Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Stralsund mit vorläufigen Sicherungsmaßnahmen

In einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Stralsund

gegen

Ingolf Müller, geboren am 13.11.1962,

Björn Marquardt, geboren am 27.10.1980,

Silvio Laars, geboren am 25.04.1974,

Marco Töpper, geboren am 15.11.1976

wegen gewerbsmäßigen Betruges konnten auf Grund der dinglichen Arreste des Amtsgerichts Stralsund vom 24.11.2015 Vermögenswerte sichergestellt werden.

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, sich eine regelmäßige zusätzliche Einnahmequelle dadurch verschafft zu haben, dass sie in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken mit einer Vielzahl von Kraftfahrzeughaltern und Kraftfahrzeugversicherungsnehmern gegenüber Versicherungsunternehmen das Vorliegen und die Reparatur von über die Teilkaskoversicherung zu erstattenden Glasbruchschäden an Windschutzscheiben vorspiegelten.

Dabei gelang es dem Beschuldigten Marquardt, eine große Anzahl seiner Chiptuning-Kunden, denen ein Werklohn in Höhe von ca. 900,00 € für die Durchführung eines Chiptuning zu teuer erschien, dazu zu bewegen, einen Teil der Summe dadurch zu bezahlen, dass sie dem Beschuldigten Müller oder dem Beschuldigten Laars gestatteten, Ihrer Teilkaskoversicherung Reparaturrechnungen über die Auswechslung von Frontscheiben nach Vorliegen eines Glasschadensfalles zu übersenden und ihren Anspruch auf Auszahlung der Versicherungssumme an den Beschuldigten Müller oder an die Firma Autoservice by Laars Ltd. & Co.KG abtraten.

Nach dem Eingang der Zahlungen auf ihren Konten hoben die Beschuldigten Müller und Laars dann 80 – 90 Prozent der Ihnen überwiesenen Geldbeträge in bar ab und übergaben das Geld dem Beschuldigten Marquardt, während sie ihren Anteil von 10 – 20 Prozent für sich selbst verwendeten.

Der Beschuldigte Töpper ist verdächtig, die Beschuldigten bei der Tatausführung dadurch unterstützt zu haben, dass er in Kenntnis der Tatumstände Frontscheiben von Kraftfahrzeugen jeweils dann doch noch schnell auswechselte, wenn eine Versicherung ankündigte, den Schaden durch einen Beauftragten in Augenschein nehmen lassen zu wollen. Durch den schnellen Einbau einer neuen Frontscheibe erreichte er, dass die Tat nicht entdeckt wurde und dass die Versicherung zahlte, obwohl, wie er wusste, tatsächlich kein Versicherungsfall gegeben war.

Neben zahlreichen Chiptuning-Kunden warb der Beschuldigte Marquardt auch zahlreiche Personen aus seinem persönlichen Umfeld dafür an, gemeinsam mit ihm und dem Beschuldigten Müller oder dem Beschuldigten Laars durch die Vorspiegelung der Auswechslung von Frontscheiben Versicherungsleistungen zu erschwindeln. Ferner nutzte er die ihm als Kraftfahrzeughändler zur Vermittlung und zum Weiterverkauf überlassenen Kraftfahrzeuge dazu, Versicherungsleistungen für tatsächlich nicht erneuerte Pkw-Frontscheiben zu erschwindeln.

Geschädigte Gläubiger mögen sich bitte mit der Staatsanwaltschaft Stralsund, Frankendamm 17, 18439 Stralsund zum Aktenzeichen 539 Js 19921/15 FE schriftlich in Verbindung setzen.

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