BaFin warnt vor einem Identitätsdiebstahl zulasten der Blueport, Inc.

Last Updated: Freitag, 17.11.2023By Tags: , ,

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor einem Fall von Identitätsdiebstahl, bei dem unbekannte Täter den Namen Blueport, Inc. missbrauchen, um unaufgefordert Verbraucher anzusprechen. Dies stellt einen schwerwiegenden Identitätsdiebstahl dar und schadet dem Ruf des gleichnamigen US-amerikanischen Unternehmens.

Die Betrüger haben bereits Verbraucher kontaktiert, denen sie in der Vergangenheit nichtexistente Aktien verkauft haben. Nun bieten sie erneut Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an, ohne die erforderliche Genehmigung dafür zu besitzen. Dabei verweisen sie auf die Websites blueport24.eu und blueport24.com.

Auf diesen betrügerischen Websites werden fälschlicherweise die Registrierungsnummer und Geschäftsadressen der in Massachusetts, USA, registrierten Blueport, Inc. angegeben. Darüber hinaus werden dort auch Adressen in Schweden und im Vereinigten Königreich genannt, die keinerlei rechtliche Gültigkeit haben.

Es ist wichtig zu beachten, dass in Deutschland Unternehmen, die Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten möchten, dazu die Genehmigung der BaFin benötigen. Leider gibt es einige Unternehmen, die solche Dienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis anbieten. Um sicherzustellen, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, können Sie dies in der Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen.

Die Warnung der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes und dient dem Schutz der Verbraucher vor illegalen und nicht autorisierten Finanzdienstleistungen.

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