Septembermeldungen 2018 der BaFin

Es ist wieder ein Menge passiert und die BaFin verbot Angebote, wieß auf Verwechslungen und Vortäuschungen hin und setzte Reihe zu Konkressen und Workshops fort.

Anmeldung zur BaFin-Konferenz Geldwäscheprävention jetzt möglich (28.09.2018)

Interessierte können sich ab sofort zu der Konferenz rund um Themen der Geldwäschebekämpfung anmelden, die die BaFin am 12. Dezember im Plenarsaal des World Conference Center (WCCB) in Bonn veranstaltet. Die Veranstaltung richtet sich vorrangig an von der BaFin beaufsichtigte Unternehmen (Geldwäschebeauftragte) sowie deren Branchenverbände. In mehreren Vorträgen und einer Podiumsdiskussion stehen insbesondere Auslegungs- und Anwendungshinweise der BaFin zum Geldwäschegesetz (GwG), erste Praxiserfahrungen mit dem neuen GwG und die zukünftige Ausrichtung der Geldwäschebekämpfung im Mittelpunkt.

Das detaillierte Programm ist auf der Internetseite der BaFin veröffentlicht. Nach der Begrüßung durch Exekutivdirektor Dr. Thorsten Pötzsch werden BaFin-Experten vor dem Hintergrund des neuen GwG die zur Veröffentlichung in Kürze anstehenden Auslegungs- und Anwendungshinweise der BaFin erläutern. Weitere Themen sind die Umsetzung der fünften Geldwäscherichtlinie, Erfahrungen mit dem GwG aus Prüfer- und Praxissicht sowie Aktuelles aus Sicht der Financial Intelligence Unit (FIU).

In der abschließenden Paneldiskussion nehmen Vertreter aus der Industrie und der BaFin Fragen der zukünftigen Ausrichtung der Geldwäschebekämpfung in den Blick. Schwerpunkte sind Entwicklungen im europäischen Kontext, ein risikoorientierter Ansatz bei der Aufsicht und die Digitalisierung.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos, die Zahl der Plätze jedoch begrenzt. Zu- und Absagen versendet die BaFin Anfang November.

BAFIN auf dem Börsentag Berlin (28.09.2018)

Während der World Investor Week ist die BaFin am 6. Oktober auf dem Börsentag in Berlin vertreten. Sie steht dort unter anderem zu Verbraucherfragen Rede und Antwort.

Die World Investor Week ist eine weltweite Aktionswoche für Anleger, die in diesem Jahr vom 1. bis 7. Oktober stattfindet. Die BaFin nimmt bereits zum zweiten Mal daran teil.

Die BaFin ist außerdem regelmäßig bei den Börsentagen und Anlegermessen in Hamburg, Dresden, München, Stuttgart und Frankfurt mit einem Team vor Ort.

Konferenz zur IT-Aufsicht bei Banken mit Schwerpunkt Cybersicherheit (27.09.2018)

„Software- oder Hardwarestörungen und Mängel in der ‚Cyber-Hygiene‘ sind viel häufiger die Ursache von Sicherheitsvorfällen als Attacken von außen“, erklärte BaFin-Exekutivdirektor Raimund Röseler zum Auftakt der Konferenz „IT-Aufsicht bei Banken“, zu der am Donnerstag rund 400 Vertreter der Finanzbranche und IT-Sicherheitsexperten auf Einladung der BaFin nach Frankfurt kamen.

„Wir werden daher einen stärkeren Fokus auf die Effektivität von Schutzmaßnahmen und auf geeignete Krisenreaktionsmechanismen legen müssen“, kündigte Röseler an. Dabei werde es darum gehen, wie Krisenübungen und ein wirksames Notfallmanagement bei Banken aussehen sollten. Auch überlege die BaFin mit umfangreichen Sicherheitstests („Penetrationstests“) die IT-Sicherheitssysteme der Banken auf Herz und Nieren zu testen.

Das Thema Cybersicherheit stand daher im Mittelpunkt der Veranstaltung. Den Hauptvortrag hielt der Präsident des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm. Auf besonderes Interesse stieß außerdem die Orientierungshilfe zum Thema Cloud Computing, die die BaFin in Kürze für die Institute veröffentlichen wird. Die Konferenz-Teilnehmer erhielten vorab einen Einblick in die wesentlichen Inhalte. Ein weiterer Schwerpunkt war die Aufsicht über die Sicherheit im Zahlungsverkehr nach dem neuen Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG).

Darüber hinaus ging es um die Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT (BAIT), die die BaFin im November 2017 veröffentlicht hat. Vertreter der Deutschen Bundesbank informierten zudem über ihre Aufsichts- und Prüfungspraxis mit Blick auf IT- und Cyber-Risiken.

BaFin untersagt das öffentliche Angebot des qualifiziert nachrangigen partiarischen Darlehens der ABANQO AG (26.09.2018)

Die ABANQO AG (vormals ABANKO AG) darf ihr qualifiziert nachrangiges partiarisches Darlehen nicht zum Erwerb anbieten. Die BaFin hat dem Unternehmen am 10. September 2018 wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagegesetz (VermAnlG) untersagt, das qualifiziert nachrangige partiarische Darlehen öffentlich anzubieten.

Die Untersagung erfolgte, weil die ABANQO AG keinen von der Bundesanstalt gebilligten Verkaufsprospekt für diese Vermögensanlage veröffentlicht hat, der die nach dem Vermögensanlagengesetz erforderlichen Angaben enthält.

 

Änderung des § 16 Solvabilitätsverordnung (SolvV) zur Konsultation gestellt. (25.09.2018)

Die BaFin hat den Entwurf für eine Änderungsverordnung zur Änderung des § 16 Solvabilitätsverordnung (SolvV) zur Konsultation gestellt. Dieser Paragraph soll geändert werden, um die betreffenden Regelungen an die neuen Anforderungen der Delegierten Verordnung (EU) 2018/171 vom 19. Oktober 2017 anzupassen. Mit der Änderung werden die Vorgaben für die Erheblichkeitsschwelle für überfällige Verbindlichkeiten festgesetzt, um in der gesamten EU eine möglichst weitgehende Angleichung der für Zwecke der Eigenmittel für Institute anwendbaren Ausfalldefinition zu erreichen. Die geänderten Vorgaben nach § 16 SolvV sollen spätestens ab dem 31.12.2020 anwendbar sein.

Da es wichtig ist, den Instituten möglichst frühzeitig einen verlässlichen Rahmen als Grundlage für eventuell erforderliche Anpassungen mitzuteilen, wird der Entwurf der Änderungsverordnung bereits jetzt konsultiert. Stellungnahmen nimmt die BaFin bis 6. November 2018 per E-Mail an Konsultation-16-18@bafin.de und mit dem Betreff „Konsultation 16/2018″ entgegen.

Insolvenz der Noon Finance GmbH (24.09.2018)

Die BaFin macht gemäß § 11a Absatz 2 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) eine Veröffentlichung der Noon Finance GmbH gemäß § 11a Absatz 1 VermAnlG bekannt. Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliegt nicht der Prüfung durch die BaFin.

Elektronische Anmeldung zur Bankenabgabe der Meldedaten 2019 (20.09.2018)

Die Erhebung der Meldedaten erfolgt in diesem Jahr zum ersten Mal über die Melde- und Veröffentlichungsplattform der BaFin (MVP-Portal).

Per 1. Januar 2018 wurde die Nationale Abwicklungsbehörde in die BaFin integriert. Diese verwaltet auch den Restrukturierungsfonds, der mit der Erhebung der Bankenabgabe betraut ist. Daher ist die Anmeldung zur Erhebung der Meldedaten in diesem Jahr erstmalig über die Homepage der BaFin möglich.

Das Fachverfahren „Bankenabgabe“ steht den Unternehmen dort im MVP-Portal ab Mitte Oktober zur Verfügung. Erst ab diesem Zeitpunkt sind Anmeldungen für das Fachverfahren möglich; auch Neuanmeldungen im MVP-Portal können erst ab Mitte Oktober wieder erfolgen.

Die meldepflichtigen Institute werden im Vorfeld der Datenerhebung schriftlich über die Erhebung der Meldedaten für die Bankenabgabe 2019 informiert. Einzelheiten zur Datenerhebung stehen dann auf der BaFin-Homepage im Bereich Bankenabgabe 2019 bereit.

Weiterführende Informationen zum Anmeldeverfahren sind ab Mitte Oktober unter dem Fachverfahren Bankenabgabe auf dem MVP-Portal abrufbar. Bis dahin beantwortet das zuständige Referat weitere Fragen zum Thema per Mail (info-restrukturierungsfonds@bafin.de).

 

Anhörungen zu Positionslimits (20.09.2018)

Die BaFin beabsichtigt, aufgrund § 54 Absatz 5 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) mit Wirkung zum 9. Oktober 2018 die Positionslimits für die Kontrakte der Art Phelix Power DE Future (Base) und Phelix Power DE Option (Base) sowie Phelix Power DE Future (Peak) neu festzusetzen. Dies soll in Gestalt bindender Allgemeinverfügungen geschehen.Die entsprechenden Entwürfe hat die BaFin heute veröffentlicht. Interessierte können dazu bis zum 05. Oktober Stellung nehmen.

Verwechslungsgefahr der FXC Markets mit dem erlaubten Unternehmen FXCM (18.09.2018)

Ein Unternehmen namens FXC Markets, angeblich aus Berlin, behauptet wahrheitswidrig, dass es eine Erlaubnis der BaFin hätte. Das Unternehmen nutzt dabei die Geschäftsdaten des Unternehmens FXCM (Forex Capital Markets Limited, Nürnberger Straße 13, 10789 Berlin, www.fxcm.de) und vermittelt damit den falschen Eindruck, dass eine Verbindung zu FXCM besteht. Nur das Unternehmen FXCM darf in Deutschland Finanzdienstleitungen anbieten. FXCM ist ein Broker, der eine Erlaubnis der britischen Finanzaufsicht FCA hat und der bei der BaFin notifiziert ist.

FXC Markets hat hingegen keine Erlaubnis der BaFin und auch keine der britischen FCA. Es besteht keine Verbindung zwischen den beiden Unternehmen.

BaFin veröffentlicht Programm zur Jahreskonferenz der Versicherungsaufsicht (17.09.2018)

Wie bereits angekündigt, findet am 13. November im World Conference Center Bonn die diesjährige Jahreskonferenz der Versicherungsaufsicht statt (siehe BaFinJournal März 2018 und Juni 2018). Das Programm der Veranstaltung unter dem Titel „Neue Herausforderungen für Aufsicht und Branche“ hat die BaFin nun auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Eine Anmeldung ist noch bis zum 5. Oktober möglich.

Einer der Höhepunkte der Veranstaltung wird ein Streitgespräch zwischen Dr. Gerhard Schick von Bündnis 90/Die Grünen und Bettina Stark-Watzinger von der FDP zur Zukunft der Aufsicht sein. An der daran anschließenden offenen Fragerunde werden auch Dr. Frank Grund, Exekutivdirektor der Versicherungsaufsicht, und Gabriel Bernardino teilnehmen, der Vorsitzende der europäischen Versicherungsaufsichtsbehörde EIOPA.

Professor Bernd Raffelhüschen, Experte für Finanzwissenschaft an den Universitäten Freiburg und Bergen, wird den Blick in seinem Vortrag auf die Zukunft der Altersversorgung richten. Zudem finden zeitlich parallel drei Paneldiskussionen statt. Dort stehen Fragen rund um nachhaltige Investments und langfristige Verbindlichkeiten, die Fragmentierung der Wertschöpfungskette und neue Geschäftsmodelle sowie das Thema Proportionalität im Fokus. Die Ergebnisse werden abschließend im Plenum diskutiert.

2011 als Informationsveranstaltung zum europäischen Aufsichtsregime Solvency II ins Leben gerufen, hat sich die Veranstaltungsreihe als erfolgreiches Format etabliert. Die BaFin möchte damit weiterhin einen intensiven Informationsaustausch mit der Branche gewährleisten.

BTC Corner Ltd., Valletta/Malta ist kein zugelassenes Institut (17.09.2018)

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der BTC Corner Ltd. keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin. Die BTC Corner Ltd. bietet Interessenten auf ihrer Internetseite www.bitcoincorner.eu Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowährungen an. Dort gibt sie zudem an, noch ein sogenanntes Initial Coin Offering (ICO) durchzuführen. ICOs können für Anleger erhebliche Risiken bergen. Darauf hat die BaFin bereits vor mehreren Monaten hingewiesen.

BaFin ergänzt BAIT um KRITIS-Modul (14.09.2018)

Wie bereits Anfang August in einem gemeinsamen Schreiben der Präsidenten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der BaFin angekündigt, hat die BaFin die Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT (BAIT) nun um ein spezielles Modul ergänzt, das sich ausschließlich an Betreiber Kritischer Infrastrukturen richtet.

Das KRITIS-Modul beschreibt für den einschlägigen Adressatenkreis, welche zusätzlichen Anforderungen zu berücksichtigen sind, um den Nachweis gemäß § 8a Absatz 3 BSI-Gesetz durch den Jahresabschlussprüfer erbringen zu lassen.

RichmondFG hat keine Beauftragung durch die BaFin {10.09.2018)

Die RichmondFG behauptet gegenüber Geschädigten von Internet-Handelsplattformen, sie sei von der BaFin beauftragt worden, ihnen zu helfen, ihre Verluste wieder zu erwirtschaften. Hierzu stelle die BaFin die Kontaktdaten der Geschädigten zur Verfügung.Dies trifft nicht zu. Auch die Behauptung, die RichmondFG sei ein lizenziertes und reguliertes Unternehmen, ist nicht korrekt.RichmondFG ist der Handelsname, unter dem die Terraquest Media Ltd., Bulgarien, die Handelsplattform www.richmondfg.com betreibt, auf der der Kunde mit finanziellen Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFDs) handeln kann. Eine Erlaubnis zum Betreiben derartiger Geschäfte ist der Terraquest Media Ltd. nicht erteilt worden – auch nicht unter der Bezeichnung RichmondFG.

Die BaFin warnt vor nicht lizenzierten Anbietern von Handelsplattformen. Ferner sind ihr im Zusammenhang mit Kapitalanlagebetrug Fälle bekannt, in denen Geschädigte von denselben oder anderen Tätern dadurch erneut geschädigt werden, dass ihnen vorgegaukelt wird, man wolle ihnen helfen, ihre Verluste wiedergutzumachen. Hierfür muss der Geschädigte eine weitere Zahlung leisten, die dann ebenfalls verloren ist.

Anhaltspunkte für fehlenden Verkaufsprospekt bei der Green Wood Sales Management GmbH (07.09.2018)

Die BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die Green Wood Sales Management GmbH eine Vermögensanlage in Form eines Bauminvestments unter der Bezeichnung „Treeme“ öffentlich anbietet, obwohl hierfür entgegen § 6 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) kein Verkaufsprospekt veröffentlicht wurde.

Anmeldung zum BaFin-Workshop jetzt möglich (08.09.2018)

Interessierte können sich ab sofort zum Transparenzworkshop anmelden, den die BaFin am 19. und 20. November in ihrer Frankfurter Liegenschaft veranstaltet (siehe BaFinJournal Mai 2018). Sie informiert dort über aktuelle Entwicklungen und ihre Verwaltungs- und Ahndungspraxis im Stimmrechtsmeldewesen und bei der Überwachung von Unternehmensabschlüssen.

Die ISC Bank ist keine deutsche Bank (03.09.2018)

Ein Unternehmen namens ISC Bank, Sitz unbekannt, unterhält den Internetauftritt www.iscbank.de. Damit erweckt sie den Anschein, dass es sich um eine deutsche Bank handele. Dies trifft aber nicht zu. Das Unternehmen verfügt über keine Erlaubnis der BaFin zum Betreiben von Bankgeschäften nach § 32 Absatz 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) in Deutschland und ist kein Kreditinstitut. Es unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

BaFin nimmt an weltweiter Aktionswoche teil (03.09.2018)

Im Zeichen des Verbraucherschutzes findet vom 1. bis 7. Oktober die World Investor Week statt, eine weltweite Aktionswoche für Anleger. Die BaFin nimmt bereits zum zweiten Mal daran teil (siehe BaFinJournal September 2017).

Am 2. Oktober nehmen BaFin-Experten an einem Digitalen Stammtisch des Digital Kompass teil und informieren ältere Verbraucher per Videoübertragung über das Thema „Big Data und künstliche Intelligenz“ (siehe BaFinJournal Juni 2018). Der Digital Kompass ist ein gemeinsames Projekt der Bundesarbeitsgemeinschaft für Senioren-Organisationen e.V. (BAGSO) und Deutschland sicher im Netz e.V., das zur Vernetzung von Angeboten beitragen will, die ältere Menschen bei der Nutzung des Internets begleiten. Geplant sind darüber hinaus zwei Broschüren in Leichter Sprache, die wichtige Begriffe zu den Themen Banken beziehungsweise Versicherungen von A bis Z erläutern.

Initiatorin der World Investor Week ist die Internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden IOSCO. Die Informationswoche soll dazu beitragen, weltweit auf die Bedeutung von Verbraucherschutz, -aufklärung und -bildung aufmerksam zu machen. Die einzelnen Aktionen werden von den nationalen Aufsichtsbehörden selbstständig geplant und organisiert. Sie bietet der BaFin somit Gelegenheit, ihren Beitrag zum kollektiven Verbraucherschutz vorzustellen.

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