nexuscap.net: BaFin ermittelt gegen unbekannte Betreiber der Website

Last Updated: Montag, 13.11.2023By Tags: ,

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat vor der Nutzung der Webseite nexuscap.net gewarnt und ermittelt gegen deren unbekannte Betreiber. Die Webseite steht im Verdacht, ohne die notwendige Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anzubieten.

Des Weiteren gibt es Berichte, dass Personen, die mit dem Betreiber der Webseite in Verbindung stehen, Verbraucherinnen und Verbraucher unaufgefordert per E-Mail und Telefon kontaktieren. Diese Kontaktaufnahme dient dazu, Festgeldangebote zu unterbreiten. Als Geschäftsadresse wird München angegeben.

In Deutschland ist für das Angebot von Finanz- und Wertpapierdienstleistungen eine Genehmigung durch die BaFin erforderlich. Trotzdem gibt es Firmen, die derartige Dienste anbieten, ohne über die notwendige Zulassung zu verfügen. Ob ein Unternehmen über eine entsprechende Genehmigung verfügt, kann in der Unternehmensdatenbank der BaFin überprüft werden.

Diese Warnung der BaFin stützt sich auf die rechtlichen Bestimmungen des § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes.

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