Tag der Schiffsfonds Pleiten

In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MS „DOLPHIN STRAIT“ GmbH & Co. KG, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, weitere Geschäftsanschrift : Große Elbstraße 42, 22767 Hamburg (AG Hamburg, HRA 95873), vertr. d.: 1. MS „Dolphin Strait“ GmbH, Magdalenenstraße 39, 26954 Nordenham, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Daniel Koch, Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen, (Geschäftsführer), ist am  um 11:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Tim Beyer, Domshof 18-20, 28195 Bremen, Tel.: 0421/3686-0, Fax: 0421/3686-100, E-Mail: InsOBremen@schubra.de, Internet: www.schubra.de bestellt worden.

Amtsgericht Bremen, 28.11.2016

Die nächste Insolvenz

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 411/16  

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

 

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 99078 eingetragenen Schiffahrts-Gesellschaft „HS CHOPIN“ mbH & Co. KG, An der Alster 9, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 88311 eingetragene Verwaltung Schiffahrts-Gesellschaft „HS CHOPIN“ mbH, An der Alster 9, 20099 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Hermann Ebel

ist am 28.11.2016, um 12:21 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Dieser Beschluss hat die in § 240 ZPO bezeichneten Wirkungen.

67a IN 411/16
Amtsgericht Hamburg, 19.09.2016

Die nächtste Insolvenz

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

 

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 100452 eingetragenen Schiffahrts-Gesellschaft „HS DEBUSSY“ mbH & Co. KG, An der Alster 9, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 90490 eingetragene Verwaltung Schiffahrts-Gesellschaft „HS DEBUSSY“ mbH, An der Alster 9, 20099 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Hermann Ebel

 

ist am 28.11.2016, um 12:11 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Hagen Freiherr von Diepenbroick, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg bestellt.

Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr.

1 Alt. InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67a IN 420/16
Amtsgericht Hamburg, 22.09.2016

 

Die nächste Insolvenz

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

 

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 100451 eingetragenen Schiffahrts-Gesellschaft „HS LISZT“ mbH & Co. KG, An der Alster 9, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 90493 eingetragene Verwaltung Schiffahrts-Gesellschaft „HS LISZT“ mbH, An der Alster 9, 20099 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Hermann Ebel

ist am 28.11.2016, um 12:18 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Hagen Freiherr von Diepenbroick, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg bestellt.

Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Dieser Beschluss hat die in § 240 ZPO bezeichneten Wirkungen.

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67a IN 416/16
Amtsgericht Hamburg, 28.11.2016

Die nächste Insolvenz

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

 

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 106417 eingetragenen Schiffahrts-Gesellschaft „HS PARIS“ mbH & Co. KG, An der Alster 9, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 101770 eingetragene Verwaltung Schiffahrts-Gesellschaft „HS PARIS“ mbH, An der Alster 9, 20099 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Hermann Ebel

ist am 28.11.2016, um 12:20 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Der Beschluss hat die in § 240 ZPO bezeichneten Wirkungen.

67a IN 412/16
Amtsgericht Hamburg, 19.09.2016

Die nächste Insolvenz

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

 

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 100453 eingetragenen Schiffahrts-Gesellschaft „HS PUCCINI“ mbH & Co. KG, An der Alster 9, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 90495 eingetragene Verwaltung Schiffahrts-Gesellschaft „HS PUCCINI“ mbH, An der Alster 9, 20099 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Hermann Ebel

 

ist am 28.11.2016, um 12:13 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Hagen Freiherr von Diepenbroick, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg bestellt.

Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67a IN 417/16
Amtsgericht Hamburg, 22.09.2016

Die nächste Insolvenz

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

 

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 106444 eingetragenen Schiffahrts-Gesellschaft „HS SHACKLETON“ mbH & Co. KG, An der Alster 9, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 101771 eingetragene Verwaltung Schiffahrts-Gesellschaft „HS SHACKLETON“ mbH, An der Alster 9, 20099 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Hermann Ebel

 

ist am 28.11.2016, um 12:14 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Hagen Freiherr von Diepenbroick, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg bestellt.

Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

 

Dieser Beschluss hat die in § 240 ZPO bezeichneten Wirkungen.

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67a IN 419/16
Amtsgericht Hamburg, 28.11.2016

Leave A Comment