Totalverlustrisiko:UDI Energie FESTZINS 12 GmbH & Co. KG
Immer wieder neue Angebote an Kapitalanleger. Eine Situation die sicherlich nicht nur uns nachdenklich macht, sondern auch den einen oder anderen Anleger. Das vor allem deshalb, da das Unternehmen bis zum heutigen Tage wenig erfolgreiche Bilanzen vorweisen kann aus dem Bereich der unternehmerischen Beteiligungen.
An genau solchen Zahlen sollte man als Anleger aber dann ein Unternehmen auch messen, denn es bringt keinem Anleger etwas, wenn er zwar einbezahlt aber nicht erkennen kann, das das Unternehmen dann auch von dem Geschäft so viel versteht, das es dann auch solche Vermögensanlagen zum Erfolg für den Anleger führen kann. das solche Produkte nahezu immer ein Erfolg für den Initiator sind wissen wir aus der Vergangenheit. Der Initiator verdient hier vor allem mit Gebühren und Kosten die er der Beteiligungsgesellschaft dann in Rechnung stellen kann. Wir würden im Moment kein Argument finden diese Vermögensanlage den Anlegern zur Zeichnung zu empfehlen. Wir sind nicht überzeugt vom nachhaltigen Erfolg des Unternehmens.
UDI Energie FESTZINS 12 GmbH & Co. KG
Roth
Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 VermAnlG
Die UDI Energie FESTZINS 12 GmbH & Co. KG beabsichtigt von ihr selbst begebene Nachrangdarlehen öffentlich anzubieten. Ein vollständiger Verkaufsprospekt sowie das Vermögensanlagen-Informationsblatt werden bei der UDI Energie FESTZINS 12 GmbH & Co. KG, Kellerweg 12, 91154 Roth und bei der UDI Beratungsgesellschaft mbH, Frankenstraße 148, 90329 Nürnberg, zur kostenlosen Ausgabe und auf der Homepage www.udi.de zum kostenlosen Download bereitgehalten.
Nürnberg, 13.09.2017
UDI Energie FESTZINS 12 GmbH & Co. KG
UDI Energie FESTZINS 12 GmbH & Co. KG Roth |
Kapitalmarkt | Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 VermAnlG | 15.09.2017 | ||
UDI Immo Sprint FESTZINS I GmbH & Co. KG Roth |
Kapitalmarkt | Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 VermAnlG | 17.05.2017 | ||
UDI Energie FESTZINS 11 GmbH & Co. KG Roth |
Kapitalmarkt | Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 VermAnlG | 02.11.2016 | ||
UDI Sprint FESTZINS IV GmbH & Co. KG Roth |
Kapitalmarkt | Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 VermAnlG | 14.06.2016 | ||
UDI Energie FESTZINS 10 GmbH & Co. KG Roth |
Kapitalmarkt | Hinweisbekanntmachung gemäß §§ 11 Abs. 1 Satz 5, 9 Abs. 2 Vermögensanlagegesetz | 18.03.2016 | ||
UDI Energie FESTZINS 10 GmbH & Co. KG Roth |
Kapitalmarkt | Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 VermAnlG | 28.12.2015 |
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