S&K Verfahren: Aufhebung der vorläufigen Sicherungsmaßnahmen

Last Updated: Mittwoch, 28.09.2016By Tags: , ,

Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen –

 7310 Js 251878/14 − 22.09.2016

In dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen -, Große Friedberger Str. 25, 60313 Frankfurt am Main,

gegen die der Teilnahme am S&K Komplex verdächtigen Personen

Marvin METZGER,
Merkelstraße 1c, 63739 Aschaffenburg,

Damian HÖRST (vormals Damian BUCHMANN),
In den Schwarzen Gärten 20, 64762 Großostheim,

Herbert Edmund WEISE,
Burnitzstraße 69, 60596 Frankfurt am Main,

Gerd Bernd ZIMMERMANN,
Koblenzer Straße 9, 60327 Frankfurt am Main

(Aktenzeichen 7310 Js 251878/14; vormals 7310 Js 230995/12),

wegen Beihilfe zum gewerbs- und bandenmäßigen Betrug, haben sich seit dem 28.08.2013 an den vorgenommenen Vermögenssicherungen, wie sie mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 10.09.2013 unter dem Aktenzeichen 7310 Js 230995/12 mitgeteilt worden waren, die nachfolgend bezeichneten Änderungen ergeben:

Marvin METZGER
Der mit Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 27.01.2013 (Az. 7310 Js 230995/12 – 931 Gs) ergangene dingliche Arrest gegen den Beschuldigten Marvin METZGER wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (7310 Js 251878/14 – 931 Gs) vom 23.06.2016 aufgehoben. Infolgedessen wurden seitens der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen – sämtliche in Vollziehung des dinglichen Arrestes ergangene Maßnahmen ebenfalls aufgehoben.

Damian HÖRST (vormals Damian BUCHMANN)
Der mit Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 21.01.2013 (Az. 7310 Js 230995/12 – 931 Gs) ergangene dingliche Arrest gegen den Beschuldigten Damian HÖRST wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. 7310 Js 251878/14 – 931 Gs) vom 07.07.2016 aufgehoben. Infolgedessen wurden seitens der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen – sämtliche in Vollziehung des dinglichen Arrestes ergangene Maßnahmen ebenfalls aufgehoben.

Herbert Edmund WEISE
Die mit Beschlüssen des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 21.01.2013 und 03.04.2013 (Az. jeweils 7310 Js 230995/12 – 931 Gs) ergangenen Anordnungen eines dinglichen Arrests und einer Beschlagnahme in das Vermögen gegen den Beschuldigten Herbert Edmund WEISE wurden durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. 7310 Js 251878/14 – 931 Gs) vom 29.07.2016 aufgehoben. Infolgedessen wurden seitens der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen – sämtliche in Vollziehung des dinglichen Arrestes bzw. der Beschlagnahme ergangene Maßnahmen ebenfalls aufgehoben.

Gerd Bernd ZIMMERMANN
Der mit Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 21.01.2013 in der Fassung vom 14.01.2015 (Az. 7310 Js 230995/12 – 931 Gs) ergangene dingliche Arrest gegen den Beschuldigten Gerd Bernd ZIMMERMANN wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. 7310 Js 251878/14 – 931 Gs) vom 01.08.2016 aufgehoben. Infolgedessen wurden seitens der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen – sämtliche in Vollziehung des dinglichen Arrestes ergangene Maßnahmen ebenfalls aufgehoben.

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