Klare Worte des BGH im Sinne des Verbrauchers
Unternehmen dürfen in ihrer Werbung mit Rabatten den Verbrauchern keine Ersparnisse versprechen, die es tatsächlich gar nicht gibt. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az.: I ZR 31/15).
Unternehmen dürfen in ihrer Werbung mit Rabatten den Verbrauchern keine Ersparnisse versprechen, die es tatsächlich gar nicht gibt. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az.: I ZR 31/15).
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