Thema: Weiterverkauf von (früher: Fonds-)Beteiligungen

Last Updated: Dienstag, 17.05.2016By Tags: ,

Viele Bürger dieses Landes haben trotz konservativer Lebensvorstellungen am Finanzmarkt

solche Anteile erworben. Bis zur Rechtskraft des Kleinanlegerschutzgesetzes durften diese „Fonds“ genannt werden. Deren wirtschaftliche Hintergründe – oft im internationalen Finanzmanagement – haben die meisten Anleger nicht verstanden. Mit dieser Feststellung lassen sich Kapitalanleger in breiten Bevölkerungsschichten beschreiben. Business Angels aller Couleur haben zur Verbesserung ihres Geschäftsmodells mit illustren Ideen und Briefkastenfirmen auf an England orientierten Inseln dazu beigetragen, dass ehrenwerte Familienväter darauf verzichtet haben Neues zu hinterfragen.

Die Überzeugung von einer vor Jahren klugen Entscheidung wurde durch den Rückgang der Zinssätze am Kapitalmarkt gestärkt. Jetzt sollten die als angemessen geltenden Renditen sich mit den Negativzinsen messen können. Das Erschrecken war groß, als die (noch) begeisterten Anleger feststellten, dass die niedrigen Zinsen auch für Sachwertanlagen feindlich sein können.

Immobilienobjekte in Beteiligungen sind meist gewerblich vermietet. Kaum jemand hat bemerkt, dass die Bürohäuser in prosperierenden Städten wie Frankfurt und München zum Teil nicht mehr vermietet sind. Dennoch steigen die Immobilienpreise. In der Folge sinken die noch vorhandenen Mietrenditen. Das wird Vermögensinflation genannt.

Geschlossene Beteiligungen sind seit Jahrzehnten meist als GbR oder GmbH & Co. KG ausgelegt. Spezifisch umfassen sie Investitionen in Immobilien, Schiffe, Flugzeuge, Rohstoffe, Lokomotiven, Windparks, Solarkraftwerke, Biomasse, Ölbohrungen, Infrastrukturen, Container.

Auch seriös erscheinende vor der Fertigstellung befindliche Objekte wie ein Fünf-Sterne-Hotel in Frankfurt, stützen sich auf Briefkastenfirmen in Panama – wer Böses dabei denkt…?

Nach den gesetzlichen Änderungen des Kapitalanlagegesetzes (KAGB), zuletzt geändert am 03.03.2016, werden diese Beteiligungsformen als „Geschlossenes Investmentvermögen“ bezeichnet. Skandale haben Anlegergelder vernichtet. Durch unfähige, meist kriminelle Initiatoren sind sie in Verruf geraten. Die Anleger müssen Verluste verdauen. Viele Anlageberater werden in Haftung genommen. In der Folge ist zwischen insolventen, nicht mehr existierenden und noch registrierten Beteiligungen zu unterscheiden.

Positiv ist, dass die vorhandenen und noch neu aufzulegenden geschlossene Beteiligungen durch das KAGB stärker kontrolliert werden. Dennoch: Das wirtschaftliche Risiko bleibt. Nach unterschiedlichen Erfahrungen denken viele Anleger daran sich von Beteiligungen dieser Art zu trennen – dies auch dann, wenn die Beteiligung eine akzeptable Substanz hat und Rendite erwirtschaftet. Nun steht die Preisfindung am Zweitmarkt an.

Die Gründe sind von den Beteiligungen nicht erfüllte Erwartungen, persönlicher oder privater Natur, administrative Belastungen oder banal: Geldbedarf. Dies kann auch der Fall sein, wenn die Beteiligungen geerbt wurden oder eine Scheidung ansteht. Keiner dieser Aspekte bestimmt den Verkaufspreis. Wie sieht der Käufermarkt aus? Leider ist dieser ebenso wenig mit Sicherheit seriös wie das Unternehmen, das die Beteiligung vor langer Zeit vermittelt hat.

Der Käufermarkt ist ähnlich organisiert wie der Markt früherer Vermittler. Private, nicht organisierte Käufer sind selten. Hinzu kommen fehlende Informationen des Verkäufers über den auch hier mit Sicherheit grauen Markt. Kaum ein Beteiligter weiß von den Überlebenschancen seiner Beteiligung. Die Renditen des letzten Jahres kennt er sicher. Er weiß aber nicht, ob in der Beteiligungsgesellschaft stille Reserven stecken.

Die Bedienung von Innendarlehen könnten hohe Tilgungsleistungen, Vermögensvermehrung  beinhalten, damit die offensichtliche Bar-Rendite gesenkt haben. Es gibt keinen Markt, wie ihn die Börse für Aktien kennt. Private (graue) Händler sind bemüht und es ist nicht schlecht gedacht, wenn davon auszugehen ist, dass sie daran verdienen wollen. In Zahlen ausgedrückt handelt es sich bei den meisten zum Wiederverkauf angebotenen Beteiligungen um solche an Immobilien. An zweiter Stelle liegen die Schiffe.

Im Laufe der letzten Jahre haben sich Indices entwickelt, deren Grundlagen die Händler kennen. Im Durchschnitt werden für Beteiligungen an Immobilien circa 60%, bei Schiffen etwas mehr als 25% des damaligen Zeichnungskapitals erzielt. Andere Beteiligungsformen liegen meist darunter. Einzelne Beteiligungen sollen in der Vergangenheit sogar Preise über pari (bezogen auf das frühere Zeitungskapital) erzielt haben – ob für den Händler oder den Käufer, bleibt offen.

Die Statistik weiß seit dem Jahr 2000 von einem  Erstmarkt mit ca. 100 Milliarden Euro.

Davon ist ein großer Teil mit Erfolg abgewickelt oder in der Insolvenz. Der Zweitmarkt bietet Verkäufe über eine Handelsplattform oder zu Höchstpreisen an. Je mehr Akteure zwischengeschaltet sind, desto geringer ist die Aussicht des Verkäufers einen lukrativen Preis zu erzielen. Die Transaktion kann über Treuhandkonten erfolgen, was den Erlös nicht erhöhen wird.

Zu berücksichtigen sind neben dem wirtschaftlichen Teil auch die steuerlichen Vorgaben, die nach einem Verkauf Ärgernisse beinhalten können. Von der anderen Seite betrachtet kann der Einstieg als Käufer auf dem Zweitmarkt lukrativ sein.

JPM

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