Ärger mit dem Inkassodienst?

Last Updated: Freitag, 13.07.2018By Tags:

Sie haben eigentlich gar nichts bestellt? Die Rechnung ist lange bezahlt? Jemand will Geld von Ihnen für ein Abbo was Sie abgeschlossen haben sollen? Möglicherweise am Telefon. Sie können sich aber gar nicht daran erinnern? Nun, jeder der einen Brief eines Inkassounternehmens erhält bekommt erst einmal einen „höheren Puls“, weiß aber auch gar nicht so richtig worum es geht. In dieser Branche, so hat man das Gefühl, gibt es mehr unseriöse Anbieter als seriöse Anbieter. Viele Telefonate mit betroffenen Usern in den letzten Jahren haben aber auch gezeigt, dass man 95% der Forderungsschreiben dann rechtlich erledigen kann. Nur eines sollte man nicht machen, das Schreiben nicht beachten.

Verbraucher, die Post von Inkassounternehmen erhalten, sehen sich oft mit schlimmen Drohungen konfrontiert. An unsere Schuldnerberatung wenden sich regelmäßig Betroffene, die durch die Schreiben der Firmen verunsichert sind und nicht wissen, was sie tun sollen.

Wir entschlüsseln für Sie die Einschüchterungsmaßnahmen der Inkassodienstleister und rücken sie ins richtige Licht: 

»Wir melden Sie bei der Schufa.«

Nur Unternehmen, die Mitglied bei der Schufa sind, können dort einen Eintrag veranlassen. Viele unseriöse Inkassoinstitute sind nicht als Mitglied registriert und können daher vermeintliche Schulden gar nicht melden.

Ist eine Forderung berechtigt, so ist diese meistens ohnehin schon bei der Schufa vermerkt. Haben Sie einer Forderung ausdrücklich widersprochen, weil Sie diese als unberechtigt ansehen, kann es keinen Schufa-Eintrag geben.

Verbraucher, die Schulden haben, müssen nicht zahlen, wenn ihr Einkommen unterhalb des aktuellen Pfändungsfreibetrags von 1.133,80 Euro pro Monat liegt. Bei Unterhaltspflichten werden sogar noch höhere Freibeträge gewährt.

Wer keine Mindestrate zahlt, macht sich nicht strafbar. Wenn kaum Geld da ist, müssen Sie nicht einmal fünf Euro pro Monat abstottern.

Für jede Form der Vollstreckung durch ein Gericht müssen sich Inkassoinstitute erst einen Titel besorgen, also einen gerichtlichen Vollstreckungsbescheid, ein Urteil oder ein notarielles Schuldanerkenntnis.

Im Laufe des Verfahrens haben Sie mehrfach Gelegenheit, Widerspruch gegen eine Forderung einzulegen, wenn diese unberechtigt oder überhöht ist. Unseriöse Inkassoinstitute ziehen daher in der Regel nicht vor Gericht.

Ein Gerichtsvollzieher darf erst eingeschaltet werden, wenn ein gerichtlicher Vollstreckungsbescheid oder ein Gerichtsurteil vorliegt.

Doch selbst im Falle einer Pfändung müssen die Pfändungsfreigrenzen eingehalten werden. Ein Gerichtsvollzieher wird niemals Tisch und Bett oder einen normalen Fernseher mit einem Pfandsiegel versehen, denn Dinge des täglichen Bedarfs sind unpfändbar.

Beugehaft kann nur dann beantragt werden, wenn der Gläubiger einen Titel hat und die Forderung nicht bezahlt wird und eine Vollstreckung vergeblich ist und der Schuldner zur Abgabe der Vermögensauskunft aufgefordert wird und der Schuldner die Abgabe dieser Erklärung grundlos verweigert.

Ein Haftbefehl flattert einem nicht mal eben so ins Haus. Sie müssen also keine Angst haben, dass man Sie von heute auf morgen festnimmt.

Ein guter Kontakt zu Behörden oder Ämtern ist vor allem für diejenigen wichtig, die Sozialleistungen beziehen. Doch wegen Schulden wird weder das Jugendamt einem die Kinder wegnehmen, noch wird man als Asylbewerber ausgewiesen. Ämter und Behörden kooperieren in der Regel nicht mit Inkassofirmen.

Ein Beispiel: Eine Verbraucherin erzählte uns, sie wäre am Sonnabendvormittag von einem bekannten Inkassodienst angerufen worden. Die Betroffene hat Energieschulden in Höhe von 300 Euro, die sie zurzeit nicht bezahlen kann. Die Mitarbeiter des Inkassounternehmens sagten ihr, dass sie mit dem ihr zustehenden Kindergeld die Außenstände begleichen solle, anderenfalls würde man das Jugendamt informieren. Nun hatte die Frau Angst, dass man ihr wegen der Schulden die Kinder wegnehmen könnte. Das stimmt natürlich schlicht und ergreifend nicht.

Unser Rat

Immer wieder zahlen Verbraucher aus lauter Furcht selbst unberechtigte Inkassoforderungen. Daher unser Rat: Bewahren Sie Ruhe! Lassen Sie sich von einem Drohbrief nicht einschüchtern und prüfen Sie das Schreiben genau. Zügig handeln müssen Sie nur, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten.

Eine qualifizierte Schuldnerberatung, wie beispielsweise die der Verbraucherzentrale Hamburg, kann weiterhelfen. Und mit unserem „Inkasso-Check“ können Sie selbst prüfen, ob eine Forderung berechtigt ist und falls ja, ob Sie die volle Höhe der Kosten zahlen müssen.

Quelle:VZ Hamburg

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