Insolvenz Schweriner Jugendring e.V., vertr. d.d. Vorstände Glüer, Guth, Koppitz und Sergeev

Last Updated: Freitag, 09.02.2024By Tags:

580 IN 84/24

Im Verfahren zur Insolvenzeröffnung des Schweriner Jugendrings e. V., repräsentiert durch die Vorstände Matthias Glüer, Josefine Guth, Anke Koppitz und Katharina Sergeeva und eingetragen beim Amtsgericht Schwerin unter VR 95, wurde am 9. Februar 2024 folgender Beschluss gefasst:

1. Jegliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Verein, ausgenommen jene, die unbewegliche Gegenstände betreffen, sind untersagt. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden vorübergehend ausgesetzt.

2. Rechtsanwalt Vanja Alexander Kovacev wurde als vorläufiger Insolvenzverwalter bestimmt. Jegliche Verfügungen über das Vereinsvermögen bedürfen seiner Zustimmung. Seine Aufgaben umfassen die Sicherung und Erhaltung des Vermögens des Vereins sowie die Prüfung der Kostendeckung für das Verfahren.

Des Weiteren wurde angeordnet, dass der Verein nicht mehr über Bankkonten und Außenstände verfügen darf. Diese Befugnisse übergehen auf den vorläufigen Insolvenzverwalter, der auch zur Eröffnung und Verwaltung von Sonderkonten im Namen des Vereins ermächtigt wird.

Gläubiger des Vereins sind angewiesen, Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Dieser wird zudem beauftragt, die Zustellung des Beschlusses an die Gläubiger vorzunehmen und darüber Nachweis zu führen.

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Schwerin Beschwerde eingelegt werden. Rechtsbehelfe können auch elektronisch eingereicht werden, müssen jedoch bestimmten Anforderungen genügen.

Die Entscheidung und alle damit verbundenen Veröffentlichungen werden gemäß der gesetzlichen Vorgaben im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem gespeichert und nach festgelegten Fristen gelöscht.

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