Warnung vor:Velmon Enterprise Ltd (“FX Market Pro”)

Last Updated: Dienstag, 05.02.2019By Tags:

Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann ua gemäß § 4 Abs 7 BWG die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 05.02.2019 teilt die FMA daher mit, dass

Velmon Enterprise Ltd (“FX Market Pro”)

Trust Company Complex, Ajeltake Road, Majuro

Marshall Islands MH96960

support@fxmarketpro.io, compliance@fxmarketpro.io

www.fxmarketpro.io

+442037694110

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.

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