Kann man noch unternehmerische Beteiligungen beim Unternehmen Aquila als Anleger zeichnen?

Rechtlich gesehen gibt es da natürlich keine Probleme. Aber jeder, der sich an einem Investment beteiligt, erwartet natürlich ein erfolgreiches Investment. Erfolg für sich persönlich; sein Geld soll sich vermehren. Wir haben nun in den letzten Tagen, Wochen, Monaten und Jahren immer wieder über das Unternehmen Aquila berichtet, wenn wir Kenntnis von der Veröffentlichung einer Bilanz bekommen haben. Wir haben dann jeweils dazu immer die Bilanz mit einem kurzen Kommentar bei uns veröffentlicht. Schaut man sich viele der Aquila-Bilanzen als Kunde oder Vermittler an, dann muss doch irgendwann einmal die Frage kommen: „Wo bleiben die Erfolge für meine Kunden ?“ Kunden, denen ich als Vermittler jedes Jahr erzählen muss, „dass die Bilanz der gewählten unternehmerischen Beteiligung ein Minus ausweist als Ergebnis“, sind sicherlich keine zufriedenen Kunden, die ich dann auch überzeugen kann, weitere Gelder in von mir empfohlene Assets zu investieren.

Wer verdient, ist natürlich das Unternehmen Aquila mit seinen „Servicegesellschaften“ für die einzelnen unternehmerischen Beteiligungen. Auch das ist völlig legitim, denn Dienstleistungen müssen immer bezahlt werden. Trotzdem stellt sich dann natürlich irgendwann einmal die Frage, warum immer nur einer verdient, und das ist nicht der Anleger. Jeder, der sich für ein Investment interessiert, sollte sich immer auch das Unternehmen genau anschauen, in das er investieren will. Wenn das Unternehmen eine Historie im Kapitalanlagebereich hat, ist dies natürlich viel einfacher als bei einem neu gegründeten Unternehmen. Aquila Capital hat diese Historie, wenn auch eine sehr durchwachsene, bei den unternehmerischen Beteiligungen. Schauen Sie sich immer auch nach Alternativen um, um dann eine qualifizierte Entscheidung für sich zu treffen.

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