Vorläufige Sicherungsmaßnahme: Staatsanwaltschaft Hannover gegen Ireneusz Szwajnoch

Last Updated: Montag, 09.05.2016By Tags: ,

Staatsanwaltschaft Hannover 4111 Js 9213/11

In dem Ermittlungsverfahren 4111 Js 9213/11 Staatsanwaltschaft Hannover gegen Ireneusz Szwajnoch wegen des Verdachts der Geldwäsche und des Betruges hat die Staatsanwaltschaft Hannover folgende Vermögenswerte des Beschuldigten vorläufig sichergestellt:

Pfändung der Forderung des Beschuldigten gegen die Deutsche Postbank AG aus dem Konto-Nr. 798235609 in Höhe von 850,60 €.

Inwieweit die sichergestellten Vermögensgegenstände für die Geschädigten verwertbar sind, hängt von möglicherweise bestehenden Rechten Dritter ab.

Die Veröffentlichung erfolgt gemäß Paragraf 111 e StPO.

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