld verloren, denn Lebensversicherungen haben sich nicht so entwickelt wie man in der Vergangenheit prophezeit hatte.Rechtsanwalt Marc Ellerbrock von BEMK Rechtsanwälte rät davon ab sich von einem Finanzvertrieb zur Kündigung einer Lebensversicherung beraten zu lassen, denn oft geben diese das dann auch nur an Rechtsanwälte weiter, wollen selber dann aber bei den Versicherungsinhabern nochmals für sich abkassieren. Bedenken sie auch bitte, es geht um ihr Geld das sie hier aus der Hand geben. Gerne stehen wir Ihnen für ein Beratungsgespräch zur Verfügung, so Marc Ellerbrock.Marc Ellerbrock ist Partner in der Kanzlei BEMK Rechtsanwälte.

BEMK Rechtsanwälte sind auf das Kapitalmarktrecht, das Versicherungsrecht und das Wirtschaftsverwaltungsrecht spezialisiert einschließlich angrenzender Rechtsgebiete.

> Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht

Wir betreuen Finanzdienstleister und Emittenten in den größeren Komplexen des Kapitalmarkts und verfügen über die Erfahrung aus Hunderten von Haftungsprozessen zu diversen Emissionen. Regelmäßig relevante Themen dabei sind die rechtliche Qualität von Kapitalanlagen, Produktunterlagen, Mittelverwendung, Beratung und Vermittlung. Wir werden von Haftpflichtversicherungen mit der Rechtsverteidigung von Finanzdienstleistern betraut.

Insolvenzverwalter beauftragen uns mit der Begutachtung und Durchsetzung insolvenzrechtlicher Ansprüche vor kapitalmarktrechtlichem Hintergrund.

Im Bereich des Versicherungsrechts kümmern wir uns um die Abwehr der Haftung des Versicherungsvermittlers und -maklers, aber auch um die Vertretung von Versicherungsnehmern bei Leistungsverweigerung des Versicherers im Schadensfall sowie um den Komplex der Rückabwicklung von Versicherungsverträgen.

Weitere Informationen zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten erhalten Sie in der Rubrik „Fallgruppen“.

> Wirtschaftsverwaltungsrecht

Im Bereich des Verwaltungsrechtes beraten wir Kommunen, kommunale Gesellschaften, Unternehmen sowie Privatpersonen in allen öffentlich-rechtlichen Fragestellungen rund um komplexe Bauvorhaben. Neben dem Bau- und Planungsrecht unterstützen wir unsere Mandanten insbesondere in Vergabeverfahren für Bau- und Dienst-/Lieferleistungen. Die von uns im Vergaberecht angebotenen Beratungsleistungen umfassen die Strukturierung der Verfahren, die Projektsteuerung, die Vergabekonzeption sowie die Vertragsgestaltung. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist das nationale und europäische Fördermittel- und Beihilfenrecht. Schlussendlich vertreten wir die Interessen unserer Mandanten vor den Verwaltungsgerichten und den Vergabekammern.

Zu unseren Mandanten zählten und zählen z.B. die Länder Schleswig-Holstein, Brandenburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Im kommunalen Bereich vertreten wir zahlreiche Landkreise und Kommunen in Nordrhein-Westfalen, zu erwähnen sind hier unter anderem die Städte Regensburg und Nürnberg sowie die Kreise Lippe, Rhein-Erft, Harburg, Aurich, Celle und Miesbach.

Leave A Comment