Vorläufige Sicherungsmaßnahme: Landgericht Halle – Heiko Klich

Last Updated: Freitag, 17.04.2015By Tags: , ,

2 KLs 927 Js 25388/11 (8/11)

In der Strafsache gegen Heiko Klich, geb. am 14. Mai 1969 in Wittenberg, zuletzt wohnhaft Eisenbahnstr. 18, 06886 Lutherstadt Wittenberg, wegen Betruges, hier: Sicherung von Vermögenwerten zu Gunsten der Geschädigten, war gegen den Verurteilten am 7. November 2011 wegen Betruges in 31 Fällen eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verhängt worden. Durch Beschluss vom selben Tage war ein zuvor von der Kammer gefasster Arrestbeschluss über 1.731.208,50 € für drei Jahre aufrecht erhalten worden.

Nach Ablauf der Dreijahresfrist beabsichtigt die Kammer deklaratorisch festzustellen, dass keine Vermögenswerte mehr vorhanden sind, die dem staatlichen Rechtserwerb unterlägen (§ 111i Abs. 6 StPO). Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft Halle ist die Dynatrust AG im schweizerischen Handelsregister gelöscht worden und wird nicht mehr reaktiviert.

Die Geschädigten aus dem oben bezeichneten Strafverfahren werden gem. § 111i Abs. 6 Satz 2 i. V. m. § 111l Abs. 4 StPO hiermit angehört. Es wird anheim gestellt, binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe im Bundesanzeiger beim Landgericht Halle, Hansering 13 in D-06108 Halle hiergegen Einwendungen vorzubringen.

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