Plattform 31fx/ JRV Euro Market Ltd und JRV Market Ltd: BaFin untersagt den unerlaubt erbrachten Eigenhandel

Die BaFin hat mit Bescheiden vom 26. Juni 2020 gegenüber der JRV Euro Market Ltd und JRV Market Ltd aus London, Großbritannien, die sofortige Einstellung des unerlaubt betriebenen Eigenhandels angeordnet.

Die Unternehmen schließen über ihre Plattformen wie www.31fx.com und www.31fx.co mit deutschen Kunden finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFD), die auf Währungen, Edelmetalle und Termingeschäfte laufen.

Damit betreiben die Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügen sie jedoch nicht und handeln daher unerlaubt.

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