Lombardium Vermittler verklagen ist klar der richtige Weg!

In den letzten 14 Tagen haben wir hier die Kommentare zum Thema „Vermittler Lombardium-IG Lombard-Vermittlerhaftung“ verfolgt. Eine Diskussion, in der es dann Personen aus der IG gibt, die hier Stimmung dafür machen wollen, Vermittler nicht zu verklagen. Klar, denn den Vermittlern geht es ganz klar um Selbstschutz, und was interessiert die Vermittler der „dumme Anleger; dessen Kohle ist ja schon weg, warum soll ich jetzt meine Kohle auch noch verlieren?“

Natürlich gibt es bisher kaum bekannte Urteile gegen Lombardium Vermittler. Das hat aber nicht den Hintergrund, dass da keiner die Vermittler verklagt, sondern den Hintergrund, dass die Vermittler „ein Urteil scheuen wie der Teufel das Weihwasser“. Deshalb wurden in vielen uns bekannten Fällen Vergleiche geschlossen natürlich mit dem Vermerk „über den Inhalt des Vergleiches dann Stillschweigen zu bewahren“. Genau das ist der wahre Grund, warum man da nicht viel hört. Bei uns aber haben sich „Dutzende“ von Anlegern gemeldet, die nun schon Klagen führen gegen die Vermittler, unter anderen auch gegen das Unternehmen von Peter Stütz.

Nochmals ganz klar der Hinweis: Sie sollten ganz schnell Ihre Chance suchen, Ihr Geld wiederzubekommen, so lange die Vermittler noch Geld haben bzw. die Deckung der Vermögensschadenshaftpflicht noch da ist.

Mittlerweile haben wir auch von einigen „kontroversen Urteilen Kenntnis“, darunter vom LG Leipzig, dem LG Chemnitz und LG Hamburg. Chemnitz und Leipzig sehen die Prospekte als fehlerhaft an, das LG Hamburg hingegen sieht keinen Fehler. Hier wurde die Beraterhaftung klar verneint.

Das Urteil ist aber unserer Kenntnis noch nicht rechtskräftig und geht wohl dann noch zum OLG in Hamburg. Wie das OLG Hamburg hier dann entscheiden wird, steht natürlich noch in den Sternen. Trotzdem kann man an der Unterschiedlichkeit der Urteile auch die unterschiedliche Bewertung der jeweiligen Kammern des entscheidenden Landgerichtes erkennen. Wir sagen hier nochmals ganz klar, lassen sie bitte ihren Beratungsprozess überprüfen, ob der in Ordnung war. Wenn nicht, dann sollten Sie umgehend versuchen, auf dem Klageweg an ihr Geld zu kommen. Klagen Sie jetzt, bevor andere das tun und ihr Geld zurückbekommen.

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  1. S. Richter Dienstag, 30.10.2018 at 11:11 - Reply

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