Ampega Investment GmbH – Jahresbericht Ampega DividendePlus Aktienfonds P (a);Ampega DividendePlus Aktienfonds I (a) DE000A0NBPJ8; DE000A0NBPK6

Ampega Investment GmbH

Köln

Jahresbericht

Jahresbericht Ampega DividendePlus Aktienfonds
Berichtszeitraum 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022
Anteilklasse P (a) – ISIN DE000A0NBPJ8
Anteilklasse I (a) – ISIN DE000A0NBPK6

OGAW-Sondervermögen

Tätigkeitsbericht

Anlageziel

Der Ampega DividendePlus Aktienfonds bietet eine Aktienanlage mit Chance auf einen laufenden Ertrag. Das Sondervermögen investiert zu mindestens 51 % in europäische Unternehmen. Bei der Auswahl wird eine attraktive und dauerhafte Dividendenrendite angestrebt, wobei sowohl quantitative als auch qualitative Kriterien berücksichtigt werden.

Anlagestrategie und Anlageergebnis

Der Fonds wird aktiv gemanagt und orientiert sich nicht an einer Benchmark.

Die Informationen zum Umgang mit ökologischen und sozialen Merkmalen sind im Anhang enthalten.

Das Portfoliokonzept des Ampega DividendePlus Aktienfonds zeichnet sich durch einen geringen Portfolioumschlag, eine quartalsweise Überprüfung der Titel und ein jährliches Rebalancing aus.

Die Titelselektion für den Ampega DividendePlus Aktienfonds erfolgte nach quantitativen und qualitativen Kriterien. Voraussetzung für die Aufnahme in den Fonds war, dass die Dividendenrendite eines Unternehmens mindestens 80 % der Dividendenrendite des europäischen Aktienmarktes entsprach. Danach wurde überprüft, ob das erwartete Dividendenwachstum für das folgende Jahr positiv ist und ob in den letzten acht Jahren kontinuierlich eine Dividende gezahlt wurde. Außerdem musste gewährleistet sein, dass jedes Unternehmen die Dividende aus dem Jahresüberschuss und dem Free Cash Flow zahlen konnte. Nach dem quantitativen Screening erfolgte die qualitative Überprüfung, dabei wurden unter anderem die Zyklizität und das Geschäftsmodell der Unternehmen betrachtet. Alle Titel, die sowohl die quantitativen als auch die qualitativen Kriterien erfüllten, wurden gleichgewichtet in den Ampega DividendePlus Aktienfonds aufgenommen.

Im Berichtszeitraum lag der Schwerpunkt auf Unternehmen aus Frankreich, Deutschland und der Schweiz, die zum Berichtsjahresende zusammen ein Gewicht von knapp der Hälfte des Fondsvolumens ausmachten.

Die Aktienquote des Ampega DividendePlus Aktienfonds lag im Berichtszeitraum überwiegend bei annähernd 100 %. Die Liquidität wurde ausschließlich als Bankguthaben vorgehalten. Der Ampega DividendePlus Aktienfonds investierte europaweit in Aktien von Unternehmen, die eine attraktive Dividende zahlen. Im Jahresverlauf 2022 wurde eine kleine Beimischung von gut 3 % in US-Werten vorgenommen.

Der Ampega DividendePlus Aktienfonds wies innerhalb des Berichtszeitraumes vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 eine Performance von -9,11 % in der Anteilklasse P (a) und -8,52 % in der Anteilklasse I (a) auf. Die Jahresvolatilität des Fonds betrug für für die Anteilklasse P (a) 17,35 % und für die Anteilklasse I (a) 17,35 %.

Wesentliche Risiken des Sondervermögens im Berichtszeitraum

Marktpreisrisiken

Aktienrisiken

Durch die Investition in Aktien war und ist das Sondervermögen sowohl allgemeinen als auch spezifischen Aktienrisiken ausgesetzt. Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanzprodukten hängt insbesondere von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab, die wiederum von der allgemeinen Lage der Weltwirtschaft sowie den wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen in den jeweiligen Ländern beeinflusst wird. Auf die allgemeine Kursentwicklung insbesondere an einer Börse können auch irrationale Faktoren wie Stimmungen, Meinungen und Gerüchte einwirken.

Das Sondervermögen war entsprechend seinem Anlageziel breit diversifiziert in Aktien von unterschiedlichen Unternehmen aus verschiedenen Sektoren und Regionen investiert. Der Schwerpunkt der Anlagen lag in Frankreich, Deutschland und der Schweiz. Damit war der Ampega DividendePlus Aktienfonds den allgemeinen Risiken der Aktienmärkte der jeweiligen Regionen und Sektoren sowie spezifischen Einzelwertrisiken ausgesetzt. Die Begrenzung der spezifischen Aktienrisiken erfolgt durch Diversifikation in eine Vielzahl von Einzelaktien. Derivative Finanzinstrumente wurden weder zu Zwecken der Risikosteuerung noch zu Investitionszwecken eingesetzt.

Währungsrisiken

Neben Aktien, die in Euro notieren, wurden in signifikantem Umfang auch Aktien von ausländischen Unternehmen erworben, die in Fremdwährung notieren. Zum Berichtsstichtag waren gut 39 % der Aktieninvestments in Fremdwährung investiert. Dadurch trägt der Investor die Chancen und das Risiko der Währungsentwicklungen der verschiedenen Währungsräume gegenüber dem Euro.

Zinsänderungsrisiken

Als Aktienfonds war das Sondervermögen im Berichtszeitraum nicht in Anleihen investiert und somit keinen Zinsänderungsrisiken ausgesetzt.

Adressenausfallrisiken

Adressenausfallrisiken entstehen aus dem möglichen Ausfall von Zins- und Tilgungsleistungen der Einzelinvestments in Renten. Bei Aktienfonds spielen diese eine untergeordnete Rolle. Im Berichtszeitraum war der Fonds nicht in Renten investiert.

Zusätzliche Adressenausfallrisiken entstehen durch die Anlage liquider Mittel bei Banken, die jedoch einem staatlich oder privatwirtschaftlich organisierten Einlagensicherungsmechanismus unterlagen.

Liquiditätsrisiken

Das Sondervermögen ist zum Berichtsstichtag breit gestreut und mehrheitlich in Aktien mit hoher Marktkapitalisierung investiert, die im Regelfall in großen Volumina an den internationalen Börsen gehandelt werden. Daher ist davon auszugehen, dass bei Liquiditätsbedarf ausreichend Vermögenswerte zu einem angemessenen Verkaufserlös veräußert werden können.

Operationelle Risiken

Für die Überwachung und Steuerung der operationellen Risiken des Sondervermögens sind entsprechende Maßnahmen getroffen worden.

Nachhaltigkeitsrisiken

Für die Gesellschaft ist eine systematische Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen ein wesentlicher Teil der strategischen Ausrichtung. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation der Investitionsempfänger haben können. Nachhaltigkeitsrisiken wirken sich grundsätzlich auf alle bestehenden Risikoarten und somit auf die Renditeerwartungen einer Investition aus.

Die Gesellschaft hat einen grundsätzlichen Filterkatalog entwickelt, welcher auf alle getätigten Investitionen angewendet wird und der damit auch negative Wertentwicklungen, die auf Nachhaltigkeitsrisiken zurückzuführen sind, mindern soll. Dieser beinhaltet den Ausschluss kontroverser Waffenhersteller und die Berücksichtigung der UN Global Compact Kriterien. Durch diesen Filterkatalog wurden Titel im Rahmen der Investitionsentscheidung in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken bewertet und damit in der Allokationsentscheidung berücksichtigt.

Risiken infolge der Pandemie

Durch das Sars-CoV-2-Virus, das sich weltweit ausgebreitet hat, sind stärkere negative Auswirkungen auf bestimmte Branchen nicht auszuschließen, die teilweise zu Ausfällen führen könnten (Kreditrisiko) und somit sowohl direkt als auch indirekt die Investments im Fonds betreffen könnten.

Risiken infolge des Ukraine-Krieges

Infolge der Sanktionen gegenüber Russland ergeben sich gesamtwirtschaftliche Auswirkungen (z. B. steigende Inflation und Zinsen, Energieverteuerung und -verknappung, Lieferkettenprobleme), die sich auf den Kapitalmärkten widerspiegeln und in Markt- und Börsenpreisen niederschlagen. Somit können diese Auswirkungen auch die Investments im Fonds in unterschiedlicher Intensität betreffen.

Ergänzende Angaben nach ARUGII

Der Fonds strebt als Anlageziel die Erwirtschaftung einer möglichst hohen Wertentwicklung an.

Der Fonds bietet eine Aktienanlage mit Chance auf einen laufenden Ertrag. Das Sondervermögen investiert zu mindestens 51 % in europäische Unternehmen. Bei der Auswahl wird eine attraktive und dauerhafte Dividendenrendite angestrebt, wobei sowohl quantitative als auch qualitative Kriterien berücksichtigt werden. Der Ampega DividendePlus Aktienfonds investiert dabei länder- und branchenübergreifend. Bis zu 49 % können in Geldmarktinstrumente und Bankguthaben investiert werden. Derivate dürfen zum Zwecke der Absicherung, der effizienten Portfoliosteuerung und der Erzielung von Zusatzerträgen eingesetzt werden.

Aus den für das Sondervermögen erworbenen Aktien erwachsen Abstimmungsrechte in den Hauptversammlungen der Portfoliogesellschaften (Emittenten) und teilweise andere Mitwirkungsrechte. Die Engagement Policy der Ampega Investment GmbH enthält allgemeine Informationen über die verantwortungsvolle Ausübung dieser Rechte, auch zum Umgang mit Interessenkonflikten im Rahmen der Mitwirkung in den Portfoliogesellschaften.

Liegen der Talanx Investment Group keine unternehmensspezifischen Informationen vor, die eine Teilnahme an der Hauptversammlung notwendig machen, so nimmt die Talanx Investment Group in aller Regel Abstand von der persönlichen Teilnahme durch Vertretungsberechtigte. Die Talanx Investment Group unterhält ein hausinternes Komitee zur Prüfung und Entscheidungsfindung zur Stimmrechtsausübung in allen signifikanten Portfolio-Gesellschaften. Das sogenannte Proxy-Voting-Komitee folgt bei der Stimmrechtsausübung maßgeblich den in der Anlagestrategie festgelegten Zielen und berücksichtigt bei der Analyse von Beschlussvorschlägen für Hauptversammlungen diverse Faktoren.

Die Talanx Investment Group hat den externen Dienstleister ISS-ESG mit der Analyse der Hauptversammlungs-Unterlagen sowie der Umsetzung des Abstimmungsverhaltens gemäß den „Continental Europe Proxy Voting Guidelines“ beauftragt. Vorschläge für das Abstimmungsverhalten auf Basis der Analysen werden in angemessenem Umfang überprüft, insbesondere ob im konkreten Fall für die Hauptversammlung ergänzende oder von der Stimmrechtspolitik der Talanx Investment Group abweichende Vorgaben erteilt werden sollten. Soweit dies in Ergänzung oder Abweichung von der Stimmrechtspolitik notwendig ist, erteilt die Talanx Investment Group konkrete Weisungen zu einzelnen Tagesordnungspunkten.

Um das Risiko des Entstehens von Interessenkonflikten zu reduzieren und gleichzeitig ihrer treuhänderischen Vermögensverwaltung neutral nachkommen zu können, unterhält die Talanx Investment Group in aller Regel keine Dienstleistungsbeziehungen mit Portfolio-Gesellschaften. Unabhängig davon hat die Talanx Investment Group etablierte Prozesse zur Identifizierung, Meldung sowie zum Umgang mit Interessenskonflikten eingerichtet. Alle potenziellen und tatsächlichen Interessenskonflikte sind in einem Register erfasst und werden kontinuierlich überprüft. Teil der Überprüfung ist dabei auch die Einschätzung hinsichtlich der Angemessenheit der eingeführten Maßnahmen zur Vermeidung von negativen Auswirkungen aus den identifizierten Interessenkonflikten.

Insbesondere die Struktur des Vergütungssystems und die damit verbundenen variablen Bestandteile sind langfristig orientiert und stärken so eine nachhaltige und langfristig erfolgreiche Anlagestrategie im Sinne der Investoren.

Für Fonds- und Vermögensverwaltung in Aktien erfolgt die Vergütung der Talanx Investment Group nicht performance-abhängig, sondern aufwandsbezogen und marktgerecht in Basispunkten vom jeweils verwalteten Vermögen.

Wesentliche Grundlagen des realisierten Ergebnisses

Die realisierten Gewinne und Verluste stammen aus der Veräußerung von Aktien.

Struktur des Sondervermögens

Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.

Vermögensübersicht zum 31.12.2022

Kurswert
in EUR
% des
Fondsvermögens
Vermögensgegenstände
Aktien 122.838.594,92 97,86
Belgien 2.115.120,00 1,69
Deutschland 20.771.620,00 16,55
Dänemark 6.084.081,80 4,85
Finnland 4.342.910,00 3,46
Frankreich 20.853.360,00 16,61
Großbritannien 14.733.404,53 11,74
Irland 4.629.530,00 3,69
Italien 4.140.082,00 3,30
Niederlande 11.549.600,00 9,20
Norwegen 2.228.012,25 1,77
Schweden 5.913.631,78 4,71
Schweiz 17.131.214,43 13,65
Spanien 4.366.385,34 3,48
USA (Vereinigte Staaten von Amerika) 3.979.642,79 3,17
Sonstige Beteiligungswertpapiere 1.992.085,85 1,59
Schweiz 1.992.085,85 1,59
Bankguthaben 508.776,90 0,41
Sonstige Vermögensgegenstände 305.844,74 0,24
Verbindlichkeiten -121.861,58 -0,10
Fondsvermögen 125.523.440,83 100,001)

1) Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.

Vermögensaufstellung zum 31.12.2022

Gattungsbezeichnung ISIN Stück
bzw.
Anteile
bzw.
Whg.
in
1.000
Bestand
31.12.2022
Käufe/​
Zugänge
Verkäufe/​
Abgänge
im Berichtszeitraum
Vermögensgegenstände
Börsengehandelte
Wertpapiere
EUR
Aktien EUR
Belgien EUR
Groupe
Bruxelles
Lambert SA
BE0003797140 STK 28.000 3.000 0 EUR
Deutschland EUR
Allianz SE DE0008404005 STK 10.500 2.500 5.000 EUR
BASF SE DE000BASF111 STK 43.000 18.000 12.000 EUR
Deutsche
Börse AG
DE0005810055 STK 13.300 0 5.700 EUR
Deutsche Post
AG
DE0005552004 STK 62.000 14.000 0 EUR
Deutsche
Telekom AG
DE0005557508 STK 101.000 0 46.000 EUR
E.ON SE DE000ENAG999 STK 208.000 55.000 65.000 EUR
Fresenius SE
& Co KGaA St.
DE0005785604 STK 20.000 20.000 0 EUR
Münchener
Rückvers. AG
DE0008430026 STK 7.000 1.500 5.000 EUR
SAP SE DE0007164600 STK 19.500 3.600 6.500 EUR
Siemens AG DE0007236101 STK 16.000 3.415 6.000 EUR
Vonovia SE DE000A1ML7J1 STK 76.000 16.600 0 EUR
Dänemark EUR
Carlsberg A/​S DK0010181759 STK 18.500 4.000 3.500 DKK
Coloplast A/​S DK0060448595 STK 17.000 6.200 6.500 DKK
Novo Nordisk
A/​S
DK0060534915 STK 15.000 0 13.000 DKK
Finnland EUR
Elisa Oyj FI0009007884 STK 43.800 4.000 6.500 EUR
UPM-Kymmene
Corp.
FI0009005987 STK 61.000 0 9.000 EUR
Frankreich EUR
AXA SA FR0000120628 STK 77.000 20.000 45.000 EUR
Air Liquide SA FR0000120073 STK 14.500 3.900 5.000 EUR
BNP Paribas SA FR0000131104 STK 25.000 25.000 0 EUR
Danone SA FR0000120644 STK 40.000 0 10.000 EUR
Kering SA FR0000121485 STK 4.500 600 0 EUR
Orange SA FR0000133308 STK 70.000 70.000 0 EUR
Publicis Groupe SA FR0000130577 STK 32.000 44.000 12.000 EUR
Saint-Gobain (Cie. de) SA FR0000125007 STK 50.000 10.000 5.000 EUR
Sanofi SA FR0000120578 STK 24.500 2.600 5.500 EUR
Schneider Electric SE FR0000121972 STK 17.500 2.000 0 EUR
Vinci SA FR0000125486 STK 20.000 0 5.251 EUR
Großbritannien EUR
3i Group plc GB00B1YW4409 STK 130.000 17.000 41.000 GBP
AstraZeneca PLC GB0009895292 STK 18.000 0 8.500 GBP
Diageo PLC GB0002374006 STK 47.000 0 8.000 GBP
GSK PLC GB00BN7SWP63 STK 140.000 140.000 0 GBP
Reckitt Benckiser Group PLC GB00B24CGK77 STK 30.500 0 4.500 GBP
Relx PLC GB00B2B0DG97 STK 79.000 0 15.000 EUR
Unilever PLC GB00B10RZP78 STK 45.700 0 10.055 EUR
Irland EUR
Linde PLC IE00BZ12WP82 STK 7.600 1.500 1.900 EUR
Smurfit Kappa PLC IE00B1RR8406 STK 65.000 8.000 0 EUR
Italien EUR
Enel SpA IT0003128367 STK 370.000 115.000 135.000 EUR
Terna SpA IT0003242622 STK 318.000 345.000 27.000 EUR
Niederlande EUR
ABN AMRO Bank NV NL0011540547 STK 175.000 235.000 60.000 EUR
Koninklijke Ahold Delhaize NV NL0011794037 STK 76.000 8.618 21.500 EUR
Koninklijke DSM NV NL0000009827 STK 16.000 1.352 0 EUR
Koninklijke KPN NV NL0000009082 STK 680.000 750.000 70.000 EUR
NN Group NV NL0010773842 STK 50.000 0 0 EUR
Philips NV (Konin.) NL0000009538 STK 95.000 15.000 0 EUR
Norwegen EUR
DNB Bank Asa NO0010161896 STK 121.000 10.000 20.000 NOK
Schweden EUR
Husqvarna AB -Class B- SE0001662230 STK 280.000 89.000 0 SEK
Investor B (Fria) O.N. SE0015811963 STK 124.000 0 0 SEK
Svenska Handelsbanken AB SE0007100599 STK 200.000 300.000 100.000 SEK
Schweiz EUR
Compagnie Financiere Richemont SA CH0210483332 STK 16.000 0 4.000 CHF
Givaudan AG CH0010645932 STK 670 80 50 CHF
Nestle SA CH0038863350 STK 18.400 0 4.569 CHF
Novartis AG CH0012005267 STK 26.000 0 7.000 CHF
Partners Group CH0024608827 STK 2.300 300 0 CHF
SGS SA CH0002497458 STK 300 300 0 CHF
Swiss Life Holding AG CH0014852781 STK 4.500 500 1.000 CHF
Swiss Re AG CH0126881561 STK 25.000 3.150 6.000 CHF
Zurich Insurance Group AG CH0011075394 STK 4.200 0 2.000 CHF
Spanien EUR
Iberdrola SA ES0144580Y14 STK 217.956 9.956 36.000 EUR
Inditex SA ES0148396007 STK 78.000 37.000 41.000 EUR
USA (Vereinigte Staaten von Amerika) EUR
Home Depot Inc. US4370761029 STK 3.300 3.300 0 USD
McDonald’s Corp. US5801351017 STK 4.000 4.000 0 USD
Pepsico Inc. US7134481081 STK 5.800 5.800 0 USD
Procter & Gamble Co. US7427181091 STK 7.000 7.000 0 USD
Sonstige Beteiligungswertpapiere EUR
Roche Holding AG GS CH0012032048 STK 6.700 0 1.000 CHF
Summe Wertpapiervermögen
Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds EUR
Bankguthaben EUR
EUR – Guthaben bei EUR
Verwahrstelle EUR 508.776,90
Sonstige Vermögensgegenstände EUR
Dividendenansprüche EUR
Quellensteuerrückerstattungsansprüche EUR
Sonstige Verbindlichkeiten 1) EUR
Fondsvermögen EUR
Anteilwert Klasse P (a) EUR
Anteilwert Klasse I (a) EUR
Umlaufende Anteile Klasse P (a) STK
Umlaufende Anteile Klasse I (a) STK
Fondsvermögen Anteilklasse P (a) EUR
Fondsvermögen Anteilklasse I (a) EUR
Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %)
Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %)
Gattungsbezeichnung Kurs Kurswert
in EUR
% des
Fondsvermögens
Vermögensgegenstände
Börsengehandelte
Wertpapiere
124.830.680,77 99,45
Aktien 122.838.594,92 97,86
Belgien 2.115.120,00 1,69
Groupe
Bruxelles
Lambert SA
75,5400 2.115.120,00 1,69
Deutschland 20.771.620,00 16,55
Allianz SE 203,7000 2.138.850,00 1,70
BASF SE 46,7600 2.010.680,00 1,60
Deutsche
Börse AG
163,8500 2.179.205,00 1,74
Deutsche Post
AG
35,5000 2.201.000,00 1,75
Deutsche
Telekom AG
19,0840 1.927.484,00 1,54
E.ON SE 9,3920 1.953.536,00 1,56
Fresenius SE
& Co KGaA St.
26,2800 525.600,00 0,42
Münchener
Rückvers. AG
305,9000 2.141.300,00 1,71
SAP SE 97,5900 1.903.005,00 1,52
Siemens AG 130,4400 2.087.040,00 1,66
Vonovia SE 22,4200 1.703.920,00 1,36
Dänemark 6.084.081,80 4,85
Carlsberg A/​S 923,2000 2.296.812,66 1,83
Coloplast A/​S 826,4000 1.889.284,14 1,51
Novo Nordisk
A/​S
940,9000 1.897.985,00 1,51
Finnland 4.342.910,00 3,46
Elisa Oyj 50,2000 2.198.760,00 1,75
UPM-Kymmene
Corp.
35,1500 2.144.150,00 1,71
Frankreich 20.853.360,00 16,61
AXA SA 26,4000 2.032.800,00 1,62
Air Liquide SA 134,7000 1.953.150,00 1,56
BNP Paribas SA 53,9100 1.347.750,00 1,07
Danone SA 50,0600 2.002.400,00 1,60
Kering SA 482,6000 2.171.700,00 1,73
Orange SA 9,3940 657.580,00 0,52
Publicis Groupe SA 59,9600 1.918.720,00 1,53
Saint-Gobain (Cie. de) SA 46,3800 2.319.000,00 1,85
Sanofi SA 90,9800 2.229.010,00 1,78
Schneider Electric SE 133,5000 2.336.250,00 1,86
Vinci SA 94,2500 1.885.000,00 1,50
Großbritannien 14.733.404,53 11,74
3i Group plc 13,3700 1.964.845,09 1,57
AstraZeneca PLC 113,4800 2.309.114,07 1,84
Diageo PLC 36,6800 1.948.860,44 1,55
GSK PLC 14,4460 2.286.278,87 1,82
Reckitt Benckiser Group PLC 57,4600 1.981.157,56 1,58
Relx PLC 26,2300 2.072.170,00 1,65
Unilever PLC 47,5050 2.170.978,50 1,73
Irland 4.629.530,00 3,69
Linde PLC 309,5500 2.352.580,00 1,87
Smurfit Kappa PLC 35,0300 2.276.950,00 1,81
Italien 4.140.082,00 3,30
Enel SpA 5,1010 1.887.370,00 1,50
Terna SpA 7,0840 2.252.712,00 1,79
Niederlande 11.549.600,00 9,20
ABN AMRO Bank NV 13,0800 2.289.000,00 1,82
Koninklijke Ahold Delhaize NV 27,3050 2.075.180,00 1,65
Koninklijke DSM NV 116,5500 1.864.800,00 1,49
Koninklijke KPN NV 2,9460 2.003.280,00 1,60
NN Group NV 39,2300 1.961.500,00 1,56
Philips NV (Konin.) 14,2720 1.355.840,00 1,08
Norwegen 2.228.012,25 1,77
DNB Bank Asa 194,1500 2.228.012,25 1,77
Schweden 5.913.631,78 4,71
Husqvarna AB -Class B- 74,6000 1.873.459,67 1,49
Investor B (Fria) O.N. 191,9000 2.134.244,40 1,70
Svenska Handelsbanken AB 106,2500 1.905.927,71 1,52
Schweiz 17.131.214,43 13,65
Compagnie Financiere Richemont SA 121,5500 1.974.526,50 1,57
Givaudan AG 2.868,0000 1.950.931,27 1,55
Nestle SA 108,2600 2.022.431,71 1,61
Novartis AG 84,7600 2.237.444,73 1,78
Partners Group 830,4000 1.939.113,35 1,54
SGS SA 2.167,0000 660.036,85 0,53
Swiss Life Holding AG 481,2000 2.198.498,39 1,75
Swiss Re AG 88,1000 2.236.165,47 1,78
Zurich Insurance Group AG 448,4000 1.912.066,16 1,52
Spanien 4.366.385,34 3,48
Iberdrola SA 11,0150 2.400.785,34 1,91
Inditex SA 25,2000 1.965.600,00 1,57
USA (Vereinigte Staaten von Amerika) 3.979.642,79 3,17
Home Depot Inc. 320,4100 991.330,40 0,79
McDonald’s Corp. 265,9300 997.299,83 0,79
Pepsico Inc. 181,9800 989.578,10 0,79
Procter & Gamble Co. 152,5900 1.001.434,46 0,80
Sonstige Beteiligungswertpapiere 1.992.085,85 1,59
Roche Holding AG GS 292,8500 1.992.085,85 1,59
Summe Wertpapiervermögen 124.830.680,77 99,45
Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds 508.776,90 0,41
Bankguthaben 508.776,90 0,41
EUR – Guthaben bei 508.776,90 0,41
Verwahrstelle 508.776,90 0,41
Sonstige Vermögensgegenstände 305.844,74 0,24
Dividendenansprüche 63.814,23 0,05
Quellensteuerrückerstattungsansprüche 242.030,51 0,19
Sonstige Verbindlichkeiten 1) -121.861,58 -0,10
Fondsvermögen 125.523.440,83 100,002)
Anteilwert Klasse P (a) 139,64
Anteilwert Klasse I (a) 1.418,39
Umlaufende Anteile Klasse P (a) 659.541
Umlaufende Anteile Klasse I (a) 23.564
Fondsvermögen Anteilklasse P (a) 92.100.575,24
Fondsvermögen Anteilklasse I (a) 33.422.865,59
Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) 99,45
Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %) 0,00

1) Noch nicht abgeführte Verwaltungsvergütung, Prüfungsgebühren und Verwahrstellenvergütung
2) Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.

Devisenkurse (in Mengennotiz) per 29.12.2022

Schweiz, Franken (CHF) 0,98494 = 1 (EUR)
Dänemark, Kronen (DKK) 7,43604 = 1 (EUR)
Vereinigtes Königreich, Pfund (GBP) 0,88460 = 1 (EUR)
Norwegen, Kronen (NOK) 10,54400 = 1 (EUR)
Schweden, Kronen (SEK) 11,14943 = 1 (EUR)
Vereinigte Staaten, Dollar (USD) 1,06660 = 1 (EUR)

Wertpapierkurse bzw. Marktsätze

Die Vermögensgegenstände sind auf der Grundlage nachstehender Kurse/​Marktsätze bewertet:

Alle Vermögenswerte per 29.12.2022 oder letztbekannte

Während des Berichtszeitraums abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen

Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag)

Gattungsbezeichnung ISIN Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000
Käufe/​
Zugänge
Verkäufe/​
Abgänge
Börsengehandelte Wertpapiere
Aktien
Finnland
Neste Oyj FI0009013296 STK 0 62.000
Frankreich
Euroapi Sas FR0014008VX5 STK 952 952
Rubis SCA FR0013269123 STK 0 80.000
Total SA FR0000120271 STK 0 58.000
Großbritannien
GSK PLC GB0009252882 STK 0 145.100
Haleon PLC GB00BMX86B70 STK 105.000 105.000
Niederlande
Shell Eo-07 GB00BP6MXD84 STK 81.519 81.519
Shell PLC -Class A- GB00B03MLX29 STK 0 81.519
Spanien
Iberdrola Inh. -Anr- ES06445809O6 STK 212.066 212.066
Iberdrola Inh. -Anr- ES06445809N8 STK 244.000 244.000
Red Electrica Corporacion SA ES0173093024 STK 0 126.100
Nicht notierte Wertpapiere
Aktien
Spanien
Iberdrola Inh.Eo 0,75 ES0144583251 STK 4.066 4.066
Iberdrola Inh.Eo 0,75 ES0144583269 STK 5.890 5.890

Überblick über die Anteilklassen

Stand 31.12.2022

P (a) I (a)
Ertragsverwendung ausschüttend ausschüttend
Ausgabeaufschlag (v.H.) 5
Verwaltungsvergütung (v.H. p.a.) 1,2 0,55
Mindestanlage EUR 100.000

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)
für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2022

Anteilklasse P (a) EUR EUR
I. Erträge
1. Dividenden inländischer Aussteller (netto) 434.434,92
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) 3.123.169,22
3. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 288,70
4. Abzug ausländischer Quellensteuer -354.402,18
Summe der Erträge 3.203.490,66
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen -96,13
2. Verwaltungsvergütung -1.110.026,92
3. Verwahrstellenvergütung -55.049,92
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -12.844,66
5. Sonstige Aufwendungen -33.862,19
davon Depotgebühren -26.263,28
davon Negativzinsen Liquiditätsanlagen -3.168,44
davon Rechtsverfolgungskosten -3.282,42
davon Kosten der Aufsicht -1.148,05
Summe der Aufwendungen -1.211.879,82
III. Ordentlicher Nettoertrag 1.991.610,84
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 5.432.049,37
2. Realisierte Verluste -1.182.938,94
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften 4.249.110,43
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 6.240.721,27
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -15.413.642,05
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne -11.705.037,88
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste -3.708.604,17
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres -9.172.920,78

für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2022

Anteilklasse I (a) EUR EUR
I. Erträge
1. Dividenden inländischer Aussteller (netto) 157.061,48
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) 1.129.387,98
3. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 104,67
4. Abzug ausländischer Quellensteuer -128.113,65
Summe der Erträge 1.158.440,48
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen -34,85
2. Verwaltungsvergütung -184.378,16
3. Verwahrstellenvergütung -19.933,94
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -4.988,87
5. Sonstige Aufwendungen -12.269,69
davon Depotgebühren -9.519,64
davon Negativzinsen Liquiditätsanlagen -1.146,54
davon Rechtsverfolgungskosten -1.187,36
davon Kosten der Aufsicht -416,15
Summe der Aufwendungen -221.605,51
III. Ordentlicher Nettoertrag 936.834,97
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 1.965.812,77
2. Realisierte Verluste -428.303,54
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften 1.537.509,23
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 2.474.344,20
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -7.327.050,80
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne -5.564.123,45
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste -1.762.927,35
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres -4.852.706,60

Entwicklung des Sondervermögens
für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2022

Anteilklasse P (a) EUR EUR
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres 99.732.559,63
1. Ausschüttung für das Vorjahr -1.442.546,60
2. Zwischenausschüttungen 0,00
3. Mittelzufluss/​-abfluss (netto) 3.036.926,74
a) Mittelzuflüsse aus Anteilscheinverkäufen 4.506.492,02
b) Mittelabflüsse aus Anteilscheinrücknahmen -1.469.565,28
4. Ertragsausgleich /​ Aufwandsausgleich -53.443,75
5. Ergebnis des Geschäftsjahres -9.172.920,78
davon nicht realisierte Gewinne -11.705.037,88
davon nicht realisierte Verluste -3.708.604,17
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres 92.100.575,24

für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2022

Anteilklasse I (a) EUR EUR
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres 49.783.883,51
1. Ausschüttung für das Vorjahr -1.009.140,00
2. Zwischenausschüttungen 0,00
3. Mittelzufluss/​-abfluss (netto) -11.117.953,88
a) Mittelzuflüsse aus Anteilscheinverkäufen 10.104.066,08
b) Mittelabflüsse aus Anteilscheinrücknahmen -21.222.019,96
4. Ertragsausgleich /​ Aufwandsausgleich 618.782,56
5. Ergebnis des Geschäftsjahres -4.852.706,60
davon nicht realisierte Gewinne -5.564.123,45
davon nicht realisierte Verluste -1.762.927,35
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres 33.422.865,59

Verwendung der Erträge

Berechnung der Ausschüttung

Anteilklasse P (a) insgesamt je Anteil
EUR EUR
I. Für Ausschüttung verfügbar
1. Vortrag aus dem Vorjahr 3.793.940,59 5,7523954
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 6.240.721,27 9,4622188
3. Zuführung aus dem Sondervermögen 0,00 0,0000000
II. Nicht für Ausschüttung verwendet
1. Der Wiederanlage zugeführt 0,00 0,0000000
2. Vortrag auf neue Rechnung 8.385.809,36 12,7146142
III. Gesamtausschüttung
(auf einen Anteilumlauf von 659.541 Stück)
1.648.852,50 2,5000000

Berechnung der Ausschüttung

Anteilklasse I (a) insgesamt je Anteil
EUR EUR
I. Für Ausschüttung verfügbar
1. Vortrag aus dem Vorjahr 1.615.244,26 68,5471168
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 2.474.344,20 105,0052708
3. Zuführung aus dem Sondervermögen 0,00 0,0000000
II. Nicht für Ausschüttung verwendet
1. Der Wiederanlage zugeführt 0,00 0,0000000
2. Vortrag auf neue Rechnung 3.500.488,46 148,5523875
III. Gesamtausschüttung
(auf einen Anteilumlauf von 23.564 Stück)
589.100,00 25,0000000

Vergleichende Übersicht
über die letzten drei Geschäftsjahre

Anteilklasse P (a) Fondsvermögen Anteilwert
Geschäftsjahr EUR EUR
31.12.2022 92.100.575,24 139,64
31.12.2021 99.732.559,63 156,21
31.12.2020 81.780.999,46 128,88
31.12.2019 86.238.917,57 140,30
Anteilklasse I (a) Fondsvermögen Anteilwert
Geschäftsjahr EUR EUR
31.12.2022 33.422.865,59 1.418,39
31.12.2021 49.783.883,51 1.585,42
31.12.2020 37.973.905,62 1.304,45
31.12.2019 55.742.557,65 1.416,22

Anhang gemäß § 7 Nr. 9 KARBV

Angaben nach der Derivatenverordnung

Das durch Derivate erzielte zugrundeliegende Exposure EUR 0,00
Vertragspartner der Derivate-Geschäfte keine

Gesamtbetrag der im Zusammenhang mit Derivaten von Dritten gewährten Sicherheiten

davon:
Bankguthaben EUR 0,00
Schuldverschreibungen EUR 0,00
Aktien EUR 0,00
Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) 99,45
Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %) 0,00

Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotenzial wurde für dieses Sondervermögen gemäß der Derivateverordnung nach dem qualifizierten Ansatz anhand eines Vergleichsvermögens ermittelt.

Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko gemäß § 37 Absatz 4 DerivateVO

Kleinster potenzieller Risikobetrag 7,19 %
Größter potenzieller Risikobetrag 9,24 %
Durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag 8,48 %

Risikomodell, das gemäß § 10 DerivateVO verwendet wurde

Multi-Faktor-Modell mit Monte Carlo Simulation

Parameter, die gemäß § 11 DerivateVO verwendet wurden

Konfidenzniveau 99,00 %
Unterstellte Haltedauer 10 Tage
Länge der historischen Zeitreihe 504 Tagesrenditen
Exponentielle Gewichtung, Gewichtungsfaktor (entsprechend einer effektiven Historie von einem Jahr) 0,993

Zusammensetzung des Vergleichvermögens gemäß § 37 Absatz 5 DerivateVO

STOXX Europe 50 100 %

Im Geschäftsjahr erreichter durchschnittlicher Umfang des Leverage

Leverage nach der Brutto-Methode gemäß Artikel 7 der Level II VO Nr. 231/​2013. 99,50 %

Sonstige Angaben

Anteilwert Klasse P (a) EUR 139,64
Anteilwert Klasse I (a) EUR 1.418,39
Umlaufende Anteile Klasse P (a) STK 659.541
Umlaufende Anteile Klasse I (a) STK 23.564

Zusätzliche Angaben nach § 16 Absatz 1 Nummer 2 KARBV – Angaben zum Bewertungsverfahren

Alle Wertpapiere, die zum Handel an einer Börse oder einem anderem organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind, werden mit dem zuletzt verfügbaren Preis bewertet, der aufgrund von fest definierten Kriterien als handelbar eingestuft werden kann und der eine verlässliche Bewertung sicherstellt.

Die verwendeten Preise sind Börsenpreise, Notierungen auf anerkannten Informationssystemen oder Kurse aus emittentenunabhängigen Bewertungssystemen. Anteile an Investmentvermögen werden zum letzt verfügbaren veröffentlichten Rücknahmekurs der jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaft bewertet.

Bankguthaben und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert, Festgelder zum Verkehrswert und Verbindlichkeiten zum Rückzahlungsbetrag bewertet.

Die Bewertung erfolgt grundsätzlich zum letzten gehandelten Preis des Vortages.

Vermögensgegenstände, die nicht zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind oder für die keine handelbaren Kurse festgestellt werden können, werden mit Hilfe von anerkannten Bewertungsmodellen auf Basis beobachtbarer Marktdaten bewertet. Ist keine Bewertung auf Basis von Modellen möglich, erfolgt eine Bewertung durch andere geeignete Verfahren zur Preisfeststellung.

Das bisherige Vorgehen bei der Bewertung der Assets des Sondervermögens findet auch vor dem Hintergrund der Auswirkungen durch Covid-19 Anwendung. Darüber hinausgehende Bewertungsanpassungen in diesem Zusammenhang waren bisher nicht notwendig.

Zum Stichtag 31. Dezember 2022 erfolgte die Bewertung für das Sondervermögen zu 100 % auf Basis von handelbaren Kursen, zu 0 % auf Basis von geeigneten Bewertungsmodellen und zu 0 % auf Basis von sonstigen Bewertungsverfahren.

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote

Die Gesamtkostenquote (Total Expense Ratio [TER]) beträgt:

Anteilklasse P (a) 1,31 %
Anteilklasse I (a) 0,66 %

Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Geschäftsjahr getragenen Kosten (ohne Transaktionskosten und ohne Performance Fee) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus, sowie die laufenden Kosten (in Form der veröffentlichten TER bzw. Verwaltungskosten) der zum Geschäftsjahresende des Sondervermögens im Bestand befindlichen Zielfonds im Verhältnis zum Nettoinventarwert des Sondervermögens am Geschäftsjahresende.

Der Anteil der erfolgsabhängigen Vergütung am durchschnittlichen Fondsvermögen beträgt:

Anteilklasse P (a) 0,00 %
Anteilklasse I (a) 0,00 %

Dieser Anteil berücksichtigt die vom Sondervermögen im Geschäftsjahr angefallene Performance-Fee im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens sowie die Performance-Fee der zum Geschäftsjahresende des Sondervermögens im Bestand befindlichen Zielfonds im Verhältnis zum Nettoinventarwert des Sondervermögens am Geschäftsjahresende.

Die Ampega Investment GmbH gewährt sogenannte Vermittlungsprovision an Vermittler aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung.

Im Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 erhielt die Kapitalverwaltungsgesellschaft Ampega Investment GmbH für das Sondervermögen Ampega DividendePlus Aktienfonds keine Rückvergütung der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle oder an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen.

Die wesentlichen sonstigen Erträge und sonstigen Aufwendungen sind in der Ertrags- und Aufwandsrechnung dargestellt.

Transaktionskosten (Summe der Nebenkosten des Erwerbs und der Kosten der Veräußerung der Vermögensgegenstände) im Geschäftsjahr gesamt: 81.426,42 EUR.

Bei einigen Geschäftsarten (u.a. Renten- und Devisengeschäfte) sind die Transaktionskosten als Kursbestandteil nicht individuell ermittelbar und daher in obiger Angabe nicht enthalten.

Abwicklung von Transaktionen durch verbundene Unternehmen: Der Anteil der Transaktionen, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Sondervermögens über Broker ausgeführt wurden, die eng verbundene Unternehmen und Personen sind, betrug 0 %. Ihr Umfang belief sich hierbei auf insgesamt 0,00 EUR Transaktionen.

Angaben zur Mitarbeitervergütung

Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der KVG gezahlten Mitarbeitervergütung (inkl. Risikoträger anderer Gesellschaften des Talanx-Konzerns) TEUR 8.935
davon feste Vergütung TEUR 7.050
davon variable Vergütung TEUR 1.885
Direkt aus dem Fonds gezahlte Vergütungen TEUR n.a.
Zahl der Mitarbeiter der KVG (ohne Risikoträger anderer Gesellschaften des Talanx-Konzerns) 80
Höhe des gezahlten Carried Interest TEUR n.a.
Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der KVG gezahlten Vergütungen an Risikoträger TEUR 3.612
davon Geschäftsleiter TEUR 1.617
davon andere Führungskräfte TEUR 1.569
davon andere Risikoträger TEUR n.a.
davon Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen TEUR 426
davon Mitarbeiter mit gleicher Einkommensstufe TEUR n.a.

Die Angaben zu den Vergütungen sind dem Jahresabschluss zum 31.12.2021 der KVG entnommen und werden aus den Entgeltabrechnungsdaten des Jahres 2021 ermittelt. Die Vergütung, die Risikoträger im Jahr von den anderen Gesellschaften des Talanx Konzerns erhielten, wurde bei der Ermittlung der Vergütungen einbezogen.

Gem. § 37 KAGB ist die Ampega Investment GmbH (nachfolgend Ampega) verpflichtet, ein den gesetzlichen Anforderungen entsprechendes Vergütungssystem einzurichten. Aufgrund dessen hat die Gesellschaft eine Vergütungsrichtlinie implementiert, die den verbindlichen Rahmen für die Vergütungspolitik und -praxis bildet, die mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement vereinbar und diesem förderlich ist.

Die Vergütungspolitik orientiert sich an der Größe der KVG und der von ihr verwalteten Sondervermögen, der internen Organisation und der Art, dem Umfang und der Komplexität der von der Gesellschaft getätigten Geschäfte. Sie steht im Einklang mit der Geschäftsstrategie, den Zielen, Werten und Interessen der Ampega, der von ihr verwalteten Sondervermögen sowie der Anleger solcher Sondervermögen und umfasst auch Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten.

Die Vergütungsrichtlinie enthält im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen insbesondere detaillierte Vorgaben im Hinblick auf die allgemeine Vergütungspolitik sowie Regelungen für fixe und variable Gehälter und Informationen darüber, welche Mitarbeiter, deren Tätigkeit einen wesentlichen Einfluss auf das Gesamtrisikoprofil der KVG und der von ihr verwalteten Investmentvermögen haben (Risk Taker) in diese Vergütungsrichtlinie einbezogen sind.

Zur Grundvergütung können Mitarbeiter und Geschäftsleiter eine leistungsorientierte Vergütung zzgl. weiterer Zuwendungen (insbes. Dienstwagen) erhalten. Das Hauptaugenmerk des variablen Vergütungsbestandteils liegt bei der Ampega auf der Erreichung individuell festgelegter, qualitativer und/​oder quantitativer Ziele. Zur langfristigen Bindung und Schaffung von Leistungsanreizen wird ein wesentlicher Anteil des variablen Vergütungsbestandteils mit einer Verzögerung von vier Jahren ausgezahlt.

Mit Hilfe der Regelungen wird eine solide und umsichtige Vergütungspolitik betrieben, die zu einer angemessenen Ausrichtung der Risiken führt und einen angemessenen und effektiven Anreiz für die Mitarbeiter schafft.

Die Vergütungsrichtlinie wurde von dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der Ampega Investment GmbH beschlossen und unterliegt der jährlichen Überprüfung. Zudem hat die Ampega einen Vergütungsausschuss im Aufsichtsrat der Gesellschaft eingerichtet, der sich mit den besonderen Anforderungen an das Vergütungssystem auseinandersetzt und sich mit den entsprechenden Fragen befasst.

Das Vergütungssystem setzt keine Anreize Nachhaltigkeitsrisiken einzugehen.

Die jährliche Überprüfung der Vergütungspolitik durch die Gesellschaft hat ergeben, dass Änderungen der Vergütungspolitik nicht erforderlich sind.

Wesentliche Änderungen der festgelegten Vergütungspolitik gem. § 101 KAGB fanden daher im Berichtszeitraum nicht statt.

Zusätzliche Angaben

Angaben zur Transparenz gemäß Verordnung (EU) 2020/​852 bzw. Angaben nach Art. 11 Offenlegungsverordnung

Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen.

Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Weitergehende Informationen zum Umgang mit ökologischen und sozialen Merkmalen sind im Annex „Anhang gemäß Offenlegungsverordnung“ enthalten, der dem Anhang als Anlage beigefügt ist.

Die Verordnung (EU) 2019/​2088 und die Verordnung (EU) 2020/​852 sowie die diese konkretisierenden Delegierten Rechtsakte der Europäischen Kommission enthalten Formulierungen und Begriffe, die erheblichen Auslegungsunsicherheiten unterliegen und für die noch keine maßgebenden umfassenden Interpretationen veröffentlicht wurden. Da solche Formulierungen und Begriffe unterschiedlich ausgelegt werden können, ist nicht auszuschließen, dass die von uns gewählten Auslegungen durch den Regulator oder Gerichte abweichend beurteilt werden könnten. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass auch die Quantifizierung nachhaltigkeitsbezogener Angaben, wie z.B. die Angaben zum Umfang nachhaltiger Investments, inhärenten Unsicherheiten unterliegen. Trotz sorgfältigster Auswahl aller von uns verwendeten internen und externen Quellen, kann es zu Abweichungen in der Bewertung der sozialen und ökologischen Merkmale kommen.

Anhang gemäß Offenlegungsverordnung

Name des Produkts: Ampega DividendePlus Aktienfonds Unternehmenskennung (LEI-Code): 529900WLGCYLL2S9GN74
Eine nachhaltige Investition ist eine Investition in eine Wirtschaftstätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investition keine Umweltziele oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigt und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.
Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das in der Verordnung (EU) 2020/​852 festgelegt ist und ein Verzeichnis von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten enthält. In dieser Verordnung ist kein Verzeichnis der sozial nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten festgelegt. Nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel könnten taxonomiekonform sein oder nicht.
Ökologische- und/​oder soziale Merkmale
Wurden mit diesem Finanzprodukt nachhaltige Investitionen angestrebt?
[ ] Ja [XNein
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel getätigt: 0% [X] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben und obwohl keine nachhaltigen Investitionen angestrebt wurden, enthielt es 13,30% an nachhaltigen Investitionen
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [ ] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [X] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[X] mit einem sozialen Ziel
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel getätigt: 0% [ ] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen getätigt.
Mit Nachhaltigkeits-indikatoren wird gemessen, inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht werden.
Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfüllt?

Dieses Finanzprodukt trägt zu keinem Umweltziel im Sinne von Art. 9 der Taxonomieverordnung bei. Das Fondsvermögen wurde überwiegend in europäische Unternehmen mit attraktive und nachhaltige Dividendenrendite investiert, die sowohl quantitative als auch qualitative Kriterien berücksichtigt haben.
Die Auswahl der Vermögensgegenstände erfolgte im Berichtszeitraum nach dem sog. Best-inClass-Ansatz. Dies bedeutet, dass relativ beste Abschneiden eines Unternehmens im Vergleich zu seinen Wettbewerbern. Nach diesem Prinzip werden die Unternehmen innerhalb einer Branche direkt miteinander verglichen und aufihre Nachhaltigkeit überprüft. Es werden stets die Anlageobjekte bevorzugt, die die Nachhaltigkeitskriterien Environmental, Social und Governance („ESG“) jeweils am besten erfüllen, also „best in class“ sind. Seit dem 01.01.2023 erfolgt die Auswahl der Vermögensgegenstände über einen Better-than-Average-Ansatz
Die Zusammensetzung des Portfolios sowie die ESG-Scores, Ausschlüsse und sonstiger Nachhaltigkeitsfaktoren der zugrundeliegenden Vermögenswerte wurden sowohl bei der Investitionsentscheidung als auch kontinuierlich überprüft.
Unter sonstigen Nachhaltigkeitsfaktoren wird zum Beispiel die Klassifizierung von Zielfonds nach Artikel 8 oder 9 gemäß der Verordnung (EU) 2019/​2088 („Offenlegungsverordnung“) verstanden. Die Bewertung der sozialen und ökologischen Merkmale der Investitionen basierte auf Informationen von spezialisierten externen Datenanbietern sowie auf eigenen Analysen, die von internen Analysten durchgeführt wurden.

Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten?
Indikator
ISS ESG Performance ScoreBeschreibung
Die ESG-Leistung eines Unternehmenswird anhand eines Standardsatzes vonmehr als 700 sektorübergreifenden Indikatoren bewertet, die durch 100 sektorspezifische Indikatoren ergänzt werden, um die wesentlichen ESG-Herausforderungen eines Unternehmens zu erfassen. Für jeden Sektor werden vier bis fünf Schlüsselthemen ermittelt. Um sicherzustellen, dass sich die Leistung in Bezug auf diesewichtigsten Themen angemessen in den Ergebnissen des Gesamtratings widerspiegelt, macht ihre Gewichtung mindestens 50 % des Gesamtratings aus. Das Ausmaß der branchenspezifischen E-, S- und G- Risiken und Auswirkungen bestimmt die jeweiligen Leistungsanforderungen: Ein Unternehmen einer Branche mit hohen Risiken muss besser abschneiden als ein Unternehmen in einer Branche mit geringen Risiken, um das gleiche Rating zu erhalten. Jedes ESG-Unternehmensrating wird durch eine Analystenmeinung ergänzt, die eine qualitative Zusammenfassung und Analyse der zentralen Ratingergebnisse in drei Dimensionen liefert: Nachhaltigkeits-Chancen, Nachhaltigkeits-Risiken und Governance. Um eine hohe Qualität der Analysen zu gewährleisten, werden Indikatoren, Ratingstrukturen und Ergebnisse regelmäßig von einem beim externen Datenanbieter angesiedelten Methodology Board überprüft. Darüber hinaus werden dieMethodik und die Ergebnisse beimexternen Datenanbieter regelmäßig mit einem externen Rating-Ausschuss diskutiert, der sich aus hoch anerkannten ESG-Experten zusammensetzt.

Methodik
Der ESG-Performance-Score ist die numerische Darstellung der alphabetischen Bewertungen (A+ bis D-) auf einer Skala von 0 bis 100. Alle Indikatorenwerden einzeln auf der Grundlage klar definierter absoluter Leistungserwartungen bewertet. Auf der Grundlage der einzelnen Bewertungen und Gewichtungen auf Indikatorenebene werden die Ergebnisse aggregiert, umDaten auf Themenebene sowie eine Gesamtbewertung (Performance Score) zu erhalten. 100 ist dabei die beste Bewertung, 0 die schlechteste.

Indikator
Sustainalytics ESG Risk Score

Beschreibung
Das ESG-Risiko-Rating (ESG Risk Rating) bewertet Maßnahmen von Unternehmen sowie branchenspezifische Risiken in den Bereichen Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance). Die Bewertung erfolgt in Bezug auf Faktoren, die als wesentliche ESG-Themen (Material ESG Issues -MEIs) einer Branche identifiziertwerden,wie Umweltperformance, Ressourcenschonung, Einhaltung der Menschenrechte, Management der Lieferkette. Der Bewertungsrahmen umfasst 20 MEIs, die sich aus über 250 Indikatoren zusammensetzen. Pro Branche sind in der Regel drei bis acht dieser Themen relevant.

Methodik
Die Skala läuft von 0 bis 100 Punkten (Scores): 0 ist dabei die beste Bewertung, 100 die schlechteste. Die Unternehmen werden anhand ihrer Scores in fünf Risikokategorien gruppiert, beginnend beim geringsten Risiko „Negligible“ (0 – 10 Punkte) bis zu „Severe“ (über 40 Punkte), der schlechtesten Bewertung. Unternehmen sind damit auch über unterschiedliche Branchen vergleichbar. Eine Aufteilung der nachhaltigen Investitionen in ökologisch nachhaltige und sozial nachhaltige Investitionen ist uns aktuell nicht möglich.

Referenzperiode 31.12.2022
ISS ESG Performance Score 58,15
Sustainalytics ESG Risk Score 17,33
Anteil Investitionen mit E/​S-Merkmal 99,41%
Nachhaltige Investitionen 13,30%
Anteil der Taxonomiekonformen Investitionen 0,00%
Anteil der anderen ökologisch nachhatligen Investitionen 0,00%
Anteil der sozial nachhaltigen Investitionen 0,00%
Andere E/​S Merkmale 86,11%
Anteil der sonstigen Investitionen 0,59%

Welche Ziele verfolgten die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, und wie trägt die nachhaltige Investition zu diesen Zielen bei?

In Ermangelung konkreter regulatorischer Vorgaben zur Berechnung nachhaltiger Investitionen gem. Art. 2 Nr. 17 Offenlegungsverordnung haben wir folgendes Vorgehen zur Ermittlung definiert.
Nachhaltige Investitionen gemäß Art. 2 Nr. 17 der Offenlegungsverordnung sind Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten, die zur Erreichung eines Umwelt- oder Sozialziels beitragen.
Nachhaltige Investitionen werden als Beitrag zu den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen klassifiziert. Die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (englisch Sustainable Development Goals, „SDGs“) sind politische Zielsetzungen der Vereinten Nationen („UN“), die weltweit der Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf sozialer und ökologischer Ebene dienen sollen. Entsprechende Umwelt- oder Sozialziele sind unter anderemdie Förderung von erneuerbaren Energien und nachhaltiger Mobilität, der Schutz von Gewässern und Böden sowie der
Zugang zu Bildung und Gesundheit. Eine an den SDGs ausgerichtete Strategie investiert in Emittenten, die Lösungen für die Herausforderungen der Welt anbieten und dazu beitragen, die in den UN-SDGs festgelegten ökologischen und sozialen Ziele zu erreichen, sowie in projektgebundene Investitionen (bspw. Green & Social Bonds), deren Erlöse für förderfähige Umwelt- und Sozialprojekte oder eine Kombination aus beidem verwendet werden.
Im SDG Solutions Assessment (SDGA) werden die positiven und negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen der Produkt- und Dienstleistungsportfolios von Unternehmen gemessen. Es folgt einem thematischen Ansatz, der 15 verschiedene Nachhaltigkeitsziele umfasst und die Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen (UN) als Referenzrahmen nutzt. Für jede thematische Bewertung wird der Anteil des Nettoumsatzes eines Unternehmens, der mit relevanten Produkten und Dienstleistungen erzielt wird, pro Nachhaltigkeitsziel auf einer Skala in einemWert zwischen -10,0 und 10,0 quantifiziert. Diese Skala unterscheidet insgesamt zwischen 5 Stufen, welche wie folgt unterschieden werden; -10,0 bis -5,1 („Significant obstruction“ („wesentliche Beeinträchtigung“)), -5,0 bis -0,2 („Limited obstruction“ (eingeschränkte Beeinträchtigung“)), -0,1 bis 0,1 („no (net) impact“ („keine (netto-) Auswirkungen“)), 0,2 bis 5,0 („Limited contribution“ („eingeschränkter Beitrag“)) und 5,1 bis 10,0 („Significant contribution“ („wesentlicher Beitrag“)). In einemAggregationsmodell zu einemOverall SDG Solutions Score (also einemgesamthaften übergeordneten SDG Scores des Unternehmens) werden nur die am stärksten ausgeprägten Einzelwerte berücksichtigt (d.h. der höchste positive und/​oder der niedrigste negative Wert). Dieses Vorgehen steht im Einklang mit dem allgemeinen Verständnis der UN-Ziele, die keine normative Präferenz für ein Ziel gegenüber einem anderen vorsehen. Ein Unternehmen wird erst dann als nachhaltig bewertet, wenn dessen Overall SDG Solutions Score größer als fünf ist und somit auch ein signifikanter Beitrag zu einemNachhaltigkeitsziel vorliegt und kein anderes Umwelt- oder Sozialziel wesentlich beeinträchtigt. Per Definition des Overall SDG Solutions Score kann ein derart nachhaltiges Unternehmen mit einemOverall SDG Solutions Score größer als fünf in keinemder untergeordneten 15 Objective Scores eine Significant obstruction („wesentliche Beeinträchtigung“) darstellen, da sonst ein Overall SDG Solutions Score für ein Unternehmen größer als fünf nicht möglich ist. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass keines der in Art. 2 Nr. 17 der Offenlegungsverordnung genannten Umwelt- und Sozialziele bzw. in Art. 9 der Verordnung (EU) 2020/​852 („Taxonomieverordnung“) genannten Umweltziele erheblich beeinträchtigt wird (Do No Significant Harm-Prinzip). Die Bewertung der Investitionen basierte auf Informationen von spezialisierten externen Datenanbietern sowie auf eigenen Analysen. Bewertet wurde der gesamte, aggregierte Einfluss des Produkt- und Dienstleistungsportfolios der Emittenten auf das Erreichen von Umwelt- oder Sozialzielen. Der Beitrag zu folgenden Zielen wird betrachtet: Ökologische Ziele: Nachhaltige Land- und Forstwirtschaft,Wassereinsparung, Beitrag zur nachhaltigen Energienutzung, Förderung von nachhaltigen Gebäuden, Optimierung des Materialeinsatzes, Abschwächung des Klimawandels, Erhaltung der Meeresökosysteme, Erhalt der terrestrischen Ökosysteme Soziale Ziele: Linderung der Armut, Bekämpfung von Hunger und Unterernährung, Sicherstellung der Gesundheit, Bereitstellung von Bildung, Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter, Bereitstellung von Basisdienstleistungen, Sicherung des Friedens.

Inwiefern haben die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigtwurden, ökologisch oder sozial nachhaltigen Anlagezielen nicht erheblich geschadet?

Im Abschnitt „Wie wurden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?“ wird aufgelistet, welche Ausschlusskriterien definiert wurden, um die Emittenten von vornherein auszuschließen, die den Grundsätzen zur Nachhaltigkeit („ESG“) nur unzureichend Rechnung tragen. Hierdurch wurde sichergestellt, dass keines der in Art. 2 Nr. 17 der Offenlegungsverordnung genannten Umwelt- und Sozialziele bzw. in Art. 9 der Verordnung (EU) 2020/​852 („Taxonomieverordnung“) genannten Umweltziele erheblich beeinträchtigt wird.

Wie wurden die Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktorenberücksichtigt?

Im Abschnitt „Wie wurden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?“ wird aufgelistet, welche Ausschlusskriterien definiert wurden, um die Emittenten von vornherein auszuschließen, die den Grundsätzen zur Nachhaltigkeit („ESG“) nur unzureichend Rechnung tragen. Hierdurch wurde sichergestellt, dass keines der in Art. 2 Nr. 17 der Offenlegungsverordnung genannten Umwelt- und Sozialziele bzw. in Art. 9 der Verordnung (EU) 2020/​852 („Taxonomieverordnung“) genannten Umweltziele erheblich beeinträchtigt wird.

Stehen die nachhaltigen Investitionen mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmenund den Leitprinzipien der Vereinten Nationen fürWirtschaft undMenschenrechte in Einklang?

Im Rahmen der Auswahl der Vermögensgegenstände wurde geprüft, ob die Gewinnerzielung im Einklang mit der Deklaration der Menschenrechte der Vereinten Nationen stand sowie mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen. Die Gesellschaft ist außerdem Unterzeichner der Principles for Responsible Investment (PRI) und verpflichtet sich damit zum Ausbau nachhaltiger Geldanlagen und zur Einhaltung der sechs, durch die UN aufgestellten Prinzipien für verantwortliches Investieren.

In der EU-Taxonomie ist der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ festgelegt, nach dem taxonomiekonforme Investitionen die Ziele der EU-Taxonomie nicht erheblich beeinträchtigen dürfen, und es sind spezifische EU-Kriterien beigefügt.

Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterienfür ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Alle anderen nachhaltigen Investitionen dürfen ökologische oder soziale Ziele ebenfalls nicht erheblich beeinträchtigen.

Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

• Der Fonds berücksichtigte nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren auf der Grundlage der nachfolgenden Principals of Adverse Impact („PAI“) gemäß Offenlegungsverordnung auf unterschiedlicheWeise in der Portfolio-Allokation und -selektion. Die PAIs sind 64, von der EU festgelegte Indikatoren, für welche die Offenlegungsverordnung sowohl narrative als auch quantitative Offenlegungsanforderungen für Finanzmarktteilnehmer vorsieht. Von den insgesamt 64 Indikatoren sind 18 Pflichtindikatoren, diese beziehen sich auf Treibhausgasemissionen, biologische Vielfalt,Wasser, Abfall sowie auf soziale Aspekte hinsichtlich Unternehmen, Staaten sowie Immobilienanlagen. Bei der Investition des Fondsvermögenswerden die Treibhausgas-Emissionen, Klimaziele,Maßnahmen und Strategien zur Emissionsminderung der jeweiligen Emittenten, wie in den nachfolgenden Absätzen konkretisiert, zur Grundlage gemacht. Berücksichtigt werden dabei der CO2-Fußabdruck, die Tätigkeit der Unternehmen imHinblick auf fossile Brennstoffe, der Anteil des Verbrauchs und der Erzeugung von nicht erneuerbaren Energien, die Intensität des Energieverbrauchs je Sektor mit hoher Klimaauswirkung. Als Grundlage für die Berücksichtigung der genannten Merkmale werden hierfür die auf dem Markt verfügbaren Daten verwendet. Der Fonds berücksichtigte alle unter Nummer 1-16 imAnhang I Tabelle 1 der delegierten Verordnung (EU) 2022/​1288 genannten Principals of Adverse Impact („PAI“) bei Investitionen in Unternehmen und Staaten sowie supranationalen Organisationen. Die Berücksichtigung der PAIs erfolgte über Ausschlusskriterien und die Einbeziehung von ESG Ratings. Investitionen in Unternehmen, die einen Umsatzanteil vonmehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas und Atomstrom) generieren, sind ausgeschlossen. Gleiches gilt für Emittenten, die einen Umsatzanteil von mehr als 10% aus der Förderung von Kohle und Erdöl erzielen. In Unternehmen, die mehr als 10% ihrer Umsätze aus dem Anbau, der Exploration und Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer erzielen, wird nicht investiert (PAI 1, 2, 4, 5). Unternehmen mit einer niedrigen Nachhaltigkeitsbewertung im Bereich Carbon Risk (Unternehmen, die in die letzte Kategorie imRanking anerkannter Datenanbieter fallen) werden ausgeschlossen (PAI 3, 6). Unternehmen, die gegen den UN-Global Compact verstoßen oder in den Bereichen Umwelt und Arbeitsnormen auf der UN Global CompactWatchlist aufgeführtwerden, gelten als nicht investierbar (PAI 7-13). Diese Prinzipien beziehen neben Menschenrechten, Arbeitsnormen und Maßnahmen zur Korruptionsprävention auch das Vorsorgeprinzip im Umgang mit Umweltproblemen, insbesondere in Bezug auf Biodiversität, Emissionen im Wasser und Abfall (PAI 7, 8, 9) ein. Außerdem beinhalten die UN Global Compact Prinzipien Kriterien gegen Diskriminierung undMaßnahmen zur Förderung von Chancengleichheit & Diversität (PAI 12, 13). EineMenschenrechtskontroverse oder eine Kontroverse im Bereich der Arbeitsrechte liegt insbesondere dann vor, wenn ein Unternehmen in seinemWirkungsbereich allgemein anerkannte Normen, Prinzipien und Standards zumSchutz derMenschenrechte nachweislich odermutmaßlich in erheblichem Maße missachtet (PAI 10, 11). Abgedeckt werden in diesem Zusammenhang auch die Themenbereiche Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Diskriminierung. Als Bewertungsrichtlinien für Kontroversen imBereich der Umweltprobleme werden u.a. das Prinzip der besten verfügbaren Technik (BVT) sowie internationale Umweltgesetzgebungen herangezogen. Investitionen in Unternehmen, die im Zusammenhang mit geächteten Waffen (gemäß „Ottawa-Konvention“, „Oslo-Konvention“ und den UN-Konventionen „UN BWC“, „UN CWC“) stehen, werden nicht getätigt (PAI 14). Bei Investitionen in Staaten werden Länder mit einer niedrigen Nachhaltigkeitsbewertung (Länder, die in die letzte Kategorie imRanking anerkannter Datenanbieter fallen und damit ein schwerwiegendes Risiko für das langfristige Wohlergehen des Landes haben) ausgeschlossen (PAI 15, 16). Die Länderrisikobewertung deckt 170 Länder ab und basiert aufmehr als 40 Indikatoren, die unter anderem der Weltbank oder den Vereinten Nationen entnommen sind. Unter Berücksichtigung von ESG-Leistungen, ESG-Trends und aktuellen Ereignissen wird das Risiko für den langfristigen Wohlstand und die wirtschaftliche Entwicklung eines Landes gemessen, indem dessen Vermögenswerte – natürliches, menschliches und institutionelles Kapital – und dessen Fähigkeit, seine Vermögenswerte nachhaltig zu verwalten, bewertet werden. Zusätzlich darf in keine Unternehmen investiert werden, das mit einem schwachen Umwelt Rating (E), einemschwachen sozialemRating (S) oder schwachemGovernance Rating (G) bewertet wird.

Welche sind die Hauptinvestitionen dieses Finanzprodukts?

• Zu den Hauptinvestitionen zählen die 15 Positionen des Wertpapiervermögens mit dem höchsten Durchschnittswert der Kurswerte über alle Bewertungsstichtage. Die Bewertungsstichtage sind die letzten Bewertungstage eines jeden Monats im Berichtszeitraum einschließlich des Berichtsstichtages. Die Angabe erfolgt in Prozent des durchschnittlichen Fondsvermögens über alle Berichtsstichtage.

Die Liste umfasst die folgenden Investitionen, auf die der größte Anteil der im Bezugszeitraum getätigten Investitionen des Finanzprodukts entfiel: 01.01.2022 – 31.12.2022
Größte Investitionen Sektor In % der Vermögenswerte Land
Münchener Rückvers. AG (DE0008430026) Rückversicherungen 1,86% Deutschland
AXA SA (FR0000120628) Nichtlebensversicherung 1,81% Frankreich
AstraZeneca PLC (GB0009895292) Herstellung von pharma-
zeutischen Erzeugnissen
1,78% Großbritannien
Zurich Insurance Group AG (CH0011075394) Erbringung von sonstigen
Finanzdienstleistungen
1,78% Schweiz
Inditex SA (ES0148396007) Herstellung von Bekleidung 1,77% Spanien
Deutsche Telekom AG (DE0005557508) Telekommunikation 1,77% Deutschland
Unilever PLC (GB00B10RZP78) Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln 1,77% Großbritannien
Deutsche Börse AG (DE0005810055) Effekten- und Warenbörsen 1,76% Deutschland
Allianz SE (DE0008404005) Nichtlebensversicherungen 1,76% Deutschland
Siemens AG (DE0007236101) Herstellung von elektron.
und opt. Erzeugnissen
1,76% Deutschland
Novo Nordisk A/​S (DK0060534915) Herstellung von pharma-
zeutischen Erzeugnissen
1,75% Dänemark
Iberdrola SA (ES0144580Y14) Energieversorgung 1,74% Spanien
Coloplast A/​S (DK0060448595) Herstellung von elektron.
und opt. Erzeugnissen
1,74% Dänemark
Kering SA (FR0000121485) Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) 1,74% Frankreich
Carlsberg A/​S (DK0010181759) Getränkeherstellung 1,72% Dänemark
Wie hoch war der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen?
Die Vermögensallokation gibt den jeweiligen Anteil der Investitionen in bestimmte Vermögenswerte an.
Wie sah die Vermögensallokation aus?

Die Vermögensgegenstände des Fonds werden in nachstehender Grafik in verschiedene Kategorien unterteilt. Derjeweilige Anteil am Fondsvermögen wird in Prozent dargestellt. Mit „Investitionen“ werden alle für den Fonds erwerbbaren Vermögensgegenstände erfasst. Die Kategorie „#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale“ umfasst diejenigen Vermögensgegenstände, die im Rahmen der Anlagestrategie zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt werden.
Die Kategorie „#2 Andere Investitionen“ umfasst z. B. Derivate, Bankguthaben oder Finanzinstrumente, für die nicht genügend Daten vorliegen, um sie für die nachhaltige Anlagestrategie des Fonds bewerten zu können.
Die Kategorie „#1A Nachhaltige Investitionen“ umfasst nachhaltige Investitionen gemäß Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung. Dies beinhaltet Investitionen, mit denen „Taxonomiekonforme“ Umweltziele, „Sonstige Umweltziele“ und soziale Ziele („Soziales“) angestrebt werden können. Die Kategorie „#1B Andere ökologische oder soziale Merkmale“ umfasstInvestitionen, die zwar auf ökologische und soziale Merkmale ausgerichtet sind, sich aber nicht als nachhaltige Investition qualifizieren. Eine Aufteilung der nachhaltigen Investitionen in ökologisch nachhaltige und sozial nachhaltige Investitionen ist uns aktuell nicht möglich.

#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden.

#2 Andere Investitionen umfasst die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Die Kategorie #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst folgende Unterkategorien:

Die Unterkategorie #1A Nachhaltige Investitionen umfasst ökologisch und sozial nachhaltige Investitionen.

Die Unterkategorie #1B Andere ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, aber nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Taxonomiekonforme Tätigkeiten, ausgedrückt durch den Anteil der:
Umsatzerlöse, die die gegenwärtige „Umweltfreundlichkeit“ der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln
Investitions- ausgaben (CapEx), die die umweltfreundlichen, für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft relevanten Investitionen der Unternehmen, in die investiert wird, aufzeigen
Betriebsausgaben (OpEx), die die umweltfreundlichen betrieblichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln
In welchen Wirtschaftssektoren wurden die Investitionen getätigt?

Es wird für alle Positionen des Wertpapiervermögens der Durchschnitt der Kurswerte über alle Bewertungsstichtage je Wirtschaftssektor gebildet. Die Bewertungsstichtage sind die letzten Bewertungstage eines jeden Monats im Berichtszeitraum einschließlich des Berichtsstichtages. Die Angabe erfolgt in Prozent des durchschnittlichen Fondsvermögens über alle Berichtsstichtage.

Angaben nach Art. 54 RTS („[…] zum Anteil der Investitionen während des Berichtszeitraums in verschiedenen Sektoren und Teilsektoren, darunter auch Sektoren und Teilsektoren der Wirtschaft, die Einkünfte aus der Exploration, dem Abbau, der Förderung, der Herstellung, der Verarbeitung, der Lagerung, der Raffination oder dem Vertrieb, einschließlich Transport, Lagerung und Handel von fossilen Brennstoffen gemäß der Begriffsbestimmung in Artikel 2 Nummer 62 der Verordnung (EU) 2018/​1999 des Europäischen Parlaments und des Rates erzielen.“ ) sind nicht möglich, da aktuell der NACE-Code und nicht der NACE-Klassencode systemseitig geführt wird.

Branche Anteil
Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen 10,36%
Herstellung von chemischen Erzeugnissen 10,09%
Energieversorgung 6,83%
Nichtlebensversicherungen 5,21%
Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln 5,12%
Erbringung von sonstigen Finanzdienstleistungen 5,08%
Telekommunikation 4,93%
Herstellung von elektron. und opt. Erzeugnissen 4,85%
Kreditinstitute (ohne Spezialkreditinstitute) 4,77%
Rückversicherungen 3,52%
Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) 3,48%
Getränkeherstellung 3,40%
Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation 3,38%
Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus 3,33%
Gewinnung von Erdöl und Erdgas 3,26%
Beteiligungsgesellschaften 3,25%
Herstellung von Bekleidung 1,77%
Effekten- und Warenbörsen 1,76%
Lebensversicherungen 1,72%
Informationsdienstleistungen 1,70%
Kreative, künstlerische und unterhaltende Tätigk 1,68%
Herstellung von elektrischen Ausrüstungen 1,67%
Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) 1,66%
Post-, Kurier- und Expressdienste 1,65%
Grundstücks- und Wohnungswesen 1,64%
Herstellung von Metallerzeugnissen 1,48%
Werbung und Marktforschung 1,36%
Unternehmensberatung 0,17%
Gastronomie 0,06%
Gesundheitswesen 0,03%
Inwiefern waren die nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel mit der EU-Taxonomie konform?
Der Fonds hat keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel nach EU-Taxonomieverordnung getätigt. Der Mindestanteil taxonomiekonformer Investitionen wird daher zum Berichtsstichtag mit 0 Prozent ausgewiesen.Wurde mit dem Finanzprodukt in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie investiert?

[ ] Ja[ ] In fossiles Gas [ ] In Kernenergie

[X] Nein
In den nachstehenden Diagrammen ist in abgesetzter Farbe der Prozentsatz der Investitionen zu sehen, die mit der EU-Taxonomie in Einklang gebracht wurden. Da es keine geeignete Methode zur Bestimmung der Taxonomie-Konformität von Staatsanleihen* gibt, zeigt die erste Grafik die Taxonomie-Konformität in Bezug auf alle Investitionen des Finanzprodukts einschließlich der Staatsanleihen, während die zweite Grafik die Taxonomie-Konformität nur in Bezug auf die Investitionen des Finanzprodukts zeigt, die keine Staatsanleihen umfassen.

*Für die Zwecke dieser Diagramme umfasst der Begriff „Staatsanleihen“ alle Risikopositionen gegenüber Staaten.

Ermöglichende Tätigkeiten wirken unmittelbar ermöglichend darauf hin, dass andere Tätigkeiten einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen leisten.
Übergangstätigkeiten sind Tätigkeiten, für die es noch keine CO2-armen Alternativen gibt und die unter anderem Treibhausgasemissionswerte aufweisen, die den besten Leistungen entsprechen.
Wie hoch ist der Anteil der Investitionen, die in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten geflossen sind?

Für diesen Fonds wurden keine Investitionen getätigt, die in Übergangstätigkeiten oder ermöglichende Tätigkeiten geflossen sind. Der Mindestanteil taxonomiekonformer Investitionen wird daher zum Berichtsstichtag mit 0 Prozent ausgewiesen.

ind nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel, die dieKriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gemäß der EU Taxonomie nicht berücksichtigen.

Wie hoch war der Anteil der nicht mit der EU-Taxonomie konformen nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel?
Eine Bestimmung, wie und in welchem Umfang die im Fonds enthaltenen Investitionen solche in Wirtschaftstätigkeiten waren, die ökologisch nachhaltig im Sinne des Artikel 3 der Taxonomie-Verordnung sind, war uns nicht möglich.
Wie hoch war der Anteil der sozial nachhaltigen Investitionen?
Nachhaltige Investitionen werden als Beitrag zu den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (SDGs) gemessen. Da diese sowohl ökologische als auch soziale Ziele umfassen, ist die Festlegung von spezifischenMindestanteilen für jeweils ökologische und soziale Investitionen im Einzelnen nicht möglich.
Welche Investitionen fielen unter „Andere Investitionen“, welcher Anlagezweck wurden mit ihnen verfolgt und gab es einen ökologischen oder sozialen Mindestschutz?
Unter #2 „Andere Investitionen“ fielen Investitionen, die nicht zu ökologischen oder sozialen Merkmalen beitragen. Hierunter fallen beispielsweise Derivate, Investitionen zu Diversifikationszwecken, Investitionen, für die keine Daten vorliegen, oder Barmittel zur Liquiditätssteuerung. BeimErwerb dieser Vermögensgegenständewurdemit Ausnahme derMindestausschlüsse,welche für Investitionen zu Diversifikationszwecke greifen, kein ökologischer oder sozialer Mindestschutz berücksichtigt.
Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?

Die Auswahl der Vermögensgegenstände erfolgte im Berichtszeitraum nach dem sog. Best-inClass-Ansatz. Dies bedeutet, dass relativ beste Abschneiden eines Unternehmens im Vergleich zu seinen Wettbewerbern. Nach diesem Prinzip werden die Unternehmen innerhalb einer Branche direkt miteinander verglichen und auf ihre Nachhaltigkeit überprüft. Es werden stets die Anlageobjekte bevorzugt, die die Nachhaltigkeitskriterien Environmental, Social und Governance („ESG“) jeweils am besten erfüllen, also „best in class“ sind. Seit dem 01.01.2023 erfolgt die Auswahl der Vermögensgegenstände über einen Better-than-Average-Ansatz.
Investitionen in Unternehmen, die einen Umsatzanteil von mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas und Atomstrom) generieren, sind ausgeschlossen. Gleiches gilt für Emittenten, die einen Umsatzanteil von mehr als 10% aus der Förderung von Kohle und Erdöl erzielen. In Unternehmen, die mehr als 10% ihrer Umsätze aus dem Abbau, der Exploration und Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer erzielen, wird nicht investiert. Unternehmen, die gegen den UN-Global Compact verstoßen, gelten als nicht investierbar. Abgedeckt werden in diesem Zusammenhang auch die Themenbereiche Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Diskriminierung. Als Bewertungsrichtlinien für Kontroversen im Bereich der Umweltprobleme werden u.a. das Prinzip der besten verfügbaren Technik (BVT) sowie internationale Umweltgesetzgebungen herangezogen. Investitionen in Unternehmen, die im Zusammenhang mit geächteten Waffen (gemäß „Ottawa-Konvention“, „Oslo Konvention“ und den UN-Konventionen „UN BWC“, „UN CWC“) stehen, werden nicht getätigt.
Bei Investitionen in Staaten werden Länder mit einer niedrigen Nachhaltigkeitsbewertung (Länder, die in die letzte Kategorie im Ranking anerkannter Datenanbieter fallen und damit ein schwerwiegendes Risiko für das langfristige Wohlergehen des Landes haben) ausgeschlossen. Die Länderrisikobewertung deckt 170 Länder ab und basiert auf mehr als 40 Indikatoren, die unter anderem der Weltbank oder den Vereinten Nationen entnommen sind. Staaten, die gegen globale Normen wie den „Freedom House Index“ verstoßen, werden zudem ausgeschlossen.
Die Anlagestrategie diente als RichtschnurfürInvestitionsentscheidungen, wobei bestimmte Kriterien wie beispielsweise Investitionsziele oder Risikotoleranz berücksichtigt wurden.

Bei den Referenzwerten handelt es sich um Indizes, mit denen gemessen wird, ob das Finanzprodukt die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht.
Wie hat dieses Finanzprodukt im Vergleich zum bestimmten Referenzwert abgeschnitten?

• Für diesen Fonds nicht einschlägig.

Wie unterscheidet sich der Referenzwert von einem breiten Marktindex?
Für diesen Fonds nicht einschlägig.

Wie hat dieses Finanzprodukt in Bezug auf die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten, mit denen die Ausrichtung des Referenzwerts auf die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale bestimmt wird?
Für diesen Fonds nicht einschlägig.

Wie hat dieses Finanzprodukt im Vergleich zum Referenzwert abgeschnitten?
Für diesen Fonds nicht einschlägig.

Wie hat dieses Finanzprodukt im Vergleich zum breiten Marktindex abgeschnitten?
Für diesen Fonds nicht einschlägig.

 

Köln, den 6. April 2023

Ampega Investment GmbH

Die Geschäftsführung

Dr. Thomas Mann Jürgen Meyer

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Ampega Investment GmbH, Köln

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht nach § 7 KARBV des Sondervermögens Ampega DividendePlus Aktienfonds – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2022, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht nach § 7 KARBV in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Ampega Investment GmbH (im Folgenden die „Kapitalverwaltungsgesellschaft“) unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht nach § 7 KARBV

Die gesetzlichen Vertreter der Kapitalverwaltungsgesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht nach § 7 KARBV es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts nach § 7 KARBV zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Investmentvermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet unter anderem, dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV die Fortführung des Sondervermögens durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Darstellung der nachhaltigkeitsbezogenen Angaben im Anhang in Übereinstimmung mit dem KAGB, der Verordnung (EU) 2019/​2088, der Verordnung (EU) 2020/​852 sowie der diese konkretisierenden Delegierten Rechtsakte der Europäischen Kommission, und mit den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten konkretisierenden Kriterien. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die nachhaltigkeitsbezogenen Angaben zu ermöglichen, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der nachhaltigkeitsbezogenen Angaben) oder Irrtümern sind.

Die oben genannten europäischen Vorschriften enthalten Formulierungen und Begriffe, die erheblichen Auslegungsunsicherheiten unterliegen und für die noch keine maßgebenden umfassenden Interpretationen veröffentlicht wurden. Demzufolge haben die gesetzlichen Vertreter im Anhang ihre Auslegungen solcher Formulierungen und Begriffe angegeben. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Vertretbarkeit dieser Auslegungen. Da solche Formulierungen und Begriffe unterschiedlich durch Regulatoren oder Gerichte ausgelegt werden können, ist die Gesetzmäßigkeit dieser Auslegungen unsicher. Wie in Abschnitt „Welche Ziele verfolgten die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, und wie trägt die nachhaltige Investition zu diesen Zielen bei?“ des Anhangs dargelegt, unterliegen auch die Quantifizierungen nachhaltigkeitsbezogener Angaben inhärenten Unsicherheiten aufgrund der Ermangelung konkreter regulatorischer Vorgaben zur Berechnung nachhaltiger Investitionen gem. Art. 2 Nr. 17 Verordnung (EU) 2019/​2088.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht nach § 7 KARBV als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts nach § 7 KARBV getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht nach § 7 KARBV, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Kapitalverwaltungsgesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der Kapitalverwaltungsgesellschaft bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht nach § 7 KARBV aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft nicht fortgeführt wird.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts nach § 7 KARBV insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht nach § 7 KARBV die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht nach § 7 KARBV es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

beurteilen wir die Eignung der von den gesetzlichen Vertretern zu den nachhaltigkeitsbezogenen Angaben erfolgten konkretisierenden Auslegungen insgesamt. Wie im Abschnitt „Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht nach § 7 KARBV“ dargelegt, haben die gesetzlichen Vertreter die in den einschlägigen Vorschriften enthaltenen Formulierungen und Begriffe ausgelegt; die Gesetzmäßigkeit dieser Auslegungen ist wie im Abschnitt „Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht nach § 7 KARBV“ dargestellt mit inhärenten Unsicherheiten behaftet. Des Weiteren unterliegen die Quantifizierungen nachhaltigkeitsbezogener Angaben inhärenten Unsicherheiten bei deren Messung bzw. Beurteilung. Diese inhärenten Unsicherheiten bei der Auslegung und bei der Messung bzw. Beurteilung gelten entsprechend auch für unsere Prüfung.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt am Main, den 6. April 2023

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

Anita Dietrich ppa. Felix Schneider
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Angaben zu der Kapitalverwaltungsgesellschaft

Kapitalverwaltungsgesellschaft

Ampega Investment GmbH
Charles-de-Gaulle-Platz 1
50679 Köln
Postfach 10 16 65
50456 Köln
Deutschland

Fon +49 (221) 790 799-799
Fax +49 (221) 790 799-729

Email

fonds@ampega.com

Web

www.ampega.com

Amtsgericht Köln: HRB 3495

USt-Id-Nr. DE 115658034

Gezeichnetes Kapital: 6 Mio. EUR (Stand 31.12.2022)

Das gezeichnete Kapital ist voll eingezahlt.

Gesellschafter

Ampega Asset Management GmbH (94,9 %)

Talanx AG (5,1 %)

Aufsichtsrat

Dr. Jan Wicke, Vorsitzender
Mitglied des Vorstandes der Talanx AG, Hannover

Harry Ploemacher, Vorsitzender (bis zum 01.03.2022)
Vorsitzender der Geschäftsführung der
Ampega Asset Management GmbH, Köln

Clemens Jungsthöfel, stellv. Vorsitzender (ab dem 02.03.2022)
Mitglied des Vorstands der Hannover Rück SE, Hannover

Norbert Eickermann (bis zum 01.03.2022)
Mitglied des Vorstandes der HDI Vertriebs AG, Hannover

Jens Hagemann
Dipl.-Kaufmann, München

Dr. Christian Hermelingmeier (ab dem 02.03.2022)
Mitglied des Vorstands der HDI Global SE, Hannover

Prof. Dr. Alexander Kempf (bis zum 01.03.2022)
Direktor des Seminars für Allgemeine BWL und Finanzierungslehre, Köln

Sven Lixenfeld (ab dem 02.03.2022)
Mitglied des Vorstands der HDI Deutschland AG, Düsseldorf

Dr. jur. Dr. rer. pol. Günter Scheipermeier (bis zum 01.03.2022)
Rechtsanwalt, Köln

Geschäftsführung

Dr. Thomas Mann, Sprecher
Mitglied der Geschäftsführung der Ampega Asset Management GmbH

Dr. Dirk Erdmann
Mitglied der Geschäftsführung der Ampega Asset Management GmbH, Köln

Manfred Köberlein (bis zum 31.12.2021)

Jürgen Meyer

Djam Mohebbi-Ahari

Verwahrstelle

Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank AG
Kaiserstr. 24
60311 Frankfurt am Main
Deutschland

Abschlussprüfer

PricewaterhouseCoopers GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Auslagerung

Compliance, Revision, Rechnungswesen und IT-Dienstleistungen sind auf Konzernunternehmen ausgelagert, d. h. die Talanx AG (Compliance und Revision), die HDI AG (Rechnungswesen und IT-Dienstleistungen).

Aufsichtsbehörde

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Marie-Curie-Straße 24 – 28
60439 Frankfurt am Main
Deutschland

Über Änderungen wird in den regelmäßig zu erstellenden Halbjahres- und Jahresberichten sowie auf der Homepage der Ampega Investment GmbH (www.ampega.com) informiert.

Besonderheiten für Anleger aus Österreich

Zahl- und Informationsstelle

(Einrichtung gem. Artikel 92 der OGAW-Richtlinie in der Änderungsfassung auf Grund der Richtline (EU) 2019/​116)

Schelhammer Capital Bank AG
Burgring 16
8010 Graz
Österreich

Steuerlicher Vertreter

Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH
Renngasse 1/​Freyung
1010 Wien
Österreich

Der Fonds wird in Österreich ausschließlich über konzessionierte Banken, konzessionierte Wertpapierfirmen und/​oder konzessionierte Wertpapierdienstleistungsunternehmen vertrieben. Rücknahmeanträge können bei der österreichischen Zahlstelle eingereicht werden. Die Rückkäufe können elektronisch (bei angebundenen Drittbanken) oder schriftlich erteilt werden. Die Rücknahmeerlöse werden vollautomatisiert den definierten Referenzkonten gutgeschrieben.

Gültige Verkaufsprospekte nebst Fondsanlagebedingungen, Jahres und Halbjahresberichte sowie ggf. weitere Fondsunterlagen sind bei der Zahl- und Informationsstelle erhältlich. Diese Unterlagen sowie weitere Hinweise finden Sie auch auf der Homepage der Gesellschaft (www.ampega.com). Änderungen der Fondsbestimmungen sowie weitere Informationen zu den Anlegerrechten werden von der Gesellschaft anlassbezogen per dauerhaftem Datenträger, unter Einbeziehung der depotführenden Stellen, unmittelbar an die Anleger versandt.

Die Ausgabe- und Rücknahmepreise werden börsentäglich auf der Homepage der Gesellschaft (www.ampega.com) veröffentlicht. Gerichtsstand für Klagen gegen die Gesellschaft, die auf den Vertrieb der Investmentanteile in Österreich Bezug haben, ist Wien. In Ergänzung zum Hinweis nach § 305 KAGB im Verkaufsprospekt (Widerrufsrechte bei „Haustürgeschäften“) gilt, dass für österreichische Anleger § 3 KSchG anzuwenden ist.

Beschwerden im Zusammenhang mit dem Erwerb der Investmentanteile können direkt bei der Gesellschaft unter der EMail-Adresse fonds@ampega.com platziert werden. Die Gesellschaft fungiert auch als Kontaktstelle für die Kommunikation mit der jeweils zuständigen Behörde.

Leave A Comment