Vorläufige Sicherungsmaßnahme: Staatsanwaltschaft Hamburg – www.locotec.de Alias Lisa Roth

Es ist im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hamburg (6804 Js 16/14) im Zusammenhang mit betrügerischen Warenangeboten übe die Internetseite https://www.locotec.de einer angeblichen Lisa Roth folgender Vermögenswert durch das Amtsgericht Hamburg beschlagnahmt worden:

 

Forderung gegen die Hamburger Sparkasse, aus Kontoguthaben der angeblichen Lisa Roth aus Kontoverbindung Konto Nr. 1257428423, BLZ 200 505 50 (= IBAN: DE20 2005 0050 1257 4284 23); Guthaben lt. Mitteilung vom 16.09.2014: 9.488,75 €

Es wird darauf hingewiesen, dass die Gesamtzahl der Geschädigten 41 beträgt und der Gesamtschaden sich auf knapp 16.400 € beläuft.

Diese Mitteilung soll den Geschädigten die Möglichkeit eröffnen, ihre Rechte geltend zu machen. Eine formlose Anmeldung von Ansprüchen bei der Staatsanwaltschaft hat keine Rechtswirkungen und ist deshalb zwecklos; eine Verteilung gesicherter Werte durch die Staatsanwaltschaft ist rechtlich nicht möglich. Wenn Sie beabsichtigen, auf die gesicherten Vermögenswerte zuzugreifen, sollten Sie sich mit einem Rechtsanwalt oder einer öffentlichen Rechtsauskunftsstelle in Verbindung setzen. Diese können Ihnen über die zur Durchsetzung der Ansprüche einzuleitenden zivilrechtlichen Schritte Auskunft erteilen. Die Staatsanwaltschaft ist zur Erteilung weiterer Auskünfte über die von Geschädigten zu ergreifenden Maßnahmen nicht befugt.

Weiter wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die zivilprozessuale Arrestvollziehung oder Zwangsvollstreckung gemäß § 111g StPO der Zulassung durch das Gericht bedarf. Dies ist derzeit das Amtsgericht Hamburg, Abt. 165, Az. 165 Gs 541/14 (Anschrift: Sievekingplatz 3, 20355 Hamburg). Der Verletzte kann auch schon vor der nach § 111g StPO erforderlichen Zulassung der Zwangsvollstreckung oder Arrestvollziehung wirksame Vollstreckungs- oder Vollziehungsmaßnahmen in das Vermögen des Schuldners unternehmen.

6804 Js 16/14ngez. Dr. Ude, Staatsanwältin

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