Rechtsanwalt Marc Ellerbrock von der Kanzlei BEMK – Versicherungsärger ist seine Sache

Last Updated: Freitag, 13.07.2018By Tags:

Marc Ellerbrock ist immer dann unser Ansprechpartner, wenn ein User unserer Seiten ein Problem mit seiner Versicherung hat. Marc Ellerbrock ist aber auch schon seit vielen Jahren der Ansprechpartner für viele User unserer Plattform die ihre Lebensversicherung kündigen wollen, dabei sich auf die Beratung eines qualifizierten Rechtsanwaltes verlassen, udn nicht auf Angebote von Vertrieben die dann das so erlangte Kapital wiederum in „zweifelhafte Kapitalanlagen“ investieren wollen.

Viel Unruhe unter Versicherungskunden gibt es derzeit auch zur Verkündung der Generali Versicherung ihr Lebensversicherungsgeschäft zu verkaufen. In diesem Zusammenhang weist Marc Ellerbrock auf einen aktuellen Artikel der Verbraucherzentrale hin:

Die Generali hat im Juli 2018 Pläne bekannt gegeben, rund vier Millionen Lebensversicherungen an eine Abwicklungsfirma zu verkaufen.

Die Unruhe bei Lebensversicherungen können sich Vertreter zu Nutze machen und verunsicherten Kunden einen teuren Wechsel in neue Produkte nahelegen. Bei den Verbraucherzentralen haben sich Betroffene gemeldet, denen riskantere Fondspolicen als Ersatz für ihre sichere und gut verzinste Lebensversicherung mit Garantieleistungen angeboten worden sind – unter Zeitdruck, weil ihr Versicherungsunternehmen die Verträge ja bald verkaufe.

Neue Verträge bedeuten aber meist auch hohe Provisionen, die letztlich Sie zahlen müssen. Einen bestehenden Vertrag vorzeitig zu kündigen, kann ebenfalls teuer werden: Sie haben zum Start die meisten Kosten bezahlt, sollen von einer langen Verzinsung profitieren und bekommen unter Umständen zum Schluss noch einen Überschuss.

Deshalb: Überstürzen Sie es nicht!

Ob Kunden von Generali handeln sollten, ist derzeit noch nicht absehbar. Eine Entscheidung der Aufsichtsbehörde BaFin steht noch aus. Ob Sie etwas an Ihrer Lebensversicherung verändern sollten, ist außerdem immer von den individuellen Umständen abhängig (z.B. von der Vertragslaufzeit, dem Garantiezins, möglichen Zusatzversicherungen wie etwa Berufsunfähigkeit etc.). Lassen Sie sich darum am besten unabhängig und in Ruhe zu Ihrer Altersvorsorge beraten – zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale.

Achtung: Fondspolicen sind oft keine gute Alternative

Vor vielen Jahren abgeschlossene klassische Lebens- und Rentenversicherungen haben häufig höhere Garantiezinsen als Sie aktuell auf dem Markt bekommen werden. Verträge, die bis 2004 abgeschlossen wurden, können überdies noch von einem Steuervorteil profitieren. Fondspolicen dagegen, die oft als bessere Alternative in Niedrigzinszeiten verkauft werden, bedeuten: mehr Risiko. Die Produkte sind außerdem oft teuer und intransparent.

Meist ist ein Fondssparplans ohne Versicherungsmantel für die Altersvorsorge die bessere Alternative. Das Risiko auf dem Aktienmarkt ist dann aber inklusive: Die Kurse können immer kurzfristig deutlich absacken – wer hier Ausdauer über viele Jahre mitbringt und sein Geld möglichst breit streut, kann mit Aktien(fonds) auf lange Sicht aber von den höheren Erträgen profitieren.

Was ein Verkauf für die Verträge bedeutet

Der Hintergrund der aktuellen Unruhe: Mit Generali will der erste Branchenriese der Lebensversicherer seine Verträge abwickeln. Das Unternehmen möchte die Verträge mit seinen Kunden an eine andere Firma verkaufen. Für Sie als Kunde ist damit tatsächlich die Frage verbunden, ob Sie gewohnte Erträge nach einem Verkauf in derselben Höhe bekommen werden und ob der neue Vertragspartner die garantierte Leistung auch mit ähnlich hoher Sicherheit erfüllen kann.

Die Verbraucherzentralen sehen die aktuelle Entwicklung auf dem Lebensversicherungsmarkt kritisch. Verbraucher, die sich bewusst ihren Vertragspartner ausgesucht haben, müssen sich nun ohne Mitspracherecht mit einem neuen Vertragspartner abfinden. Es reicht nicht, wenn die BaFin erklärt, dass sie sich um die Interessen der Versicherten kümmern wird. Vier Millionen Versicherte dürfen zu Recht erwarten, dass die BaFin ihnen auch erklärt, mit welchen konkreten Maßnahmen sie sich für ihre Belange eingesetzt hat. Ein Verkauf wirft schließlich viele Fragen auf:

  • Sind die bestehenden Garantieleistungen beim neuen Versicherer mindestens genauso sicher wie beim bisherigen? Schließlich sind bereits etliche Versicherer in „Manndeckung“ bei der BaFin, weil diese Sorgen hat, was die Erfüllbarkeit der Verträge betrifft.
  • Kann ein neuer Versicherer ebenso wie der bisherige mindestens gleich hohe Überschüsse erwirtschaften, die den Kunden zu Gute kommen? Wie verhindert die BaFin, dass künftig kaum mehr als die Garantieleistungen ausgezahlt werden?
  • Haben Investoren oder Abwicklungsplattformen ein Interesse an einem guten Ruf, an einem guten Service? Was hindert sie daran, Kosten in diesen Bereichen vor allem zu Gunsten eigener Gewinne einzusparen?
  • Wenn eine Lebensversicherung weitere Leistungen vorsieht, zum Beispiel eine Berufsunfähigkeitsrente: Können sich Kunden darauf verlassen, dass sie fair behandelt werden, sollte der versicherte Fall einmal eintreten?

Noch ist nichts entschieden. Jetzt liegt der Ball bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Sie trägt eine große Verantwortung:

  • Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) muss einem Verkauf von Versicherungsverträgen zustimmen. Die Aufsichtsbehörde ist gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Interessen als Versicherter zu wahren und zu prüfen, ob der aufnehmende Versicherer die Verpflichtungen aus den Verträgen auch künftig zuverlässig erfüllen kann. Sie können sich schon jetzt mit Ihren Sorgen und Fragen zu einem möglichen Verkauf Ihrer Lebensversicherung bei der BaFin melden.
  • Laut BaFin dürfen Verträge von Versicherern mit Sitz in Deutschland nicht an Gesellschaften mit Firmensitz im Ausland verkauft werden. Somit sind Sie auch bei einem neuen Versicherer durch die Aufsicht der BaFin beaufsichtigt.
  • Im Insolvenzfall muss Ihnen die Sicherungseinrichtung der deutschen Lebensversicherer namens „Protektor“ helfen.

Wir ermuntern Verbraucher, bei der BaFin konkret nachzufragen, wie sie sicherzustellen gedenkt, dass die Interessen der Versicherten gewahrt bleiben.

 

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