FIWA III Projektgesellschaft mbH & Co. KG.-katastrophale Bilanz aus Sicht der Kommanditisten

Gegenstand des Unternehmens ist die Planung, die Entwicklung, die Vermarktung und die Errichtung von Solaranlagen. Das Ergebnis der nun veröffentlichten Bilanz im Unternehmensregister zeigt aber aus unserer Sicht ein erschreckendes Bild für die Kommanditisten, die sich an dem Unternehmen beteiligt haben. Über 12 Millionen Euro beträgt der nicht durch Vermögenseinlage gedeckte Verlustanteil der Kommanditisten. Aus unserer Sicht ein horrender Betrag. Müssen sich die Anleger hier Sorgen machen?

FIWA III Projektgesellschaft mbH & Co. KG.

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz zum 31. Dezember 2016

AKTIVA

31.12.2016 31.12.2015
EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen 23.008.226,91 24.908.925,25
II. Finanzanlagen 780.181,00 1.083.301,00
23.788.407,91 25.992.226,25
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 162.785,00 233.540,14
II. Guthaben bei Kreditinstituten 3.611.755,99 6.921.474,97 4.760.336,45
3.774.540,99 7.155.015,11
C. Rechnungsabgrenzungsposten 355.235,59 27.808,40
D. Aktive latente Steuern 362.000,00
E. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteile und Entnahmen der Kommanditisten 12.167.662,77
40.447.847,26 33.175.049,76

PASSIVA

31.12.2016 31.12.2015
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Kapitalanteile der Kommanditisten 5.763.394,12
B. Rückstellungen 212.999,87 314.295,84
C. Verbindlichkeiten 40.187.347,36 27.046.466,91
D. Rechnungsabgrenzungsposten 47.500,03 50.892,89
40.447.847,26 33.175.049,76

Anhang für das Geschäftsjahr 2016

1. Allgemeines

Die FIWA III Projektgesellschaft mbH & Co. KG hat ihren Sitz in München und ist im Handelsregister beim Amtsgericht München unter der Nummer HRA 101 714 eingetragen.

Gegenstand des Unternehmens ist die Planung, die Entwicklung, die Vermarktung und die Errichtung von Solaranlagen.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Der Jahresabschluss wurde nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Die Erleichterungen für kleine Gesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB sind anwendbar. Im Berichtsjahr war erstmals die durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz geänderte Fassung des HGB anzuwenden. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung hat sich dadurch geändert. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend angepasst.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Das Sachanlagevermögen wurde mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Eine im Berichtsjahr erhaltene Ausgleichszahlung des Herstellers wurde als nachträgliche Minderung der Anschaffungskosten behandelt. Die Abschreibungen wurden nach der linearen Methode ermittelt.

Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Eine im Berichtsjahr erhaltene Ausschüttung aus den Kapitalanteilen wurde als Abgang am Beteiligungswert ausgewiesen. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert waren nicht erforderlich.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die Bankguthaben wurden jeweils zum Nennwert angesetzt. Gründe für Wertberichtigungen waren nicht gegeben. Vorausbezahlte Versicherungsbeiträge wurden zeitanteilig abgegrenzt.

Aktive latente Steuern wurden berücksichtigt für im Berichtsjahr angefallene Zinsaufwendungen, die erst in späteren Jahren steuerlich abziehbar sind.

Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlichen Erfüllungsbetrages angesetzt. Sie berücksichtigen in angemessenem und ausreichendem Umfang alle erkennbaren Verpflichtungen und Risiken aus ungewissen Verbindlichkeiten. In die Ermittlung wurden zu erwartende künftige Preis- und Kostensteigerungen einbezogen.

Für spätere Rückbaukosten wird eine Rückstellung ratierlich angesammelt. Sie wird mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz abgezinst, der von der Deutschen Bundesbank als Durchschnitt der letzten sieben Jahre ermittelt und bekanntgegeben wird.

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem jeweiligen Erfüllungsbetrag angesetzt.

Eine für die Gesamtlaufzeit vereinnahmte Entschädigung wurde zeitanteilig abgegrenzt.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Die technischen Anlagen entwickelten sich wie folgt:

T Eur
Vortrag zum 1. Januar 2016 24.907
Abgänge -257
Abschreibungen -1.644
Buchwert zum 31. Dezember 2016 23.006

Die Betriebs- und Geschäftsausstattung betrifft einen Container zur Lagerung von Ersatzmodulen.

Die Finanzanlagen betreffen die Beteiligung von 42,1% an der FIWA II+III Umspannwerk GmbH & Co. KG, München. Diese Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2016 ein Eigenkapital von T Eur 1.848 und einen Jahresüberschuss von T Eur 20 aus.

Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben Restlaufzeiten unter einem Jahr.

Die Kapitalanteile der Kommanditisten gliedern sich wie folgt:

T Eur
Kapitalkonto I (Festkapital) 1
Kapitalkonto II (Zusätzliche Einlagen) 3.803
Kapitalkonto III (Verrechnungskonto, Entnahmen) -15.972
Insgesamt zum 31. Dezember 2016 -12.168

Die Rückstellungen betreffen vor allem Rückbauverpflichtungen und ertragsabhängige Pachtzahlungen.

Die Verbindlichkeiten gliedern sich nach Restlaufzeiten wie folgt:

< 1 Jahr 1-5 Jahre > 5 Jahre
T Eur T Eur T Eur
Insgesamt 2.848 9.825 27.514

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind gesichert durch

Sicherungsübereignung der Anlagen einschließlich des Umspannwerkes

Verpfändung der Konten und der Ansprüche aus dem Hedgingvertrag

Globalabtretung der Einspeiseerlöse

Globalabtretung aller Rechte und Ansprüche aus

o Versicherungsverträgen, Wartungsverträgen

o Betriebsführungsverträgen und anderen Projektverträgen

o Generalübernehmervertrag, Herstellergarantien und Gewährleistungen

Eintrittsrechte in Nutzungsverträge

Verpfändung der Geschäftsanteile an den Projektgesellschaften und an der Umspannwerkgesellschaft sowie der Rechte der Investoren aus den nachrangigen Darlehen

Darlehensnehmer des Kreditvertrages sind die Gesellschaft und die FIWA II Projektgesellschaft mbH & Co. KG, München (verbundenes Unternehmen), deren Darlehen zum 31. Dezember 2016 mit T Eur 47.057 (Vorjahr T Eur 25.497) valutieren. Gemäß Punkt 2 des Vertrages haftet jeder Verpflichtete gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen unter der Kreditvertragsdokumentation. Mit einer Inanspruchnahme aus dieser Haftung ist derzeit nicht zu rechnen, da die Bedienung der zugrundeliegenden Darlehen durch den anderen Darlehensnehmer planmäßig erfolgt und auch die übrigen Darlehensbedingungen unter Berücksichtigung von Nebenabreden erfüllt werden.

Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen T Eur 37 auf ausstehende Nutzungsentgelte an die FIWA II+III Umspannwerk GmbH & Co. KG. Daneben betreffen sie von der FIWA II Projektgesellschaft mbH & Co. KG verauslagte Kosten sowie die Haftungsvergütung des Komplementärs.

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten unverändert mit T Eur 5.705 langfristige Darlehen, die mit 9,0 % verzinst werden, im Übrigen Darlehenszinsen.

4. Sonstige Angaben

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen Tilgungsdarlehen mit einer Laufzeit bis 31. Dezember 2029. Darlehen mit Valuta zum 31. Dezember 2016 von insgesamt T Eur 13.788 werden variabel verzinst. Der variable Zins ergibt sich jeweils aus dem 6-Monats-EURIBOR zuzüglich einer Bankenmarge. Zur Absicherung der Risiken schwankender Zinsen wurde ein Zinsswapgeschäft abgeschlossen, wonach der 6-Monats-EURIBOR gegen einen festen Zinssatz getauscht wird. Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Ausgleichszahlungen ist der jeweils ausstehende Restbetrag der Darlehen.

Für das variable Darlehen und den Zinsswap wurde eine Bewertungseinheit nach § 254 HGB für die künftigen Zinsschwankungen gebildet, so dass im Ergebnis ein Festzinsdarlehen besteht, da sich die gegenläufigen variablen Zahlungsverpflichtungen aus der Verzinsung des Darlehens und des Zinsswaps vollständig ausgleichen. Die sich ausgleichenden Zinsschwankungen werden nicht bilanziert. Zum 31. Dezember 2016 besteht für den Zinsswap ein negativer Marktwert in Höhe von T Eur 163.

Die Gesellschaft beschäftigt keine Mitarbeiter.

Persönlich haftender Gesellschafter ist die FIWA II+III Verwaltungsgesellschaft mbH, Gräfelfing, mit einem gezeichneten Kapital von Eur 25.000. Ihr obliegt die Geschäftsführung der Gesellschaft. Sie wird vertreten durch ihre Geschäftsführer Roger Krämer, Investment Director, David Lau, Associate Director, Frans van der Harst, Investment Director, Thomas Wiesenthal, Associate Director (ab 14. Oktober 2016), Engel Johan Roelof Koolhaas, Director (bis 14. Oktober 2016).

 

München, den 30. März 2017

FIWA II+III Verwaltungsgesellschaft GmbH als Geschäftsführer,
vertreten durch
Roger Krämer, David Lau, Frans van der Harst und Thomas Wiesenthal

Der Jahresabschluss wurde am 23. Juni 2017 festgestellt.

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