Rüstungskontrollvertrag

Last Updated: Dienstag, 07.11.2023By Tags: , ,

Die Bundesregierung hat einen wesentlichen Beschluss hinsichtlich des KSE-Vertrags gefasst und entschieden, sich vorübergehend nicht mehr an diesen Rüstungskontrollvertrag zu halten, wie das Auswärtige Amt bekannt gab. Diese Maßnahme erfolgt als direkte Antwort auf den Rückzug Russlands, der die Effektivität des Vertrages erheblich schwächt, da sein Hauptanliegen – die Aufrechterhaltung eines stabilen Gleichgewichts konventioneller Streitkräfte in Europa auf einem reduzierten Niveau – ohne Russlands Beteiligung nicht zu verwirklichen ist. Die Entscheidung Deutschlands wurde in intensiver Rücksprache mit den NATO-Partnern getroffen, um eine einheitliche Linie innerhalb des Bündnisses zu gewährleisten. Es handelt sich dabei nicht um einen definitiven Rückzug aus dem Vertrag, sondern vielmehr um eine Suspendierung, mit der Option, den Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt wieder in Kraft zu setzen, sollte sich das internationale Umfeld entsprechend ändern. Der ursprüngliche KSE-Vertrag, der das Militärpotenzial der Vertragsstaaten transparenter machen und reduzieren sollte, datiert aus dem Jahr 1990. Russland setzte seine Beteiligung bereits im Jahr 2007 aus, und der vollständige Austritt des Landes ist nunmehr juristisch wirksam geworden. Die deutsche Regierung betont damit die Notwendigkeit einer Anpassung der sicherheitspolitischen Instrumente an die aktuellen geopolitischen Realitäten und bekräftigt die Bereitschaft, den Dialog für eine effektive Rüstungskontrolle unter geänderten Vorzeichen fortzusetzen.

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