Insolvenzeröffnungsverfahren: AQUIS Real Estate GmbH – Anordnung

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 17377 eingetragenen AQUIS Real Estate GmbH, Boxgraben 38, 52064 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Marcus Antonius Lube, Laurentiusstr. 34, 52072 Aachen Geschäftszweig: Erwerb, Verwaltung und Bewirtschaftung eigenen Vermögens ist am 28.06.2016, um 12:36 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt und vereidigter Buchprüfer Michael Bremen, Horngasse 5, 52064 Aachen bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

91 IN 44/16
Amtsgericht Aachen, 28.06.2016

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