Vorläufige Sicherungsmaßnahmen – Staatsanwaltschaft Duisburg

Last Updated: Donnerstag, 03.11.2016By Tags: ,

Staatsanwaltschaft Duisburg 783 Js 709/15

Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Duisburg, Koloniestraße 72, 47057 Duisburg, Aktenzeichen 783 Js 709/15, gegen die Beschuldigte Carina Berchem, geb. am 29.08.1988 in Bottrop, wohnhaft in Bottrop und gegen die Beschuldigte Kerstin Lischka, geboren am 18.08.1979 in Marl, wohnhaft in Duisburg wegen wegen gewerbsmäßigen Betrugs wurden aufgrund des dinglichen dinglichen Arrestes in Höhe von 146.400,00 € des Amtsgerichts Duisburg vom 30.03.2016 (11Gs 424/16) gegen die Arrestschuldnerinnen Carina Berchem und Kerstin Lischka, die nachfolgend aufgeführten Vermögenswerte gesichert, um Vermögensverschiebungen zu verhindern.

Die Sicherungsmaßnahmen und ihre Bekanntmachung nach § 111e Abs. 4 Strafprozessordnung sollen Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern.

Eine bloße Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft oder dem Landgericht Duisburg ist nicht ausreichend.

Es bedarf zur Glaubhaftmachung eines vorläufig vollstreckbaren zivilrechtlichen Titels gegen die jeweilige Arrestschuldnerin, aus welchem sich die Verletzten-Eigenschaft des Antragstellers begründen lässt sowie eine Mitteilung, in welche konkret zu bezeichnenden gesicherten Werte die die Zulassung der Arrestvollziehung beantragt wird.

Die Aufrechterhaltung dieser vorläufigen Sicherungsmaßnahmen für die die Tatverletzten ist zudem zeitlich begrenzt.

Da nicht absehbar ist, wie lange das Landgericht die Sicherungsmaßnahmen aufrechterhalten wird, wird allen Tatverletzten dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden, bzw. nach eigenem Ermessen sich anwaltlichen Rates zu bedienen.

Im Übrigen wird auf die §§ 111d ff. Strafprozessordnung, §§ 803, 804 Zivilprozessordnung verwiesen.

Zulassungsanträge gemäß § 111g Abs. Abs. 2 der Strafprozessordnung sind an das Landgericht Duisburg, König-Heinrich-Platz 1, 47051 Duisburg, 31 KLs 20/16 zu richten.

Es folgt eine Aufstellung der gesicherten Vermögenswerte:

Kerstin Lischka (Arrestschuldnerin 1):

1.427,89 Euro, bei der Drittschuldnerin Sparkasse Duisburg, Königstraße 23-25, 47051 Duisburg

234,88 Euro, bei der Drittschuldnerin Provinzial Autoversicherung, Abteilung PKR 2, Provinzialplatz 1, 40591 Düsseldorf

270,50 Euro, bei dem Drittschuldner Hauptzollamt Duisburg, Köhnenstraße 5-11, 47051 Duisburg

PKW Mercedes E-Klasse, vormals amtliches Kennzeichen DU-PK 1009

PKW Mercedes SL, vormals amtliches Kennzeichen DU-PK 1979

27.100 Euro Bargeld, hinterlegt beim Amtsgericht Duisburg, König-Heinrich-Platz 1, 47051 Duisburg, Az. 17 HL 203/16

Carina Berchem (Arrestschuldnerin 2):

990,72 Euro, bei der Drittschuldnerin Deutsche Postbank AG, Kruppstraße 2, 45128 Essen

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