IntReal International Real Estate Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH – Jahresbericht zum 30. April 2022 FOKUS WOHNEN DEUTSCHLAND DE000A12BSB8
IntReal International Real Estate Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH
Hamburg
2021 / 2022
Jahresbericht zum 30. April 2022
FOKUS WOHNEN DEUTSCHLAND
EDV-bedingt sind Rundungsdifferenzen möglich
Inhaltsverzeichnis
An unsere Anleger
Kennzahlen im Überblick
Kennzahlen zum Stichtag 30. April 2022
Veränderungen im Berichtszeitraum
Jahresbericht
Tätigkeitsbericht
Anlageziele und Anlagepolitik
Anlagegeschäfte
Wertentwicklung
Hauptanlagerisiken
Portfoliostruktur
Geografische Verteilung der Immobilien (in % der Verkehrswerte)
Verteilung der Immobilien nach Nutzungsarten (in % der Jahresnettosollmiete)
Verteilung der Immobilien nach Größenklassen (in % der Verkehrswerte)
Wirtschaftliche Altersstruktur der Immobilien (in % der Verkehrswerte)
Restlaufzeitenstruktur der Mietverträge (in % der Jahresnettosollmiete)
Kreditportfolio und Restlaufzeitenstruktur der Darlehen
Währungspositionen
Risikoprofil
Wesentliche Änderungen gem. Art. 105 Abs. 1c EU VO Nr. 231/2013 im Berichtszeitraum
Entwicklung des Fonds – Vergleichende Übersicht der letzten 3 Jahre
Vermögensübersicht zum 30. April 2022
Vermögensaufstellung zum 30. April 2022 Teil I: Immobilienverzeichnis
Direkt gehaltene Immobilien
Verzeichnis der Käufe und Verkäufe von Immobilien zur Vermögensaufstellung vom 30. April 2022
I. Käufe
Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit Euro-Währung
II. Verkäufe
Vermögensaufstellung zum 30. April 2022 Teil II: Liquiditätsübersicht
Erläuterung zur Vermögensaufstellung zum 30. April 2022 Teil II: Liquiditätsübersicht
Vermögensaufstellung zum 30. April 2022 Teil III: Sonstige Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rückstellungen
Erläuterung zur Vermögensaufstellung zum 30. April 2022 Teil III: Sonstige Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rückstellungen
Ertrags- und Aufwandsrechnung für den Zeitraum vom 1. Mai 2021 bis 30. April 2022
Erläuterung zur Ertrags- und Aufwandsrechnung für den Zeitraum vom 1. Mai 2021 bis 30. April 2022
Verwendungsrechnung zum 30. April 2022
Entwicklung des Fondsvermögens vom 1. Mai 2021 bis 30. April 2022
Erläuterung zur Entwicklung des Fondsvermögens vom 1. Mai 2021 bis 30. April 2022
Anhang
Angaben nach Derivateverordnung
Anteilwert und Anteilumlauf
Angaben zu den Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände
Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote
Angaben zu wesentlichen sonstigen Aufwendungen
Angaben zu wesentlichen sonstigen Erträgen
Angaben zur Mitarbeitervergütung
Angaben zu wesentlichen Änderungen gem. § 101 Abs. 3 Nr. 3 KAGB
Angaben zur Offenlegungs- und Taxonomieverordnung
Zusätzliche Information
Angaben zum Risikomanagementsystem
Angaben zum Leverage-Umfang
Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
Sonstiges
Renditen des Fonds – Vergleichende Übersicht der letzten 3 Jahre
Übersicht zu Renditen, Bewertung und Vermietung nach Ländern
Renditekennzahlen
Kapitalinformationen
Informationen zu Wertänderungen
Vermietungsinformationen
Mieten nach Nutzungsarten
Leerstandsinformationen nach Nutzungsarten
Restlaufzeit der Mietverträge
Steuerrechnung
Steuerliche Hinweise
Gremien
Kapitalverwaltungsgesellschaft
Geschäftsführung
Aufsichtsrat
Externe Bewerter für Immobilien
An unsere Anleger
Sehr geehrte Damen und Herren,
das von uns verwaltete offene Immobilien Publikums-Sondervermögen FOKUS WOHNEN DEUTSCHLAND hat das Geschäftsjahr 2021 / 2022 (1. Mai 2021 bis 30. April 2022) abgeschlossen. Der vorliegende Bericht informiert über die wesentlichen Geschäftsvorfälle und Veränderungen während des Berichtszeitraums.
Kennzahlen im Überblick
Kennzahlen zum Stichtag 30. April 2022
Fondsvermögen (netto) | 927.988.878,34 EUR |
Immobilienvermögen | |
Immobilienvermögen gesamt (brutto) | 675.538.318,66 EUR |
– davon direkt gehalten | 675.538.318,66 EUR |
– davon über Immobilien-Gesellschaften gehalten | 0,00 EUR |
Fondsobjekte | |
Anzahl der Fondsobjekte gesamt | 44 |
– davon über Immobilien-Gesellschaften gehalten | 0 |
stichtagsbezogene Vermietungsquote in % der Nettosollmiete | 97,8 % |
Fremdkapitalquote 1) | 15,8 % |
1) Im Verhältnis zu den Vermögenswerten aller Fondsimmobilien. Die Vermögenswerte setzen sich aus den anzusetzenden Kaufpreisen (i.d.R. 3 Monate ab Erwerbsdatum) bzw. Verkehrswerten (i.d.R. ab dem 4. Monat nach Erwerbsdatum) der einzelnen Objekte zusammen.
Veränderungen im Berichtszeitraum
An- und Verkäufe | |
Ankäufe | 5 |
Verkäufe | – |
Mittelzufluss/-abfluss (netto) | 250.265.549,92 EUR |
Ausschüttung | |
Endausschüttung am | 04.10.2021 |
Endausschüttung je Anteil | 1,35 EUR |
BVI-Rendite | 3,4 % |
Rücknahmepreis | 57,77 EUR |
Ausgabepreis | 60,65 EUR |
Tätigkeitsbericht
Anlageziele und Anlagepolitik
Anlageschwerpunkt des FOKUS WOHNEN DEUTSCHLAND sind deutsche Wohnimmobilien. Dabei verfolgt das Fondsmanagement den strategischen Ansatz, die heutigen Potenziale des Wohnungsmarkts für den Fonds zu nutzen. Entsprechend dem Grundsatz der Risikomischung strebt die Gesellschaft für das Sondervermögen den Aufbau eines Portfolios mit einer Vielzahl von Immobilien an. Anlageziel sind regelmäßige Erträge aufgrund zufließender Mieten sowie ein kontinuierlicher Wertzuwachs.
Im Rahmen der Liquiditätssteuerung arbeitet der Fonds mit der sogenannten „Cash-Call-/Cash-Stop-Strategie“. Das bedeutet, dass Anleger ausschließlich in vorgegebenen Zeiträumen (Cash-Call) Anteile am Fonds zeichnen können. Wurden die entsprechenden Mittelzuflüsse erreicht, wird die Ausgabe weiterer Anteile vorübergehend ausgesetzt (Cash-Stop). Hintergrund dieses Vorgehens ist die Vermeidung von zu hohen Liquiditätszuflüssen, die im heutigen Zinsumfeld die Fondsperformance belasten würden.
Nachhaltige Ertragskraft durch Investitionen in Wohnen
Die Kapitalverwaltungsgesellschaft darf für Rechnung des Sondervermögens entsprechend den Regelungen der Anlagebedingungen insbesondere Immobilien und Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften erwerben. Dabei müssen mindestens 51 % der Jahresnettosollmieten des Sondervermögens aus Wohnimmobilien stammen.
Schwerpunkt des Sondervermögens sollen Investitionen in klassische Wohnangebote darstellen, sei es für Familien, für Singlehaushalte, für junge Leute oder Senioren. Dabei soll Wohnraum in seiner Gesamtheit betrachtet werden: Investitionen können durch altengerechte Wohnangebote, durch Immobilien, in denen Betreuungs- und Beratungsangebote bereitgestellt werden, sowie Praxen, Läden oder Kindergärten ergänzt werden. Es wird darauf geachtet, dass der Gewerbeanteil sowie der Anteil der wohnnahen Nutzungen jeweils insgesamt 25 % der Jahresnettosollmiete des Fonds nicht übersteigen. Reine Büroimmobilien werden nicht erworben.
Mögliche Akquisitionsobjekte können sowohl Bestands- als auch Neubauten sein. Dementsprechend ist beabsichtigt, Investitionen insbesondere in folgende Objekte anzustreben:
― |
Wohnhäuser mit überwiegender Wohnnutzung |
― |
Wohn- und Geschäftshäuser |
― |
Seniorenwohnanlagen |
― |
Studentenwohnungen |
― |
Immobilien mit wohnnahen Nutzungen (z. B.: Pflegeheime/Boarding-Häuser/Kindergärten) |
Als Beimischung sind folgende Immobilien vorgesehen:
― |
Stadtteilzentren mit Einkaufsangeboten |
― |
Ärztehäuser |
Starke Partner für Ihr Investment
Die Kapitalverwaltungsgesellschaft des FOKUS WOHNEN DEUTSCHLAND ist die IntReal International Real Estate Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg. Das Asset Management und Property Management wurde an die INDUSTRIA WOHNEN GmbH, Frankfurt am Main, ausgelagert.
Anlagegeschäfte
Im Berichtszeitraum haben folgende Ankäufe stattgefunden:
direkt gehaltene Immobilien:
Wiesbaden, Zur Schleifmühle 76-158: Der Übergang von Nutzen und Lasten erfolgte am 28.07.2021. Das Transaktionsvolumen (Kaufpreisraten) belief sich auf 9,3 Mio. EUR;
Langen, Liebigstraße 19-27 / Moselstraße 2 / Ada-Lovelace-Straße 2-8 / Alte Römerstraße 1: Der Übergang von Nutzen und Lasten erfolgte am 02.08.2021. Das Transaktionsvolumen (Kaufpreisraten) belief sich auf 21,5 Mio. EUR;
Ketzin an der Havel, Baumschulwiese 1, 2, 6, 8, 9, 10, 11 / Robinienweg 1, 2, 3: Der Übergang von Nutzen und Lasten erfolgte am 01.09.2021. Das Transaktionsvolumen (Kaufpreisraten) belief sich auf 21,9 Mio. EUR;
Pinneberg, An der Mühlenau 8, 13a, 13b, 15a, 15b: Der Übergang von Nutzen und Lasten erfolgte am 01.10.2021. Das Transaktionsvolumen belief sich auf 21,2 Mio. EUR;
Friedrichsdorf, Ostpreußenstraße 16, 16a, 16b, 16c: Der Übergang von Nutzen und Lasten erfolgte am 23.11.2021. Das Transaktionsvolumen (Kaufpreisraten) belief sich auf 8,5 Mio. EUR.
Im Berichtszeitraum wurden keine Verkäufe von Immobilien oder Immobilien-Gesellschaften getätigt.
Notariell beurkundete Immobilien:
Wolfsburg, Steimker Promenade / Arnikaweg / Lavendelweg (Kaufvertrag vom 03.08.2021, Geplante Fertigstellung: Q4/2024;
Krefeld, Inrather Straße 197, 199, 201, 203 / Wilmendyk (Kaufvertrag vom 22.12.2021), Geplante Fertigstellung: Q2/2024;
Mönchengladbach, Fliethstraße 51, 53, 55, 57 (Kaufvertrag vom 19.04.2022), Übergang von Nutzen und Lasten am 01.06.2022
Im Berichtszeitraum wurden Kaufpreisraten für folgende Projektentwicklungen gezahlt:
Projektentwicklung | Kosten der Projektentwicklung im GJ in EUR |
Wiesbaden, Zur Schleifmühle 76-158 | 9.336.702,90 |
Langen, Liebigstraße 19-27 / Moselstraße 2 / Ada-Lovelace-Straße 2-8 / Alte Römerstraße 1 | 21.520.869,00 |
Ketzin an der Havel, Baumschulwiese | 21.921.897,76 |
Friedrichsdorf, Ostpreußenstraße 16, 16a, 16b, 16c | 8.548.849,00 |
Im Berichtszeitraum wurden keine Ankäufe oder Verkäufe von Immobiliengesellschaften oder Investmentanteilen getätigt.
Wertentwicklung
Das Nettofondsvermögen des Publikums-AIF FOKUS WOHNEN DEUTSCHLAND beträgt zum Berichtsstichtag 927.988.878,34 EUR (i.Vj. 668.545.538,01 EUR) bei umlaufenden Anteilen von 16.060.767 Stück (i.Vj. 11.687.494 Stück). Der Anteilpreis in Höhe von 57,77 EUR ist im Vergleich zum Vorjahr (57,20 EUR) um 0,57 EUR gestiegen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde eine BVI-Rendite von 3,4% (i.Vj. 4,9%) erzielt.
Gemäß § 165 Abs. 2 Nr. 9 KAGB weisen wir vorsorglich darauf hin, dass die bisherige Wertentwicklung keinen Indikator für die künftige Entwicklung darstellt.
Hauptanlagerisiken
Der offene inländische Publikums-AIF mit festen Anlagebedingungen in Form des Immobilien-Sondervermögens FOKUS WOHNEN DEUTSCHLAND ist mit dem Risikoprofil „Core Plus“ auf ertragreiche Wohnimmobilien ausgerichtet. Hierbei wird angestrebt, dass der Gewerbeanteil und der Anteil wohnnaher Nutzungen jeweils 25% der Jahresnettosollmieten nicht übersteigen. Der Fonds investiert gemäß der Anlagestrategie schwerpunktmäßig in deutschen Städten. Daher unterliegt der Fonds einem geringen systematischen Risiko. Investitionen in nicht von der Fondsstrategie umfasste Nutzungsarten oder Länder bestehen nicht.
Neben den grundsätzlichen systematischen Risiken, wie z. B. der politischen Instabilität oder dem Eintritt von Finanzmarkt- und Immobilienmarktkrisen, birgt die Anlage in Immobilienfonds typischerweise weitere wirtschaftliche Risiken, die nachfolgend erläutert werden.
Durch den Ausfall von Vertragspartnern, insbesondere von Mietern, gegen die das Sondervermögen Ansprüche hat, können für das Sondervermögen Verluste entstehen (Adressenausfallrisiko). Unter Beachtung der Diversifikation und der Mieterbonität sowie der vorhandenen offenen Mietforderungen wird das Risiko des Mietausfalls zum Abschlussstichtag als gering eingeschätzt. Die offenen Mietforderungen setzen sich aus noch nicht gezahlten Mieten und Nebenkosten zusammen. Das Leerstands- und damit zusammenhängende Neuvermietungsrisiko werden auf Basis der auslaufenden Mietverträge sowie der Ausfallwahrscheinlichkeit zum Abschlussstichtag ebenfalls als gering eingestuft.
Liquiditätsrisiken haben ihre Ursache in Zahlungsverpflichtungen, die durch die zur Verfügung stehenden Liquiditätsbestände und den für den Betrachtungszeitraum erwarteten Cashflow nicht aufgefangen werden können und insgesamt keine Refinanzierungsmöglichkeiten bestehen. Diese Risiken können sich insbesondere aus möglichen Investitionen ergeben, die im Vorfeld nicht planerisch erfasst wurden, aber aufgrund gesetzlicher oder sonstiger Gegebenheiten unumgänglich sind. Unter der Annahme einer Vollausschüttung und unter Berücksichtigung der kurzfristigen Verbindlichkeiten sowie vorhandener Refinanzierungsmöglichkeiten besteht zum Abschlussstichtag ein geringes Liquiditätsrisiko.
Sonstige Marktpreisrisiken wie z.B. das Abwertungsrisiko, das durch einen potenziellen Wertverfall der Verkehrswerte der Immobilien entstehen kann, wird zum Abschlussstichtag als gering eingestuft. Zudem können Risiken durch Objekte entstehen, für die ein Kaufvertrag bereits vor dem Stichtag abgeschlossen wurde, deren wirtschaftlicher Übergang jedoch erst nach dem Stichtag erfolgt. Dazu können u.a. Abwertungsrisiken durch den Rückgang des Verkehrswerts während der Zeit zwischen Unterschrift und Übergang zählen.
Zinsänderungsrisiken können daraus entstehen, dass ein Darlehen eines durch Fremdkapital finanzierten Objekts prolongiert werden muss und die dann entstehenden Zinsaufwendungen höher sind als die während der vorherigen Zinsfestschreibung. Aufgrund der vereinbarten Zinsbindung und der prognostizierten Zinsentwicklung besteht zum Abschlussstichtag ein geringes Zinsänderungsrisiko.
Der Fonds hält keine Fremdwährungspositionen. Das Fremdwährungsrisiko wird daher zum Abschlussstichtag als nicht vorhanden eingestuft.
Weiterhin wird das Vorhandensein von Klumpenrisiken untersucht. Klumpenrisiken entstehen, wenn aufgrund der vorliegenden Strukturen Risiken nicht bzw. nur eingeschränkt gestreut werden. Die bewerteten Risikokonzentrationen stehen entweder in direktem Zusammenhang mit einer Immobilie, betreffen die Fremdfinanzierung oder die Mieterstruktur. Zum Abschlussstichtag werden die Klumpenrisiken aus den Bereichen Länder, Restlaufzeit der Darlehen und Zinsbindung als hoch eingestuft, wobei die Risikokonzentration im Bereich Länder als strategiekonform angesehen wird.
Das Risiko aus der Altersstruktur der Objekte wird als mittel eingestuft. Die Klumpenrisiken aus den Orten, der Mieterbranchen, der Nutzungsarten und der Restlaufzeit der Mietverträge werden als gering eingestuft.
Mehrere Grundstücke befinden sich zum Abschlussstichtag im Zustand der Bebauung. Hieraus können Projektentwicklungsrisiken entstehen. Neben dem Vermietungsrisiko kann es zu Kostensteigerungen kommen, insbesondere durch Verzögerungen im Rahmen der Bautätigkeiten oder den Ausfall des Projektentwicklers. Rückforderungen von bereits geleisteten Zahlungen an den Projektentwickler können im Falle eines Ausfalls uneinbringlich werden. Das Projektentwicklungsrisiko ist unter Berücksichtigung der vorgenannten Risiken zum Abschlussstichtag als gering einzustufen.
Durch den Ausbruch der Corona-Pandemie kann es aufgrund der in den betroffenen Ländern ergriffenen Schutzmaßnahmen zu negativen Auswirkungen auf die Mieteinnahmen, die Verkehrswerte und die Liquidität im Fonds kommen. Darüber hinaus ist eine Unsicherheit auf den Immobilienmärkten in Bezug auf die Transaktionszahlen, Veräußerungsgewinne und Nachfrage auf dem Vermietungsmarkt möglich. Insgesamt kann der Wert der vom Fonds direkt und indirekt gehaltenen Immobilien wegen geringerer Mieteinnahmen oder negativer Auswirkungen der Pandemie auf das gesamte wirtschaftliche Umfeld weiterhin sinken. Liquiditätsengpässe können zudem im Falle von Anteilscheinrückgaben zu einer Aussetzung der Anteilscheinrücknahme führen. Der dann ausgezahlte Anteilpreis kann erheblich unter dem Betrag des investierten Kapitals liegen.
Durch den Krieg in der Ukraine ergeben sich aktuell neue Risiken für Europa, die insbesondere im Zusammenhang mit politischen Unruhen, den Sanktionen gegen Russland und der Unterstützung der Ukraine durch NATO-Mitgliedsstaaten stehen. Die Auswirkungen auf die Immobilienwirtschaft können derzeit nicht abschließend und klar identifiziert werden. Infolge des Krieges und der bisher gegen Russland verhängten Sanktionen ergeben sich negative Auswirkungen auf Geschäfte mit Partnern aus der Ukraine und Russland bzw. solchen Geschäftspartnern, deren Geschäftstätigkeiten einen hohen Bezug zu den beteiligten Ländern haben. Diese können z.B. bei einzelnen Mietern, Transaktionen, Bankgeschäften oder im Zusammenhang mit dem Risiko steigender Energiepreise, die ggf. mieterseitig nicht kompensiert werden können, zu negativen Auswirkungen auf die Performance des Fonds führen.
Die grundsätzlich bestehenden operationellen Risiken auf Ebene des Sondervermögens durch exogene Einflüsse oder auf Ebene der verwaltenden Kapitalverwaltungsgesellschaft beziehen Risiken ein, die im Rahmen der Verwaltung der Sondervermögen unter anderem aufgrund von fehlerhaften Prozessabläufen, IT-bedingten Schwachstellen bspw. durch Cyberrisiken, externen Ereignissen oder Risiken aus Rechtstreitigkeiten entstehen. Im Berichtszeitraum wurden neben den genannten keine wesentlichen operationellen Risiken identifiziert.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden insgesamt keine bestandsgefährdenden Risiken identifiziert. Weiterhin wurden keine von der Strategie wesentlich abweichenden Geschäfte oder Risikokonzentrationen verzeichnet. Insgesamt ist das Rendite-Risikoprofil strategiekonform und ausgewogen.
Weitere Angaben zum Risikomanagementsystem entnehmen Sie bitte dem Anhang.
Portfoliostruktur
Zum Berichtsstichtag enthält das Immobilienportfolio 44 Immobilien. Die nachfolgenden Grafiken geben einen Überblick über die Struktur des Immobilienportfolios.
Geografische Verteilung der Immobilien (in % der Verkehrswerte)
Länderallokation
Regionalallokation
Verteilung der Immobilien nach Nutzungsarten (in % der Jahresnettosollmiete)
Verteilung der Immobilien nach Größenklassen (in % der Verkehrswerte)
Wirtschaftliche Altersstruktur der Immobilien (in % der Verkehrswerte)
Restlaufzeitenstruktur der Mietverträge (in % der Jahresnettosollmiete)
Kreditportfolio und Restlaufzeitenstruktur der Darlehen
Übersicht Kredite
Währung | Kreditvolumen | in % 1) |
EUR-Kredite (Inland) | 106.512.771,26 EUR | 15,8 |
Gesamt | 106.512.771,26 EUR | 15,8 |
1) Im Verhältnis zu den Vermögenswerten aller Fondsimmobilien. Die Vermögenswerte setzen sich aus den anzusetzenden Kaufpreisen (i.d.R. 3 Monate ab Erwerbsdatum) bzw. Verkehrswerten (i.d.R. ab dem 4. Monat nach Erwerbsdatum) der einzelnen Objekte zusammen.
Die Verbindlichkeiten aus Krediten resultieren aus der anteiligen Fremdfinanzierung der Immobilien (106,5 Mio. EUR). Im Rahmen von Kreditaufnahmen für Rechnung des Sondervermögens sind zum Sondervermögen gehörende Vermögensgegenstände in Höhe von 106,5 Mio. EUR mit Rechten Dritter belastet.
Kreditvolumina in EUR nach Restlaufzeit der Zinsfestschreibung
Währung | unter 1 Jahr | 1 bis 2 Jahre | 2 bis 5 Jahre | 5 bis 10 Jahre | über 10 Jahre | Gesamt |
EUR-Kredite (Inland) | 0,0 % | 0,0 % | 15,3 % | 68,5 % | 16,2 % | 100,0 % |
Gesamt | 0,0 % | 0,0 % | 15,3 % | 68,5 % | 16,2 % | 100,0 % |
Für Angaben zu den Liquiditätsanlagen, den sonstigen Vermögensgegenständen und sonstigen Verbindlichkeiten beachten Sie bitte die Übersichten und Erläuterungen zu den Abschnitten der Vermögensaufstellung Teil II und Teil III in diesem Bericht.
Währungspositionen
Es waren im Berichtszeitraum keine Währungspositionen im Fonds vorhanden.
Risikoprofil
Risikokomponenten | Ausprägung |
Adressausfallrisiko | gering |
Zinsänderungsrisiko | gering |
Währungsrisiken | Nicht vorhanden |
sonstige Marktpreisrisiken | gering |
operationelle Risiken | gering |
Liquiditätsrisiken | gering |
Wesentliche Änderungen gem. Art. 105 Abs. 1c EU VO Nr. 231/2013 im Berichtszeitraum
Es gab keine wesentlichen Änderungen im Berichtszeitraum. Bitte beachten Sie auch die Angaben im Anhang des Berichts.
Entwicklung des Fonds – Vergleichende Übersicht der letzten 3 Jahre
GJ-Ende 30.04.2019 Mio. EUR |
GJ-Ende 30.04.2020 Mio. EUR |
GJ-Ende 30.04.2021 Mio. EUR |
GJ-Ende 30.04.2022 Mio. EUR |
|
Immobilien | 237,4 | 460,6 | 564,4 | 675,5 |
Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Liquiditätsanlagen | 43,2 | 24,2 | 190,8 | 304,6 |
Sonstige Vermögensgegenstände | 42,0 | 91,3 | 58,9 | 84,7 |
./. Verbindlichkeiten und Rückstellungen | -69,2 | -159,9 | -145,6 | -136,8 |
Fondsvermögen | 253,4 | 416,2 | 668,5 | 928,0 |
Anteilumlauf (Stück) | 4.648.070 | 7.459.672 | 11.687.494 | 16.060.767 |
Anteilwert (EUR) | 54,51 | 55,79 | 57,20 | 57,77 |
Endausschüttung je Anteil (EUR) | 1,30 | 1,30 | 1,35 | 1,30 |
Tag der Ausschüttung | 02.10.2019 | 02.10.2020 | 04.10.2021 | 07.10.2022 |
Vermögensübersicht zum 30. April 2022
EUR | EUR | EUR | Anteil am Fonds- vermögen in % |
|
A. Vermögensgegenstände | ||||
I. Immobilien | ||||
1. Mietwohngrundstücke | 460.118.849,00 | |||
(davon in Fremdwährung | 0,00) | |||
2. Geschäftsgrundstücke | 103.815.000,00 | |||
(davon in Fremdwährung | 0,00) | |||
3. Gemischtgenutzte Grundstücke | 58.825.000,00 | |||
(davon in Fremdwährung | 0,00) | |||
4. Grundstücke im Zustand der Bebauung | 52.779.469,66 | |||
(davon in Fremdwährung | 0,00) | |||
5. Unbebaute Grundstücke | 0,00 | |||
(davon in Fremdwährung | 0,00) | |||
Zwischensumme | 675.538.318,66 | 72,80 | ||
(insgesamt in Fremdwährung | 0,00) | |||
II. Beteiligungen an Immobilien- Gesellschaften | ||||
1. Mehrheitsbeteiligungen | 0,00 | |||
(davon in Fremdwährung | 0,00) | |||
2. Minderheitsbeteiligungen | 0,00 | |||
(davon in Fremdwährung | 0,00) | |||
Zwischensumme | 0,00 | 0,00 | ||
(insgesamt in Fremdwährung | 0,00) | |||
III. Liquiditätsanlagen | ||||
1. Bankguthaben | 304.586.194,04 | |||
(davon in Fremdwährung | 0,00) | |||
2. Wertpapiere | 0,00 | |||
(davon in Fremdwährung | 0,00) | |||
3. Investmentanteile | 0,00 | |||
(davon in Fremdwährung | 0,00) | |||
Zwischensumme | 304.586.194,04 | 32,82 | ||
IV. Sonstige Vermögensgegenstände | ||||
1. Forderungen aus der Grundstücksbewirtschaftung | 13.491.544,08 | |||
(davon in Fremdwährung | 0,00) | |||
2. Forderungen an Immobilien- Gesellschaften | 0,00 | |||
(davon in Fremdwährung | 0,00) | |||
3. Zinsansprüche | 0,00 | |||
(davon in Fremdwährung | 0,00) | |||
4. Anschaffungsnebenkosten | 36.122.662,80 | |||
(davon in Fremdwährung | 0,00) | |||
bei Immobilien | 36.122.662,80 | |||
(davon in Fremdwährung | 0,00) | |||
bei Beteiligungen an Immobilien- Gesellschaften | 0,00 | |||
(davon in Fremdwährung | 0,00) | |||
5. Andere | 35.099.427,44 | |||
(davon in Fremdwährung | 0,00) | |||
Zwischensumme | 84.713.634,32 | 9,13 | ||
Summe Vermögensgegenstände | 1.064.838.147,02 | 114,75 | ||
B. Schulden | ||||
I. Verbindlichkeiten aus | ||||
1. Krediten | -106.512.771,26 | |||
(davon in Fremdwährung | 0,00) | |||
2. Grundstückskäufen und Bauvorhaben | -3.354.957,26 | |||
(davon in Fremdwährung | 0,00) | |||
3. Grundstücksbewirtschaftung | -12.924.103,33 | |||
(davon in Fremdwährung | 0,00) | |||
4. anderen Gründen | -1.965.898,92 | |||
(davon in Fremdwährung | 0,00) | |||
Zwischensumme | -124.757.730,77 | -13,44 | ||
II. Rückstellungen | -12.091.537,91 | -1,30 | ||
(davon in Fremdwährung | 0,00) | |||
Summe Schulden | -136.849.268,68 | -14,75 | ||
C. Fondsvermögen | 927.988.878,34 | 100,00 | ||
umlaufende Anteile (Stück) | 16.060.767 | |||
Anteilwert (EUR) | 57,77 |
Vermögensaufstellung zum 30. April 2022 Teil I: Immobilienverzeichnis
Direkt gehaltene Immobilien
Lage des Grundstücks 1) | Währung | Art des Grundstücks 2) | Art der Nutzung 3) | Projekt- / Bestands- entwicklungs- maßnahmen |
Erwerbsdatum | Bau- / Umbaujahr 4) | Grundstücks- größe in m2 |
||
DE | 01067 | Dresden, Maternistraße 20 / Rosenstraße 28 | EUR | M | Pf 78,5%; W 20,2% | – | 01.08.16 | 2018 | 2.839 |
DE | 04109 | Leipzig, Petersstraße 16 / Thomaskirchhof 8 | EUR | GG | Ha 77,2%; W 19,1% | – | 30.08.19 | 1913 / 1998 |
664 |
DE | 12529 | Schönefeld bei Berlin, Attilastraße 2-12 | EUR | M | W | – | 01.10.15 | 1996 | 2.761 |
DE | 12687 | Berlin, Trusetaler Straße 84 / Wuhletalstraße 1, 3, 5 | EUR | M (AG) | W | – | 17.12.20 | 2020 | 3.723 |
DE | 12687 | Berlin, Trusetaler Straße 86, 88, 90, 92, 94 | EUR | M (AG) | W | – | 17.12.20 | 2020 | 4.086 |
DE | 13353 | Berlin, Müllerstraße 34a | EUR | G | Ha 69,8%; Px 22,6% | – | 31.01.20 | 1960 | 728 |
DE | 14669 | Ketzin an der Havel, Baumschulwiese | EUR | GB | – | ja | 01.09.21 | 2023 | 11.807 |
DE | 21109 | Hamburg, Neuenfelderstraße 14 a-b |
EUR | M | W | – | 12.03.19 | 2020 | 1.892 |
DE | 21465 | Wentorf, Achtern Höben 14 / Hans-Rubach-Weg 6, 8, 10 | EUR | M | W | – | 20.04.18 | 2018 | 1.960 |
DE | 21640 | Horneburg, Lange Straße 11 | EUR | M | W | – | 30.01.19 | 2019 | 1.785 |
DE | 22926 | Ahrensburg, Pomonaring 1, 3, 5 | EUR | M | W | – | 18.05.18 | 2019 | 3.800 |
DE | 25421 | Pinneberg, An der Mühlenau 8,13a, 13b, 15a,15b | EUR | M | W | – | 01.10.21 | 2021 | 4.571 |
DE | 30539 | Hannover, Neherfeld 2-32 / Liethfeld 19-47 / Ellernbuschfeld 3a-7g | EUR | M | W | – | 31.12.19 | 2014 | 10.584 |
DE | 36037 | Fulda, Heinrichstraße 9-11 | EUR | GG | Px 36,5%; Ha 24,5% | – | 30.08.19 | 1958 / 1979 |
2.336 |
DE | 38114 | Braunschweig, Noltemeyerhöfe 5-12 | EUR | M | W | – | 26.10.2018/ 27.03.2019 |
2018/ 2019 |
5.134 |
DE | 44263 | Dortmund, Hermannstraße 147-153 / Hans-Tombrock-Straße 2, 4 | EUR | M | W | – | 31.12.2017/ 28.02.2018 |
2015 | 4.728 |
DE | 45657 | Recklinghausen, Markt 11 | EUR | G | Ha 64,0%; Px 22,8% | – | 30.08.19 | 1978 / 1984 |
923 |
DE | 48151 | Münster, Weseler Straße 111-113 | EUR | G | Ha 46,5%; B 35,3% | – | 30.08.19 | 1988 / 1994 |
3.514 |
DE | 50389 | Wesseling, Kastanienweg 3-9; 2-48 | EUR | M (E) | W | – | 31.12.16 | 1961 | 26.110 |
DE | 50389 | Wesseling, Ulmenstraße 2-10 | EUR | M (E) | W | – | 31.12.16 | 1961 | 2.725 |
DE | 50389 | Wesseling, Ahrstraße 1-13 / Kronenweg 51 | EUR | M (E) | W | – | 31.12.16 | 1976 | 9.823 |
DE | 50667 | Köln, In der Höhle 4 | EUR | G | Ha | – | 31.01.20 | 1900 / 1990 |
126 |
DE | 53111 | Bonn, Friedensplatz 16 / Kasernenstraße 5 / Oxfordstraße 21 | EUR | G | Ha 46,1%; Px 44,6% | – | 31.03.20 | 1988 | 1.618 |
DE | 55128 | Mainz, Haifa-Allee 20-24 | EUR | G | Px 71,7%; B 17,3% | – | 30.11.19 | 2020 | 8.909 |
DE | 60487 | Frankfurt am Main, Salvador-Allende-Straße 1 | EUR | M | W | – | 31.12.17 | 2012 | 1.745 |
DE | 60528 | Frankfurt am Main, Lyoner Straße 19 | EUR | M | W | – | 01.01.16 | 1969 / 2010 |
4.100 |
DE | 60594 | Frankfurt am Main, Heisterstraße 44 | EUR | M | W | – | 01.10.15 | 1990 | 857 |
DE | 61381 | Friedrichsdorf, Ostpreußenstraße 16, 16a, 16b, 16c | EUR | GB | – | ja | 23.11.21 | 2023 | 3.039 |
DE | 63128 | Dietzenbach, Offenbacher Straße 28-40 | EUR | GG | W 85,7%; Ha 6,5% | – | 21.12.18 | 2020 | 7.591 |
DE | 63225 | Langen, Liebigstraße 19-27 / Moselstraße 2 / Ada-Lovelace-Straße 2-8 / Alte Römerstraße 1 |
EUR | GB | – | ja | 02.08.21 | 2023 | 9.922 |
DE | 63303 | Dreieich, Frankfurter Straße 70-72 | EUR | G | Ha 80,0%; B 19,8% | – | 30.08.19 | 1980 | 4.298 |
DE | 65205 | Wiesbaden, Zur Schleifmühle 76-158 |
EUR | GB | – | ja | 28.07.21 | 2023 | 7.781 |
DE | 65428 | Rüsselsheim, Im Hasengrund 46 | EUR | M | W | – | 30.06.18 | 1988 | 3.648 |
DE | 65462 | Ginsheim-Gustavsburg, Heinrich-Hertz-Straße 14, 14a, 16, 16a | EUR | M | W | – | 01.10.15 | 1981 | 3.944 |
DE | 65462 | Ginsheim-Gustavsburg, Beethovenstraße 14-16; Martin-Luther-Straße 6-8 | EUR | M | W | – | 30.06.18 | 1979 | 2.617 |
DE | 67227 | Frankenthal, Mina-Karcher-Platz 1+2 | EUR | M | W | – | 31.03.2016/ 30.04.2016 |
1986 | 8.402 |
DE | 67227 | Frankenthal, Mahlastraße 93 a-d / Matthias-Grünewald-Straße 1 a-d |
EUR | M | W | – | 30.10.18 | 1992 | 10.866 |
DE | 67433 | Neustadt an der Weinstraße, Böhlstraße 23, 25; Goyastraße 2, 4 | EUR | M | W | – | 30.10.18 | 1993 | 4.852 |
DE | 68305 | Mannheim, Neues Leben 82, 84 | EUR | M | W | – | 09.04.20 | 2021 | 1.974 |
DE | 69226 | Nußloch, Hauptstr. 98-100, Sofienstr. 2-4, Walldorfer Str. 1 | EUR | GG | Pf 59,2%; Ha 16,6% | – | 31.07.18 | 1996 / 2016 |
4.187 |
DE | 90763 | Fürth, Schwabacher Straße 53, 55 / Karolinenstraße 22 | EUR | M | W | – | 01.07.20 | 2020 | 1.432 |
DE | 91074 | Herzogenaurach, Aristide-Briand-Straße 2-18 | EUR | M | W | – | 08.10.19 | 2020 | 10.636 |
DE | 97074 | Würzburg, Norbert-Glanzberg-Straße 2, 4 | EUR | M | W | – | 10.10.20 | 2020 | 1.718 |
DE | 99084 | Erfurt, Anger 61 | EUR | GG | Ha 57,5%; Px 21,8% | – | 30.08.19 | 1900 / 1993/1994 |
811 |
Immobilienvermögen direkt gehaltener Immobilien in EUR gesamt 10) |
Lage des Grundstücks 1) | Nutzfläche Gewerbe / Wohnen in m25) | Ausstattungs- merkmale 6) |
Rest- laufzeit der Miet- verträge in Jahren 7) |
Leerstands- quote in % der Nettosoll- miete 8) |
Fremd- finanzierungs- quote in % des Kaufpreises / Verkehrswertes 9) |
Kaufpreis bzw. Verkehrswert Gutachten 1 / Gutachten 2 [Mittelwert] in TEUR | Mieterträge im Geschäftsjahr in TEUR | ||
DE | 01067 | Dresden, Maternistraße 20 / Rosenstraße 28 | 6.420 / 1.628 |
BM / FW / G / L | 20,3 | 1,4 | 0,0 | 20.810 / 20.600[20.705] |
960 |
DE | 04109 | Leipzig, Petersstraße 16 / Thomaskirchhof 8 | 1.309 / 1.425 |
B / BM / FW / L / LA / SZ | 2,9 | 0,0 | 19,4 | 15.250 / 15.000[15.125] |
604 |
DE | 12529 | Schönefeld bei Berlin, Attilastraße 2-12 | 0 / 2.575 |
BM | – | 0,0 | 0,0 | 5.840 / 5.300[5.570] |
242 |
DE | 12687 | Berlin, Trusetaler Straße 84 / Wuhletalstraße 1, 3, 5 | 0 / 6.982 |
FW / L / SZ | – | 0,0 | 41,2 | 26.310 / 28.000[27.155] |
900 |
DE | 12687 | Berlin, Trusetaler Straße 86, 88, 90, 92, 94 | 0 / 7.654 |
FW / L / SZ | – | 0,0 | 40,7 | 28.630 / 30.400[29.515] |
979 |
DE | 13353 | Berlin, Müllerstraße 34a | 1.225 / 0 |
B / BM / FW / G / L / RO / SZ | 5,8 | 0,0 | 0,0 | 7.740 / 8.000[7.870] |
317 |
DE | 14669 | Ketzin an der Havel, Baumschulwiese | 1.424 / 8.929 |
FW / L | – | – | – | 42.590 / 42.200[21.922] |
– |
DE | 21109 | Hamburg, Neuenfelderstraße 14 a-b |
0 / 5.109 |
B / BM / FW / L | – | 2,7 | 28,8 | 20.240 / 20.600[20.420] |
599 |
DE | 21465 | Wentorf, Achtern Höben 14 / Hans-Rubach-Weg 6, 8, 10 | 0 / 2.054 |
B / BM / G / L | – | 3,7 | 58,2 | 7.140 / 7.300[7.220] |
156 |
DE | 21640 | Horneburg, Lange Straße 11 | 153 / 1.362 |
B / BM / G / L | 6,8 | 1,4 | 0,0 | 4.400 / 4.400[4.400] |
177 |
DE | 22926 | Ahrensburg, Pomonaring 1, 3, 5 | 0 / 3.880 |
B / G / L | – | 2,6 | 30,0 | 13.780 / 14.200[13.990] |
380 |
DE | 25421 | Pinneberg, An der Mühlenau 8,13a, 13b, 15a,15b | 0 / 5.599 |
L | – | 0,0 | 0,0 | 19.040 / 20.200[19.620] |
228 |
DE | 30539 | Hannover, Neherfeld 2-32 / Liethfeld 19-47 / Ellernbuschfeld 3a-7g | 0 / 10.115 |
FW / G / L / RO | – | 3,5 | 27,7 | 32.130 / 32.900[32.515] |
1.099 |
DE | 36037 | Fulda, Heinrichstraße 9-11 | 2.437 / 646 |
K / L / PA / RO / SZ | 3,0 | 0,0 | 22,9 | 6.130 / 5.800[5.965] |
399 |
DE | 38114 | Braunschweig, Noltemeyerhöfe 5-12 | 0 / 9.423 |
G / L | – | 0,3 | 0,0 | 33.710 / 32.000[32.855] |
1.229 |
DE | 44263 | Dortmund, Hermannstraße 147-153 / Hans-Tombrock-Straße 2, 4 | 0 / 4.419 |
B / BM / G / L | – | 4,3 | 0,0 | 14.870 / 14.200[14.535] |
565 |
DE | 45657 | Recklinghausen, Markt 11 | 2.454 / 77 |
B / BM / FW / K / L | 2,4 | 8,2 | 24,9 | 6.630 / 6.900[6.765] |
388 |
DE | 48151 | Münster, Weseler Straße 111-113 | 2.826 / 0 |
B / BM / FW / L / LA | 5,6 | 0,0 | 21,0 | 6.730 / 6.900[6.815] |
338 |
DE | 50389 | Wesseling, Kastanienweg 3-9; 2-48 | 0 / 16.073 |
G / L | – | 1,7 | 0,0 | 21.950 / 21.600[21.775] |
1.198 |
DE | 50389 | Wesseling, Ulmenstraße 2-10 | 0 / 1.912 |
G | – | 4,3 | 0,0 | 2.390 / 2.400[2.395] |
130 |
DE | 50389 | Wesseling, Ahrstraße 1-13 / Kronenweg 51 | 0 / 5.721 |
L | – | 1,6 | 0,0 | 6.780 / 5.800[6.290] |
365 |
DE | 50667 | Köln, In der Höhle 4 | 425 / 0 |
B / FW | 3,9 | 0,0 | 51,3 | 3.880 / 3.900[3.890] |
156 |
DE | 53111 | Bonn, Friedensplatz 16 / Kasernenstraße 5 / Oxfordstraße 21 | 5.503 / 0 |
B / BM / FW / K / L / SP | 3,6 | 0,0 | 53,0 | 22.030 / 21.300[21.665] |
1.001 |
DE | 55128 | Mainz, Haifa-Allee 20-24 | 8.010 / 0 |
G | 7,7 | 0,0 | 26,7 | 42.430 / 42.200[42.315] |
1.718 |
DE | 60487 | Frankfurt am Main, Salvador-Allende-Straße 1 | 0 / 3.510 |
G / L | – | 8,2 | 0,0 | 24.070 / 23.800[23.935] |
824 |
DE | 60528 | Frankfurt am Main, Lyoner Straße 19 | 301 / 6.496 |
FW / G / L / SZ | 3,2 | 4,5 | 21,7 | 30.580 / 29.200[29.890] |
1.116 |
DE | 60594 | Frankfurt am Main, Heisterstraße 44 | 0 / 1.149 |
G / L | – | 6,2 | 0,0 | 5.950 / 5.400[5.675] |
212 |
DE | 61381 | Friedrichsdorf, Ostpreußenstraße 16, 16a, 16b, 16c | 0 / 5.968 |
G / L / R / RO / SZ | – | – | 0,0 | 30.250 / 32.000[8.549] |
– |
DE | 63128 | Dietzenbach, Offenbacher Straße 28-40 | 876 / 7.151 |
FW / G / L / SZ | 6,8 | 11,0 | 0,0 | 31.110 / 28.700[29.905] |
1.081 |
DE | 63225 | Langen, Liebigstraße 19-27 / Moselstraße 2 / Ada-Lovelace-Straße 2-8 / Alte Römerstraße 1 |
128 / 11.374 |
FW / G / L / R / RO / SZ | – | – | – | 61.020 / 64.900[21.521] |
– |
DE | 63303 | Dreieich, Frankfurter Straße 70-72 | 3.977 / 0 |
BM / L / LA / R / SZ | 8,6 | 0,0 | 20,5 | 7.310 / 7.400[7.355] |
382 |
DE | 65205 | Wiesbaden, Zur Schleifmühle 76-158 |
0 / 5.884 |
B / G / L / RO / SZ | – | – | – | 23.800 / 23.200[9.337] |
– |
DE | 65428 | Rüsselsheim, Im Hasengrund 46 | 0 / 2.881 |
B / L | – | 2,5 | 0,0 | 4.920 / 5.000[4.960] |
179 |
DE | 65462 | Ginsheim-Gustavsburg, Heinrich-Hertz-Straße 14, 14a, 16, 16a | 0 / 3.717 |
L | – | 2,8 | 0,0 | 5.560 / 4.000[4.780] |
240 |
DE | 65462 | Ginsheim-Gustavsburg, Beethovenstraße 14-16; Martin-Luther-Straße 6-8 | 0 / 2.479 |
B | – | 0,0 | 0,0 | 3.800 / 3.400[3.600] |
136 |
DE | 67227 | Frankenthal, Mina-Karcher-Platz 1+2 | 0 / 10.133 |
G / L / SZ | – | 0,4 | 22,1 | 14.920 / 15.800[15.360] |
697 |
DE | 67227 | Frankenthal, Mahlastraße 93 a-d / Matthias-Grünewald-Straße 1 a-d |
0 / 8.951 |
B / G / RO | – | 0,7 | 0,0 | 14.710 / 15.000[14.855] |
616 |
DE | 67433 | Neustadt an der Weinstraße, Böhlstraße 23, 25; Goyastraße 2, 4 | 0 / 4.929 |
B / G / L / RO | – | 0,6 | 0,0 | 8.020 / 8.200[8.110] |
333 |
DE | 68305 | Mannheim, Neues Leben 82, 84 | 0 / 2.562 |
FW / G / L / SZ | – | 1,0 | 27,0 | 11.860 / 11.400[11.630] |
384 |
DE | 69226 | Nußloch, Hauptstr. 98-100, Sofienstr. 2-4, Walldorfer Str. 1 | 6.121 / 1.015 |
B / BM / FW / G / K / L / LA / SP | 8,2 | 1,6 | 0,0 | 16.040 / 15.900[15.970] |
824 |
DE | 90763 | Fürth, Schwabacher Straße 53, 55 / Karolinenstraße 22 | 0 / 2.819 |
G / L / SZ | – | 0,2 | 36,0 | 11.350 / 11.600[11.475] |
305 |
DE | 91074 | Herzogenaurach, Aristide-Briand-Straße 2-18 | 0 / 9.774 |
BM / FW / G / L | – | 2,5 | 12,0 | 38.420 / 40.700[39.560] |
1.163 |
DE | 97074 | Würzburg, Norbert-Glanzberg-Straße 2, 4 | 0 / 2.134 |
FW / G / L / SZ | – | 0,6 | 29,2 | 9.260 / 9.900[9.580] |
292 |
DE | 99084 | Erfurt, Anger 61 | 2.209 / 362 |
B / L / R / SZ | – | 1,8 | 19,4 | 8.300 / 8.100[8.200] |
249 |
Immobilienvermögen direkt gehaltener Immobilien in EUR gesamt 10) |
Lage des Grundstücks 1) | Rohertrag gemäß Gutachten 1 / Gutachten 2 [Mittelwert] in TEUR | Restnutzungs- dauer Gutachten 1 / Gutachten 2 [Mittelwert] in Jahren |
Anschaf- fungs- neben- kosten (ANK) gesamt in TEUR / in % des Kaufpreises |
– davon Gebühren und Steuern / – davon sonstige Kosten in TEUR |
Im Geschäfts- jahr abge- schriebene ANK in TEUR |
Zur Abschreibung verbleibende ANK in TEUR |
Voraus- sichtlich verbleibender Abschreibungs- zeitraum in Monaten |
||
DE | 01067 | Dresden, Maternistraße 20 / Rosenstraße 28 | 986 / 986[986] |
56 / 56[56] |
1.530 / 7,6 |
913 / 616 |
151 | 896 | 51 |
DE | 04109 | Leipzig, Petersstraße 16 / Thomaskirchhof 8 | 561 / 561[561] |
39 / 46[42,5] |
981 / 6,6 |
604 / 377 |
98 | 711 | 87 |
DE | 12529 | Schönefeld bei Berlin, Attilastraße 2-12 | 252 / 252[252] |
54 / 54[54] |
239 / 7,3 |
192 / 47 |
24 | 82 | 41 |
DE | 12687 | Berlin, Trusetaler Straße 84 / Wuhletalstraße 1, 3, 5 | 915 / 915[915] |
79 / 78[78,5] |
2.387 / 9,6 |
1.595 / 792 |
239 | 2.048 | 103 |
DE | 12687 | Berlin, Trusetaler Straße 86, 88, 90, 92, 94 | 994 / 994[994] |
79 / 78[78,5] |
2.612 / 9,6 |
1.748 / 864 |
261 | 2.263 | 103 |
DE | 13353 | Berlin, Müllerstraße 34a | 348 / 330[339] |
39 / 38[38,5] |
585 / 9,0 |
426 / 159 |
59 | 449 | 92 |
DE | 14669 | Ketzin an der Havel, Baumschulwiese | 1.564 / 1.679[1.580] |
80 / 80[80] |
– | – | – | – | – |
DE | 21109 | Hamburg, Neuenfelderstraße 14 a-b |
797 / 524[660] |
78 / 78[78] |
1.735 / 9,1 |
1.075 / 660 |
174 | 1.331 | 82 |
DE | 21465 | Wentorf, Achtern Höben 14 / Hans-Rubach-Weg 6, 8, 10 | 295 / 160[228] |
76 / 76[76] |
709 / 9,8 |
548 / 160 |
70 | 412 | 71 |
DE | 21640 | Horneburg, Lange Straße 11 | 184 / 184[184] |
77 / 77[77] |
343 / 9,4 |
226 / 117 |
34 | 228 | 80 |
DE | 22926 | Ahrensburg, Pomonaring 1, 3, 5 | 511 / 392[452] |
77 / 77[77] |
1.309 / 9,5 |
1.059 / 249 |
129 | 881 | 72 |
DE | 25421 | Pinneberg, An der Mühlenau 8,13a, 13b, 15a,15b | 773 / 410[591] |
79 / 79[79] |
2.062 / 9,7 |
1.492 / 570 |
120 | 1.942 | 113 |
DE | 30539 | Hannover, Neherfeld 2-32 / Liethfeld 19-47 / Ellernbuschfeld 3a-7g | 1.159 / 1.164[1.162] |
72 / 72[72] |
2.268 / 7,6 |
1.698 / 570 |
227 | 1.720 | 91 |
DE | 36037 | Fulda, Heinrichstraße 9-11 | 396 / 396[396] |
34 / 27[30,5] |
494 / 9,1 |
358 / 136 |
46 | 333 | 87 |
DE | 38114 | Braunschweig, Noltemeyerhöfe 5-12 | 1.259 / 1.259[1.259] |
77 / 77[77] |
2.218 / 8,0 |
1.578 / 641 |
217 | 1.393 | 72 |
DE | 44263 | Dortmund, Hermannstraße 147-153 / Hans-Tombrock-Straße 2, 4 | 591 / 591[591] |
73 / 73[73] |
1.283 / 9,8 |
941 / 342 |
128 | 717 | 67 |
DE | 45657 | Recklinghausen, Markt 11 | 450 / 442[446] |
29 / 30[29,5] |
641 / 9,6 |
470 / 171 |
64 | 465 | 87 |
DE | 48151 | Münster, Weseler Straße 111-113 | 356 / 356[356] |
34 / 37[35,5] |
627 / 9,6 |
466 / 161 |
63 | 454 | 87 |
DE | 50389 | Wesseling, Kastanienweg 3-9; 2-48 | 1.459 / 1.450[1.455] |
34 / 25[29,5] |
1.417 / 9,9 |
1.031 / 385 |
142 | 650 | 55 |
DE | 50389 | Wesseling, Ulmenstraße 2-10 | 162 / 162[162] |
29 / 29[29] |
178 / 10,4 |
129 / 49 |
18 | 82 | 55 |
DE | 50389 | Wesseling, Ahrstraße 1-13 / Kronenweg 51 | 515 / 372[443] |
34 / 34[34] |
447 / 9,8 |
333 / 113 |
45 | 205 | 55 |
DE | 50667 | Köln, In der Höhle 4 | 153 / 144[149] |
38 / 38[38] |
369 / 9,4 |
278 / 91 |
37 | 283 | 92 |
DE | 53111 | Bonn, Friedensplatz 16 / Kasernenstraße 5 / Oxfordstraße 21 | 1.017 / 1.017[1.017] |
39 / 37[38] |
2.014 / 9,6 |
1.480 / 534 |
201 | 1.578 | 94 |
DE | 55128 | Mainz, Haifa-Allee 20-24 | 1.696 / 1.696[1.696] |
68 / 67[67,5] |
5.011 / 13,3 |
2.025 / 2.985 |
501 | 4.092 | 90 |
DE | 60487 | Frankfurt am Main, Salvador-Allende-Straße 1 | 972 / 895[933] |
50 / 60[55] |
1.763 / 8,6 |
1.370 / 394 |
173 | 968 | 67 |
DE | 60528 | Frankfurt am Main, Lyoner Straße 19 | 1.246 / 1.234[1.240] |
53 / 59[56] |
1.941 / 8,9 |
1.404 / 537 |
194 | 712 | 44 |
DE | 60594 | Frankfurt am Main, Heisterstraße 44 | 232 / 231[231] |
44 / 48[46] |
303 / 8,3 |
250 / 53 |
30 | 104 | 41 |
DE | 61381 | Friedrichsdorf, Ostpreußenstraße 16, 16a, 16b, 16c | 935 / 893[914] |
75 / 70[72,5] |
– | – | – | – | – |
DE | 63128 | Dietzenbach, Offenbacher Straße 28-40 | 1.240 / 1.260[1.257] |
78 / 78[78] |
3.741 / 13,3 |
1.830 / 1.911 |
377 | 2.987 | 79 |
DE | 63225 | Langen, Liebigstraße 19-27 / Moselstraße 2 / Ada-Lovelace-Straße 2-8 / Alte Römerstraße 1 |
1.986 / 1.981[1.984] |
80 / 80[80] |
– | – | – | – | – |
DE | 63303 | Dreieich, Frankfurter Straße 70-72 | 428 / 437[433] |
34 / 27[30,5] |
650 / 9,8 |
470 / 180 |
65 | 471 | 87 |
DE | 65205 | Wiesbaden, Zur Schleifmühle 76-158 |
909 / 841[875] |
75 / 80[77,5] |
– | – | – | – | – |
DE | 65428 | Rüsselsheim, Im Hasengrund 46 | 301 / 205[253] |
29 / 36[32,5] |
341 / 8,7 |
277 / 64 |
34 | 208 | 73 |
DE | 65462 | Ginsheim-Gustavsburg, Heinrich-Hertz-Straße 14, 14a, 16, 16a | 345 / 267[306] |
29 / 29[29] |
259 / 8,3 |
214 / 45 |
26 | 88 | 41 |
DE | 65462 | Ginsheim-Gustavsburg, Beethovenstraße 14-16; Martin-Luther-Straße 6-8 | 225 / 167[196] |
29 / 31[30] |
296 / 9,2 |
228 / 67 |
30 | 180 | 73 |
DE | 67227 | Frankenthal, Mina-Karcher-Platz 1+2 | 828 / 828[828] |
34 / 39[36,5] |
1.094 / 9,5 |
648 / 446 |
110 | 425 | 44 |
DE | 67227 | Frankenthal, Mahlastraße 93 a-d / Matthias-Grünewald-Straße 1 a-d |
798 / 715[756] |
40 / 40[40] |
1.018 / 7,3 |
779 / 240 |
102 | 652 | 77 |
DE | 67433 | Neustadt an der Weinstraße, Böhlstraße 23, 25; Goyastraße 2, 4 | 441 / 339[390] |
41 / 41[41] |
575 / 7,5 |
429 / 146 |
58 | 370 | 77 |
DE | 68305 | Mannheim, Neues Leben 82, 84 | 414 / 414[414] |
79 / 79[79] |
931 / 9,1 |
587 / 345 |
104 | 827 | 95 |
DE | 69226 | Nußloch, Hauptstr. 98-100, Sofienstr. 2-4, Walldorfer Str. 1 | 828 / 826[827] |
49 / 56[52,5] |
1.753 / 11,4 |
874 / 879 |
176 | 1.083 | 74 |
DE | 90763 | Fürth, Schwabacher Straße 53, 55 / Karolinenstraße 22 | 386 / 311[348] |
78 / 78[78] |
809 / 7,2 |
443 / 367 |
81 | 661 | 98 |
DE | 91074 | Herzogenaurach, Aristide-Briand-Straße 2-18 | 1.384 / 1.188[1.286] |
78 / 78[78] |
2.607 / 7,1 |
1.451 / 1.156 |
261 | 1.977 | 89 |
DE | 97074 | Würzburg, Norbert-Glanzberg-Straße 2, 4 | 298 / 295[296] |
79 / 79[79] |
700 / 7,5 |
365 / 335 |
70 | 589 | 101 |
DE | 99084 | Erfurt, Anger 61 | 383 / 385[384] |
34 / 38[36] |
840 / 9,6 |
624 / 216 |
84 | 609 | 87 |
Immobilienvermögen direkt gehaltener Immobilien in EUR gesamt 10) | 675.538.318,66 |
1) DE = Deutschland
2) G = Geschäftsgrundstück; GB = Grundstücke im Zustand der Bebauung; GG = Gemischtgenutztes Grundstück; M = Mietwohngrundstück; M (E) = Mietwohngrundstück mit Erbbaurecht (§ 231 (1) 4. KAGB); M (AG) = Mietwohngrundstück mit Anderen Grundstücken und Rechten (§ 231 (1) 5. KAGB)
3) B = Büro; Ha = Handel / Gastronomie; Pf = Pflege; Px = Praxis; W = Wohnen
4) Als Umbaujahr ist das wirtschaftliche Baujahr gemäß Verkehrswertgutachten angegeben.
5) Die Nutzfläche Gewerbe weist teilweise auch sonstige Flächen aus.
6) B = Be- und Entlüftungsanlage; BM = Brandmeldeanlage; FW = Fernwärme; G = Garage / Tiefgarage; K = Klimatisierung; LA = Lastenaufzug; L = Lift/Aufzugsanlage; PA = Parkdeck; R = Rampe; RO = Rolltor; SZ = Sonnenschutz; SP = Sprinkleranlage
7) Der Ausweis der Restlaufzeit ist nicht erfolgt, da es sich überwiegend um unbefristete Mietverträge handelt.
8) Die Leerstandsquote ist auf Basis der Nettosollmiete ermittelt. Die Nettosollmiete setzt sich aus den vertraglichen Mieten zum Berichtsstichtag hochgerechnet auf das Jahr und den Gutachtermieten für Leerstandsflächen zusammen.
9) Im Verhältnis zu den Vermögenswerten aller Fondsimmobilien. Die Vermögenswerte setzen sich aus den anzusetzenden Kaufpreisen (i.d.R. 3 Monate ab Erwerbsdatum) bzw. Verkehrswerten (i.d.R. ab dem 4. Monat nach Erwerbsdatum) der einzelnen Objekte zusammen.
10) Das Immobilienvermögen in EUR gesamt enthält die Summe der Kaufpreise / Verkehrswerte der direkt gehaltenen Immobilien und entspricht dem Posten I. Immobilien der Vermögensübersicht.
Verzeichnis der Käufe und Verkäufe von Immobilien zur Vermögensaufstellung vom 30. April 2022
I. Käufe
Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit Euro-Währung
Lage des Grundstücks | Übergang von Nutzen und Lasten | ||
DE | 65205 | Wiesbaden, Zur Schleifmühle 76-158 | 28.07.2021 |
DE | 63225 | Langen, Liebigstraße 19-27 / Moselstraße 2 /Ada-Lovelace-Straße 2-8 / Alte Römerstraße 1 | 02.08.2021 |
DE | 14669 | Ketzin an der Havel, Baumschulwiese 1, 2, 6, 8, 9, 10 / Robinienweg 1, 2, 3 | 01.09.2021 |
DE | 25421 | Pinneberg, An der Mühlenau 8, 13a, 13b, 15a, 15b | 01.10.2021 |
DE | 61381 | Friedrichsdorf, Ostpreußenstraße 16, 16a, 16b, 16c | 23.11.2021 |
II. Verkäufe
Im Berichtszeitraum haben keine Verkäufe stattgefunden.
Vermögensaufstellung zum 30. April 2022 Teil II: Liquiditätsübersicht
Käufe Stück in Tausend |
Verkäufe Stück in Tausend |
Bestand Stück in Tausend |
Kurswert EUR (Kurs per 30.04.2022) |
Anteil am Fonds- vermögen in % |
|
I. Bankguthaben | 304.586.194,04 | 32,82 | |||
II. Investmentanteile | 0,00 | 0,00 |
Erläuterung zur Vermögensaufstellung zum 30. April 2022 Teil II: Liquiditätsübersicht
Der Bestand der Liquiditätsanlagen von insgesamt 304,6 Mio. EUR umfasst ausschließlich Bankguthaben, die innerhalb eines Jahres fällig sind. Von den Bankguthaben sind 186,8 Mio. EUR als Tagesgeld angelegt.
Vermögensaufstellung zum 30. April 2022 Teil III: Sonstige Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rückstellungen
EUR | EUR | EUR | Anteil am Fonds- vermögen in % |
|
IV. Sonstige Vermögensgegenstände | ||||
1. Forderungen aus der Grundstücksbewirtschaftung | 13.491.544,08 | 1,45 | ||
(davon in Fremdwährung | 0,00) | |||
davon Betriebskostenvorlagen | 9.966.554,66 | |||
davon Mietforderungen | 305.171,98 | |||
2. Forderungen an Immobilien-Gesellschaften | 0,00 | 0,00 | ||
(davon in Fremdwährung | 0,00) | |||
3. Zinsansprüche | 0,00 | 0,00 | ||
(davon in Fremdwährung | 0,00) | |||
4. Anschaffungsnebenkosten | 36.122.662,80 | 3,89 | ||
(davon in Fremdwährung | 0,00) | |||
bei Immobilien | 36.122.662,80 | |||
(davon in Fremdwährung | 0,00) | |||
bei Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften | 0,00 | |||
(davon in Fremdwährung | 0,00) | |||
5. Andere | 35.099.427,44 | 3,78 | ||
(davon in Fremdwährung | 0,00) | |||
davon Forderungen aus Anteilumsatz | 0,00 | |||
davon Forderungen aus Sicherungsgeschäften | 0,00 | |||
I. Verbindlichkeiten aus | ||||
1. Krediten | -106.512.771,26 | -11,48 | ||
(davon in Fremdwährung | 0,00) | |||
2. Grundstückskäufen und Bauvorhaben | -3.354.957,26 | -0,36 | ||
(davon in Fremdwährung | 0,00) | |||
3. Grundstücksbewirtschaftung | -12.924.103,33 | -1,39 | ||
(davon in Fremdwährung | 0,00) | |||
4. anderen Gründen | -1.965.898,92 | -0,21 | ||
(davon in Fremdwährung | 0,00) | |||
davon Verbindlichkeiten aus Anteilumsatz | 0,00 | |||
davon Verbindlichkeiten aus Sicherungsgeschäften | 0,00 | |||
II. Rückstellungen | -12.091.537,91 | -1,30 | ||
(davon in Fremdwährung | 0,00) | |||
Fondsvermögen | 927.988.878,34 | 100,00 |
Erläuterung zur Vermögensaufstellung zum 30. April 2022 Teil III: Sonstige Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rückstellungen
Die unter dem Posten „Sonstige Vermögensgegenstände“ ausgewiesenen „Forderungen aus der Grundstücksbewirtschaftung“ enthalten verauslagte umlagefähige Betriebs- und Verwaltungskosten (10,0 Mio. EUR), Mietkautionen (4,0 Mio. EUR), Mietforderungen (0,3 Mio. EUR), Forderungen an Hausverwalter (0,2 Mio. EUR) sowie im geringem Umfang andere Forderungen aus der Grundstücksbewirtschaftung.
Der Posten „Anschaffungsnebenkosten“ beinhaltet Erwerbsnebenkosten (51,1 Mio. EUR) abzüglich Abschreibungen (15,0 Mio. EUR).
Der Posten „Andere“ unter den sonstigen Vermögensgegenständen enthält im Wesentlichen bereits geleistete Beträge im Zusammenhang mit dem Erwerb von Immobilien (31,9 Mio. EUR), Zinsansprüche im Zusammenhang mit Kaufpreisraten (2,1 Mio. EUR), Forderungen gegen das Finanzamt (0,9 Mio. EUR) und über die Laufzeit der Darlehen abgegrenzte Finanzierungskosten (0,2 Mio. EUR).
Angaben zu den Krediten (106,5 Mio. EUR) entnehmen Sie bitte dem Kapitel „Kreditportfolio und Restlaufzeitenstruktur der Darlehen“.
Die Verbindlichkeiten aus „Grundstückskäufen und Bauvorhaben“ (3,4 Mio. EUR) beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Grundstückskäufen für die Immobilien in Ketzin an der Havel, Baumschulwiese (3,0 Mio. EUR), Dietzenbach, Offenbacher Straße 28-40 (0,2 Mio. EUR).
Die Verbindlichkeiten aus der „Grundstücksbewirtschaftung“ (12,9 Mio. EUR) beinhalten Betriebs- und Nebenkostenvorauszahlungen (8,5 Mio. EUR), Mietkautionen (4,0 Mio. EUR) und Verbindlichkeiten aus der Liegenschaftsverwaltung (0,5 Mio. EUR).
Bei den Verbindlichkeiten aus „Anderen Gründen“ (2,0 Mio. EUR) handelt es sich im Wesentlichen um Verbindlichkeiten aus Fondsverwaltungsgebühren (1,0 Mio. EUR), Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt (0,5 Mio. EUR) und im geringem Umfang um Verbindlichkeiten aus Darlehenszinsen.
Die „Rückstellungen“ (12,1 Mio. EUR) beinhalten Rückstellungen für Erwerbsnebenkosten (4,3 Mio. EUR), Rückstellungen für latente Steuern (4,2 Mio. EUR), Rückstellungen für Umbau- und Ausbaumaßnahmen (1,7 Mio. EUR), sowie Rückstellungen für Vertriebsfolgeprovisionen (1,0 Mio. EUR). Daneben bestehen in geringem Umfang Rückstellungen für Prüfungs- und Veröffentlichungskosten, Steuerberatungskosten und Verwahrstellenvergütung.
Ertrags- und Aufwandsrechnung für den Zeitraum vom 1. Mai 2021 bis 30. April 2022
EUR | EUR | EUR | EUR | |
I. Erträge | ||||
1. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland | -1.829.549,22 | |||
2. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Ausland (vor Quellensteuer) | 0,00 | |||
3. Erträge aus Investmentanteilen | 0,00 | |||
(davon in Fremdwährung | 0,00) | |||
4. Abzug ausländischer Quellensteuer | 0,00 | |||
5. Sonstige Erträge | 5.370.098,13 | |||
6. Erträge aus Immobilien | 23.332.715,00 | |||
(davon in Fremdwährung | 0,00) | |||
7. Erträge aus Immobilien-Gesellschaften | 0,00 | |||
(davon in Fremdwährung | 0,00) | |||
8. Eigengeldverzinsung (Bauzeitzinsen) | 0,00 | |||
Summe der Erträge | 26.873.263,91 | |||
II. Aufwendungen | ||||
1. Bewirtschaftungskosten | -3.544.425,10 | |||
a) davon Betriebskosten | -644.446,67 | |||
(davon in Fremdwährung | 0,00) | |||
b) davon Instandhaltungskosten | -1.432.267,27 | |||
(davon in Fremdwährung | 0,00) | |||
c) davon Kosten der Immobilienverwaltung | -1.050.678,43 | |||
(davon in Fremdwährung | 0,00) | |||
d) davon sonstige Kosten | -417.032,73 | |||
(davon in Fremdwährung | 0,00) | |||
2. Erbbauzinsen, Leib- und Zeitrenten | -41.541,67 | |||
(davon in Fremdwährung | 0,00) | |||
3. Inländische Steuern | 0,00 | |||
(davon in Fremdwährung | 0,00) | |||
4. Ausländische Steuern | 0,00 | |||
(davon in Fremdwährung | 0,00) | |||
5. Zinsen aus Kreditaufnahmen | -1.448.137,90 | |||
(davon in Fremdwährung | 0,00) | |||
6. Verwaltungsvergütung | -7.596.521,55 | |||
7. Verwahrstellenvergütung | -386.629,89 | |||
8. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten | -39.618,68 | |||
9. Sonstige Aufwendungen | -2.436.368,47 | |||
davon Kosten der externen Bewerter | -645.210,88 | |||
Summe der Aufwendungen | -15.493.243,26 | |||
III. Ordentlicher Nettoertrag | 11.380.020,65 | |||
EUR | EUR | EUR | EUR | |
IV. Veräußerungsgeschäfte | ||||
1. Realisierte Gewinne | ||||
a) aus Immobilien | 0,00 | |||
(davon in Fremdwährung | 0,00) | |||
b) aus Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften | 0,00 | |||
(davon in Fremdwährung | 0,00) | |||
c) aus Liquiditätsanlagen | 0,00 | |||
(davon in Fremdwährung | 0,00) | |||
davon aus Finanzinstrumenten | 0,00 | |||
d) Sonstiges | 0,00 | |||
(davon in Fremdwährung | 0,00) | |||
Zwischensumme | 0,00 | |||
2. Realisierte Verluste | ||||
a) aus Immobilien | 0,00 | |||
(davon in Fremdwährung | 0,00) | |||
b) aus Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften | 0,00 | |||
(davon in Fremdwährung | 0,00) | |||
c) aus Liquiditätsanlagen | 0,00 | |||
(davon in Fremdwährung | 0,00) | |||
davon aus Finanzinstrumenten | 0,00 | |||
d) Sonstiges | 0,00 | |||
(davon in Fremdwährung | 0,00) | |||
Zwischensumme | 0,00 | |||
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften | 0,00 | |||
Ertragsausgleich / Aufwandsausgleich | 3.758.546,05 | |||
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | 15.138.566,70 | |||
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne | 27.274.754,45 | |||
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste | -4.223.188,62 | |||
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | 23.051.565,83 | |||
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres | 38.190.132,53 |
Erläuterung zur Ertrags- und Aufwandsrechnung für den Zeitraum vom 1. Mai 2021 bis 30. April 2022
Die „Zinsen aus Liquiditätsanlagen“ betreffen ausschließlich negative Zinserträge aus der Anlage von Bankguthaben im Inland. Die negativen Zinserträge haben ihre Ursache in der Belastung der Bankguthaben mit negativen Zinssätzen.
Die „Sonstigen Erträge“ (5,4 Mio. EUR) beinhalten v. a. einen Baukostenzuschuss (2,1 Mio. EUR) für das Objekt Pinneberg, An der Mühlenau 8,13,15, Zinserträge aus Kaufpreisraten (1,6 Mio. EUR) sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (1,4 Mio. EUR).
Die „Erträge aus Immobilien“ (23,3 Mio. EUR) resultieren aus der Vermietung der für Rechnung des Sondervermögens gehaltenen Immobilien.
Bei den in den „Bewirtschaftungskosten“ ausgewiesenen „Betriebskosten“ (0,6 Mio. EUR) handelt es sich ausschließlich um nicht umlagefähige Betriebskosten.
Die „Instandhaltungskosten“ (1,4 Mio. EUR) verteilen sich auf alle im Sondervermögen enthaltenen Immobilien und entfallen hierbei im Wesentlichen auf die Immobilien Nußloch, Hauptstr. 98-100, Sofienstr. 2-4, Walldorfer Str. 1 (0,3 Mio. EUR), Wesseling, Kastanienweg 3-9; 2-48 (0,2 Mio. EUR), Frankfurt am Main, Lyoner Straße 19 (0,1 Mio. EUR), Frankenthal, Mina-Karcher-Platz 1+2 (0,1 Mio. EUR), Dortmund, Hermannstraße 147-153 / Hans-Tombrock-Straße 2, 4 (0,1 Mio. EUR), Frankfurt am Main, Salvador-Allende-Straße 1 (0,1 Mio. EUR), Münster, Weseler Straße 111-113 (0,1 Mio. EUR), Hannover, Neherfeld 2-32 / Liethfeld 19-47 / Ellernbuschfeld 3a-7g (0,1 Mio. EUR).
Die „Sonstigen Kosten“ (0,4 Mio. EUR) beinhalten im Wesentlichen Maklerprovisionen für die Vermietung.
Die „Erbbauzinsen“ entfallen auf die Immobilien Wesseling, Kastanienweg 3-9; 2-48, Wesseling, Ulmenstraße 2-10 und Wesseling, Ahrstraße 1-13 / Kronenweg 51.
Die „Zinsen aus Kreditaufnahmen“ enthalten Darlehenszinsen sowie Finanzierungskosten.
Die „Sonstigen Aufwendungen“ (2,4 Mio. EUR) umfassen im Wesentlichen Vertriebsfolgeprovisionen (1,7 Mio. EUR) und Gutachterkosten (0,6 Mio. EUR).
Im Rahmen der Ausgabe und Rücknahme von Anteilscheinen wurde ein Teil des Ausgabepreises und Rücknahmepreises als „Ertragsausgleich / Aufwandsausgleich“ in die Ertrags- und Aufwandsrechnung eingestellt.
Die „Nettoveränderungen der nicht realisierten Gewinne“ beschreibt die kumulierten Aufwertungen alle Objekte.
Die „Nettoveränderungen der nicht realisierten Verluste“ beschreibt die anfallenden Belastungen durch Ertragssteuern bei zukünftiger Realisierung der Buchgewinne beim Verkauf der Immobilien.
Die „Nettoveränderungen der nicht realisierten Gewinne“ beschriebt die kumulierten Aufwertungen aller Objekte.
Die „Nettoveränderungen der nicht realisierten Verluste“ beschreibt die anfallenden Belastungen durch Ertragssteuern bei zukünftiger Realisierung der Buchgewinne beim Verkauf der Immobilien.
Verwendungsrechnung zum 30. April 2022
insgesamt EUR |
je Anteil 1) EUR |
|
I. Für die Ausschüttung verfügbar | 23.185.422,51 | 1,44 |
1. Vortrag aus dem Vorjahr | 8.046.855,81 | 0,50 |
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | 15.138.566,70 | 0,94 |
3. Zuführung aus dem Sondervermögen | 0,00 | 0,00 |
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet | 2.306.425,41 | 0,14 |
1. Einbehalt gemäß § 252 KAGB | 0,00 | 0,00 |
2. Der Wiederanlage zugeführt | 0,00 | 0,00 |
3. Vortrag auf neue Rechnung | 2.306.425,41 | 0,14 |
III. Gesamtausschüttung | 20.878.997,10 | 1,30 |
1. Zwischenausschüttung | 0,00 | 0,00 |
a) Barausschüttung | 0,00 | 0,00 |
b) Einbehaltene Kapitalertragsteuer | 0,00 | 0,00 |
c) Einbehaltener Solidaritätszuschlag | 0,00 | 0,00 |
2. Endausschüttung | 20.878.997,10 | 1,30 |
a) Barausschüttung | 20.878.997,10 | 1,30 |
b) Einbehaltene Kapitalertragsteuer | 0,00 | 0,00 |
c) Einbehaltener Solidaritätszuschlag | 0,00 | 0,00 |
1) Bezogen auf die zum Berichtsstichtag umlaufenden Anteile von 16.060.767 Stück.
Entwicklung des Fondsvermögens vom 1. Mai 2021 bis 30. April 2022
EUR | EUR | |
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres | 668.545.538,01 | |
1. Ausschüttung für das Vorjahr | -20.232.575,55 | |
a) Ausschüttung laut Jahresbericht des Vorjahres | -15.778.116,90 | |
b) Ausgleichsposten für bis zum Ausschüttungstag ausgegebene bzw. zurückgenommene Anteile | -4.454.458,65 | |
Steuerabschlag für das Vorjahr | 0,00 | |
2. Zwischenausschüttungen | 0,00 | |
3. Steuerliche Vorabausschüttung | 0,00 | |
4. Mittelzufluss/-abfluss (netto) | 250.265.549,92 | |
a) Mittelzuflüsse aus Anteilverkäufen | 251.806.071,21 | |
b) Mittelabflüsse aus Anteilrücknahmen | -1.540.521,29 | |
5. Ertragsausgleich / Aufwandsausgleich | -3.758.546,05 | |
6. Abschreibung Anschaffungsnebenkosten | -5.021.220,52 | |
davon bei Immobilien | -5.021.220,52 | |
davon bei Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften | 0,00 | |
7. Ergebnis des Geschäftsjahres | 38.190.132,53 | |
davon nicht realisierte Gewinne | 27.274.754,45 | |
davon nicht realisierte Verluste | -4.223.188,62 | |
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres | 927.988.878,34 |
Erläuterung zur Entwicklung des Fondsvermögens vom 1. Mai 2021 bis 30. April 2022
Die Entwicklung des Fondsvermögens zeigt die Einflüsse einzelner Arten von Geschäftsvorfällen auf, die im Laufe des Berichtszeitraums den Wert des Fondsvermögens verändert haben.
Die nicht realisierten Gewinne und Verluste beinhalten die Wertfortschreibungen und Veränderungen der Buchwerte der direkt gehaltenen Immobilien sowie die Wertveränderung der latenten Steuern im Geschäftsjahr.
Anhang
Angaben nach Derivateverordnung
Zum Berichtsstichtag sind keine Derivate im Fonds enthalten. Das durch Derivate erzielte zugrundeliegende Exposure per Stichtag 30.04.2022 beträgt folglich 0,00 EUR. Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotenzial wird beim Einsatz von Derivaten nach dem einfachen Ansatz der Derivateverordnung ermittelt.
Anteilwert und Anteilumlauf
Anteilwert | 57,77 EUR |
Umlaufende Anteile | 16.060.767 |
Angaben zu den Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände
Direkt gehaltene Immobilien werden im Zeitpunkt des Erwerbs und danach nicht länger als 3 Monate mit dem Kaufpreis angesetzt. Anschließend erfolgt der Ansatz mit dem durch mindestens zwei externen Bewerter festgestellten Verkehrswert der Immobilie. Die Immobilien werden vierteljährlich bewertet. Nach jeweils drei Jahren erfolgt ein gesetzlich vorgeschriebener Austausch der Gutachter.
Im Regelfall wird zur Ermittlung des Verkehrswertes einer Immobilie der Ertragswert der Immobilie anhand des allgemeinen Ertragswertverfahrens in Anlehnung an die Immobilienwertermittlungsverordnung bestimmt. Bei diesem Verfahren kommt es auf die marktüblich erzielbaren Mieterträge an, die um die Bewirtschaftungskosten einschließlich Instandhaltungs- sowie Verwaltungskosten und das kalkulatorische Mietausfallwagnis gekürzt werden. Der Ertragswert ergibt sich aus der so errechneten Nettomiete, die mit einem Faktor (Barwertfaktor) multipliziert wird, der eine marktübliche Verzinsung für die zu bewertende Immobilie unter Einbeziehung von Lage, Gebäudezustand und Restnutzungsdauer berücksichtigt. Besondere, den Wert der Immobilie beeinflussende, Faktoren kann durch Zu- oder Abschläge Rechnung getragen werden.
Bei im Bau befindlichen Objekten wird während der Bauphase grundsätzlich auch ein Verkehrswert ermittelt. Die angefallenen Herstellungskosten sind während der gesamten Bauphase anzusetzen soweit sie vom Projektwert nach Fertigstellung gedeckt sind und erst nach Fertigstellung wird auf den gutachterlichen Verkehrswert übergegangen.
Bankguthaben, Tages- und Termingelder werden grundsätzlich zu ihrem Nennwert zuzüglich geflossener Zinsen bewertet.
Sonstige Vermögensgegenstände werden in der Regel mit dem Nennwert bewertet. Mietforderungen werden zum Nennwert abzüglich ggf. notwendiger und angemessener Wertberichtigungen angesetzt.
Anschaffungsnebenkosten werden über die voraussichtliche Dauer der Zugehörigkeit des Vermögensgegenstandes zum Sondervermögen, längstens jedoch über zehn Jahre linear abgeschrieben.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlichen Rückzahlungsbetrages gebildet.
Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote
Gesamtkostenquote in Prozent | 1,23 |
Erfolgsabhängige Vergütung in EUR | 0,00 |
Transaktionsabhängige Vergütung der KVG für Ankäufe in Prozent im Verhältnis zum durchschnittlichen Inventarwert | 0,11 |
Transaktionsabhängige Vergütung der KVG für Verkäufe in Prozent im Verhältnis zum durchschnittlichen Inventarwert | 0,00 |
Pauschalvergütungen an Dritte in EUR | 0,00 |
Rückvergütungen | 0,00 |
Vermittlungsfolgeprovisionen | 1.730.505,35 |
Ausgabeaufschlag bei Investmentanteilen | 0,00 |
Rücknahmeabschlag bei Investmentanteilen | 0,00 |
Verwaltungsvergütungssatz für im Sondervermögen gehaltene Investmentanteile | 0,00 |
Wesentliche sonstige Erträge | 5.370.098,13 |
Transaktionskosten in EUR | 2.067.090,84 |
Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus.
Die KVG erhält keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen.
Die KVG gewährt keine sogenannten Vermittlungsfolgeprovisionen an Vermittler in wesentlichem Umfang aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung.
Es wurden keine Ausgabeauf- und Rücknahmeabschläge im Rahmen des Erwerbs oder der Rücknahme von Investmentanteilen berechnet.
Die Vertragsbedingungen des Fonds sehen keine Pauschalgebühr vor und es wurden auch keine entsprechenden Zahlungen geleistet.
Die Transaktionskosten beinhalten die Anschaffungsnebenkosten der im Geschäftsjahr erworbenen Immobilien.
Angaben zu wesentlichen sonstigen Aufwendungen
Sonstige Aufwendungen insgesamt | 2.436.368,47 |
davon Vertriebsfolgeprovision Publikumsfonds | 1.730.505,35 |
Angaben zu wesentlichen sonstigen Erträgen
Sonstige Erträge insgesamt | 5.370.098,13 |
davon Baukostenzuschüsse | 2.433.374,55 |
davon Zinserträge auf Kaufpreisraten | 1.570.693,07 |
davon Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 1.365.874,02 |
Angaben zur Mitarbeitervergütung
Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der KVG gezahlten Mitarbeitervergütung | 20.266.454,08 EUR |
davon feste Vergütung | 18.091.362,42 EUR |
davon variable Vergütung | 2.175.091,66 EUR |
Durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter der KVG | 292 |
Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der KVG gezahlten Vergütung an Risktaker | 1.034.255,35 EUR |
davon Führungskräfte | 1.034.255,35 EUR |
davon andere Risktaker | 0,00 EUR |
Die Angaben betreffen den Zeitraum 1. Januar 2021 – 31. Dezember 2021
Das Vergütungssystem der KVG ist so ausgerichtet, dass schädliche Anreize mit Auswirkung auf die KVG und deren Anleger vermieden werden. Das Vergütungssystem der KVG für ihre Geschäftsführer und Mitarbeiter basiert auf dem durch das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) sowie aus dem Anhang II der Richtlinie 2011/61/EU implementierten Grundsatz, dass die Vergütung mit einem soliden und wirksamen Risikomanagementsystem vereinbar ist und diesem förderlich sein soll. Die Ausgestaltung der Anreizsysteme der KVG steht außerdem mit den in der Strategie niedergelegten Zielen in Einklang. Beides ist in der internen Richtlinie zur Vergütungspolitik verankert, welche jährlich überprüft und gegebenenfalls angepasst wird.
Zentrales Element der Vergütungspolicy ist es, das Vergütungssystem der KVG konsequent an den strategischen Unternehmenszielen auszurichten und gleichzeitig die Interessen der Mitarbeiter und der Anleger der KVG in Einklang zu bringen. Ein ebenso wichtiger Schlüsselfaktor der Vergütungspolicy der KVG ist die Nachhaltigkeit und Risikoorientierung der einzelnen Vergütungsbestandteile. Die Gesamtvergütung der Mitarbeiter basiert im Wesentlichen auf einer fixen Vergütung. Einzelne Mitarbeiter und leitende Angestellte erhalten auch eine angemessene variable Vergütung.
Angaben zu wesentlichen Änderungen gem. § 101 Abs. 3 Nr. 3 KAGB
Im Berichtszeitraum erfolgten keine wesentlichen Änderungen.
Angaben zur Offenlegungs- und Taxonomieverordnung
Die in diesem Finanzprodukt zugrundeliegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten im Sinne der Taxonomieverordnung.
Zusätzliche Information
Prozentualer Anteil der schwer liquidierbaren Vermögensgegenstände, für die besondere Regelungen gelten | 0,00% |
Angaben zum Risikomanagementsystem
Das Risikomanagement verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz, der in allen wesentlichen Geschäftsprozessen verankert ist.
Zum einen werden im Rahmen des Investmentprozesses bereits auf Basis eines umfassenden Frühwarnsystems aktuelle Objekt- und Marktrisiken über ein Scoring der wesentlichen Indikatoren identifiziert und bewertet. Dabei erfolgt eine Bewertung der Ankaufsobjekte im Hinblick auf deren Rendite-/Risikoprofil, Leerstands-, Mietausfall-, Abwertungs- und Portfoliorisiken. Sofern ein Objekt die definierten Zielwerte erreicht, kann der Ankauf vollzogen werden.
Zum anderen erfolgt für die Objekte im Bestand vierteljährlich eine Risikoinventur, in der alle nach den investmentrechtlichen Vorgaben definierten Risikogrößen sowie Klumpenrisiken etc. auf Fondsebene quantifiziert werden. Die Bewertung der Risiken erfolgt automatisiert in bison.box. Das Risikomanagement von nicht quantifizierbaren Risiken erfolgt auf Basis von Expertenmeinungen. Sofern einzelne Risiken definierte Limite überschreiten, wird ein Maßnahmenkatalog verabschiedet, dessen Umsetzung prioritätenabhängig überwacht wird.
Zum Zeitpunkt des Verkaufs erfolgt eine Risikoeinschätzung, die neben einer Risikobewertung des Käufers vor allem auf mögliche steuerliche Risiken und Risiken im Zusammenhang mit abgegebenen Garantien abzielt. Die Ergebnisse der aktuellen Risikoinventur sowie der aktuelle Umsetzungsstand der Maßnahmen werden an die Geschäftsführung und das Fund Management berichtet.
Die Prozesse und das Risikomanagement an sich werden laufend, mindestens jedoch jährlich, an die aktuellen Gegebenheiten angepasst. Die Interne Revision der KVG prüft die Einhaltung der Prozesse des Risikomanagements jährlich.
Angaben zum Leverage-Umfang
Leverage-Umfang nach Bruttomethode bezüglich ursprünglich festgelegtem Höchstmaß | 160,00% |
Tatsächlicher Leverage-Umfang nach Bruttomethode | 81,92% |
Leverage-Umfang nach Commitmentmethode bezüglich ursprünglich festgelegtem Höchstmaß | 150,00% |
Tatsächlicher Leverage-Umfang nach Commitmentmethode | 81,92% |
Hamburg, den 13.09.2022
IntReal International Real Estate Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH
Die Geschäftsführung
Andreas Ertle
Michael Schneider
Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die IntReal International Real Estate Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresbericht des Sondervermögens FOKUS WOHNEN DEUTSCHLAND – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Mai 2021 bis zum 30. April 2022, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 30. April 2022, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Mai 2021 bis zum 30. April 2022 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der IntReal International Real Estate Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht zu dienen.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die übrigen Darstellungen und Ausführungen zum Sondervermögen im Gesamtdokument Jahresbericht, mit Ausnahme der im Prüfungsurteil genannten Bestandteile des geprüften Jahresberichts sowie unseres Vermerks.
Unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresbericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht
Die gesetzlichen Vertreter der IntReal International Real Estate Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung des Jahresberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresberichts sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Investmentvermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet u.a., dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts die Fortführung des Sondervermögens durch die IntReal International Real Estate Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
― |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
― |
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der IntReal International Real Estate Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH abzugeben. |
― |
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der IntReal International Real Estate Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH bei der Aufstellung des Jahresberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
― |
ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die IntReal International Real Estate Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die IntReal International Real Estate Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH nicht fortgeführt wird. |
― |
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresberichts, einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, den 13.09.2022
KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Griesbeck, Wirtschaftsprüfer
Schmidt, Wirtschaftsprüfer
Sonstiges
Renditen des Fonds – Vergleichende Übersicht der letzten 3 Jahre
GJ-Ende 30.04.2019 |
GJ-Ende 30.04.2020 |
GJ-Ende 30.04.2021 |
GJ-Ende 30.04.2022 |
|
I. Immobilien | ||||
Bruttoertrag | 4,8% | 5,4% | 5,2% | 4,6% |
Bewirtschaftungsaufwand | -1,0% | -1,6% | -0,8% | -0,6% |
Nettoertrag | 3,8% | 3,8% | 4,3% | 4,1% |
Wertänderungen | 2,8% | 1,9% | 2,3% | 3,6% |
Latente Ertragssteuern | 0,0% | -0,1% | 0,0% | -0,7% |
Ergebnis vor Darlehensaufwand | 6,6% | 5,7% | 6,6% | 7,0% |
Ergebnis nach Darlehensaufwand | 7,9% | 7,3% | 8,4% | 8,2% |
Währungsänderung | 0,0% | 0,0% | 0,0% | 0,0% |
Gesamtergebnis in Fondswährung | 7,9% | 7,3% | 8,4% | 8,2% |
II. Liquidität | 4,7% | 7,6% | -0,1% | -0,6% |
III. Ergebnis gesamter Fonds vor Fondskosten | 6,4% | 6,1% | 6,3% | 4,7% |
Ergebnis gesamter Fonds nach Fondskosten (BVI-Methode) | 5,2% | 4,8% | 4,9% | 3,4% |
Übersicht zu Renditen, Bewertung und Vermietung nach Ländern
Renditekennzahlen
(in %) | Gesamt | DE |
I. Immobilien | ||
Bruttoertrag | 4,6% | 4,6% |
Bewirtschaftungsaufwand | -0,6% | -0,6% |
Nettoertrag | 4,1% | 4,1% |
Wertänderungen | 3,6% | 3,6% |
Latente Steuern | -0,7% | -0,7% |
Ergebnis vor Darlehensaufwand | 7,0% | 7,0% |
Ergebnis nach Darlehensaufwand | 8,2% | 8,2% |
Währungsänderung | 0,0% | 0,0% |
Gesamtergebnis in Fondswährung | 8,2% | 8,2% |
II. Liquidität | -0,6% | |
III. Ergebnis gesamter Fonds vor Fondskosten | 4,7% | |
Ergebnis gesamter Fonds nach Fondskosten (BVI-Methode) | 3,4% |
Kapitalinformationen
(Durchschnittskennzahlen in TEUR) | Gesamt | DE |
Direkt gehaltene Immobilien | 619.346,7 | 619.346,7 |
Über Beteiligungen gehaltene Immobilien | 0,0 | 0,0 |
Immobilien insgesamt | 619.346,7 | 619.346,7 |
Liquidität (inkl. in Beteiligungen gehaltener Liquidität) | 294.382,5 | 294.382,5 |
Kreditvolumen | -109.634,3 | -109.634,3 |
Fondsvolumen (netto) | 847.863,7 | 847.863,7 |
Informationen zu Wertänderungen
(stichtagsbezogen in TEUR) | Gesamt | DE |
Gutachterliche Verkehrswerte Portfolio | 774.190,0 | 774.190,0 |
Gutachterliche Bewertungsmieten Portfolio | 31.023,0 | 31.023,0 |
Positive Wertänderungen lt. Gutachten | 30.257,9 | 30.257,9 |
Sonstige positive Wertänderungen | 0,0 | 0,0 |
Negative Wertänderungen lt. Gutachten | -1.596,3 | -1.596,3 |
Sonstige negative Wertänderungen | -6.408,1 | -6.408,1 |
Wertänderungen lt. Gutachten insgesamt | 28.661,6 | 28.661,6 |
Sonstige Wertänderungen insgesamt | -6.408,1 | -6.408,1 |
Vermietungsinformationen
Mieten nach Nutzungsarten
(in % der Jahres-Nettosollmiete) | Gesamt | DE |
Jahresmietertrag Büro | 3,6 | 3,6 |
Jahresmietertrag Handel / Gastronomie | 11,2 | 11,2 |
Jahresmietertrag Hotel | 0,0 | 0,0 |
Jahresmietertrag Industrie (Lager, Hallen) | 0,0 | 0,0 |
Jahresmietertrag Wohnen | 67,9 | 67,9 |
Jahresmietertrag Freizeit | 0,0 | 0,0 |
Jahresmietertrag Stellplatz | 2,4 | 2,4 |
Jahresmietertrag Praxis | 9,4 | 9,4 |
Jahresmietertrag Pflege | 5,2 | 5,2 |
Jahresmietertrag Andere | 0,3 | 0,3 |
Leerstandsinformationen nach Nutzungsarten
(in % der Jahres-Nettosollmiete) | Gesamt | DE |
Leerstand Büro | 0,1 | 0,1 |
Leerstand Handel / Gastronomie | 0,3 | 0,3 |
Leerstand Hotel | 0,0 | 0,0 |
Leerstand Industrie (Lager, Hallen) | 0,0 | 0,0 |
Leerstand Wohnen | 1,0 | 1,0 |
Leerstand Freizeit | 0,0 | 0,0 |
Leerstand Stellplatz | 0,7 | 0,7 |
Leerstand Praxis | 0,2 | 0,2 |
Leerstand Pflege | 0,0 | 0,0 |
Leerstand Andere | 0,0 | 0,0 |
Vermietungsquote | 97,8 | 97,8 |
Restlaufzeit der Mietverträge
(in % der Jahres-Nettosollmiete) | Gesamt | DE |
unbefristet | 71,0 | 71,0 |
2022 | 2,1 | 2,1 |
2023 | 2,2 | 2,2 |
2024 | 2,2 | 2,2 |
2025 | 5,3 | 5,3 |
2026 | 2,1 | 2,1 |
2027 | 0,1 | 0,1 |
2028 | 1,0 | 1,0 |
2029 | 0,9 | 0,9 |
2030 | 3,7 | 3,7 |
2031 | 3,6 | 3,6 |
2032 + | 5,9 | 5,9 |
Steuerrechnung
Steuerliche Hinweise
Kurzangaben über die für die Anleger bedeutsamen Steuervorschriften1
Die Aussagen zu den steuerlichen Vorschriften gelten nur für Anleger, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind.2 Dem ausländischen Anleger empfehlen wir, sich vor Erwerb von Anteilen an dem in diesem Verkaufsprospekt beschriebenen Sondervermögen mit seinem Steuerberater in Verbindung zu setzen und mögliche steuerliche Konsequenzen aus dem Anteilerwerb in seinem Heimatland individuell zu klären.3
1 § 165 Abs. 2 Nr. 15 KAGB: Kurzangaben über die für die Anleger bedeutsamen Steuervorschriften einschließlich der Angabe, ob ausgeschüttete Erträge des Investmentvermögens einem Quellensteuerabzug unterliegen.
2 Unbeschränkt steuerpflichtige Anleger werden nachfolgend auch als Steuerinländer bezeichnet.
3 Ausländische Anleger sind Anleger, die nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind. Diese werden nachfolgend auch als Steuerausländer bezeichnet.
Darstellung der Rechtslage ab dem 1. Januar 2018
Der Fonds ist als Zweckvermögen grundsätzlich von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. Er ist jedoch partiell körperschaftsteuerpflichtig mit seinen inländischen Immobilienerträgen, d.h. inländischen Mieterträgen und Gewinnen aus der Veräußerung inländischer Immobilien (der Gewinn aus dem Verkauf inländischer Immobilien ist hinsichtlich der bis zum 31. Dezember 2017 entstandenen stillen Reserven steuerfrei, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und der Veräußerung mehr als zehn Jahre beträgt), inländischen Beteiligungseinnahmen und sonstigen inländischen Einkünften im Sinne der beschränkten Einkommensteuerpflicht mit Ausnahme von Gewinnen aus dem Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften. Der Steuersatz beträgt 15%. Soweit die steuerpflichtigen Einkünfte im Wege des Kapitalertragssteuerabzugs erhoben werden, umfasst der Steuersatz von 15% bereits den Solidaritätszuschlag. Die Investmenterträge werden jedoch beim Privatanleger als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Einkommensteuer unterworfen, soweit diese zusammen mit sonstigen Kapitalerträgen den aktuell geltenden Sparer-Pauschbetrag übersteigen.4
Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen grundsätzlich einem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer). Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören auch die Erträge aus Investmentfonds (Investmenterträge), d.h. die Ausschüttungen des Fonds, die Vorabpauschalen und die Gewinne aus der Veräußerung der Anteile.5
Der Steuerabzug hat für den Privatanleger grundsätzlich Abgeltungswirkung (sog. Abgeltungsteuer), so dass die Einkünfte aus Kapitalvermögen regelmäßig nicht in der Einkommensteuererklärung anzugeben sind. Bei der Vornahme des Steuerabzugs werden durch die depotführende Stelle grundsätzlich bereits Verlustverrechnungen vorgenommen und aus der Direktanlage stammende ausländische Quellensteuern angerechnet.
Der Steuerabzug hat u.a. aber dann keine Abgeltungswirkung, wenn der persönliche Steuersatz geringer ist als der Abgeltungssatz von 25 %. In diesem Fall können die Einkünfte aus Kapitalvermögen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Das Finanzamt setzt dann den niedrigeren persönlichen Steuersatz an und rechnet auf die persönliche Steuerschuld den vorgenommenen Steuerabzug an (sog. Günstigerprüfung).
Sofern Einkünfte aus Kapitalvermögen keinem Steuerabzug unterlegen haben (weil z.B. ein Gewinn aus der Veräußerung von Fondsanteilen in einem ausländischen Depot erzielt wird), sind diese in der Steuererklärung anzugeben. Im Rahmen der Veranlagung unterliegen die Einkünfte aus Kapitalvermögen dann ebenfalls dem Abgeltungssatz von 25 % oder dem niedrigeren persönlichen Steuersatz.
Sofern sich die Anteile im Betriebsvermögen befinden, werden die Erträge als Betriebseinnahmen steuerlich erfasst.
4 Der Sparer-Pauschbetrag beträgt seit dem Jahr 2009 bei Einzelveranlagung 801,- Euro und bei Zusammenveranlagung 1.602,- Euro.
5 Gewinne aus dem Verkauf von vor dem 1. Januar 2009 erworbenen Fondsanteilen sind beim Privatanleger steuerfrei.
Anteile im Privatvermögen (Steuerinländer)
Ausschüttungen
Ausschüttungen des Fonds sind grundsätzlich steuerpflichtig. Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Immobilienfonds, daher sind 60 % der Ausschüttungen steuerfrei.
Die steuerpflichtigen Ausschüttungen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer).
Vom Steuerabzug kann Abstand genommen werden, wenn der Anleger Steuerinländer ist und einen Freistellungsauftrag vorlegt, sofern die steuerpflichtigen Ertragsteile den aktuell geltenden Sparer-Pauschbetrag nicht überschreiten.
Entsprechendes gilt auch bei Vorlage einer Bescheinigung für Personen, die voraussichtlich nicht zur Einkommenssteuer veranlagt werden (sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung, nachfolgend „NV-Bescheinigung“).
Verwahrt der inländische Anleger die Anteile in einem inländischen Depot, so nimmt die depotführende Stelle als Zahlstelle vom Steuerabzug Abstand, wenn ihr vor dem festgelegten Ausschüttungstermin ein in ausreichender Höhe ausgestellter Freistellungsauftrag nach amtlichem Muster oder eine NV-Bescheinigung, die vom Finanzamt für die Dauer von maximal drei Jahren erteilt wird, vorgelegt wird. In diesem Fall erhält der Anleger die gesamte Ausschüttung ungekürzt gutgeschrieben.
Vorabpauschalen
Die Vorabpauschale ist der Betrag, um den die Ausschüttungen des Fonds innerhalb eines Kalenderjahrs den Basisertrag für dieses Kalenderjahr unterschreiten. Der Basisertrag wird durch Multiplikation des Rücknahmepreises des Anteils zu Beginn eines Kalenderjahrs mit 70 % des Basiszinses, der aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet wird, ermittelt. Der Basisertrag ist auf den Mehrbetrag begrenzt, der sich zwischen dem ersten und dem letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis zuzüglich der Ausschüttungen innerhalb des Kalenderjahrs ergibt. Im Jahr des Erwerbs der Anteile vermindert sich die Vorabpauschale um ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Monat des Erwerbs vorangeht. Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres als zugeflossen.
Vorabpauschalen sind grundsätzlich steuerpflichtig.
Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Immobilienfonds, daher sind 60 % der Vorabpauschalen steuerfrei.
Die steuerpflichtigen Vorabpauschalen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer).
Vom Steuerabzug kann Abstand genommen werden, wenn der Anleger Steuerinländer ist und einen Freistellungsauftrag vorlegt, sofern die steuerpflichtigen Ertragsteile den aktuell geltenden Sparer-Pauschbetrag nicht überschreiten:
Entsprechendes gilt auch bei Vorlage einer Bescheinigung für Personen, die voraussichtlich nicht zur Einkommenssteuer veranlagt werden (sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung, nachfolgend „NV-Bescheinigung“).
Verwahrt der inländische Anleger die Anteile in einem inländischen Depot, so nimmt die depotführende Stelle als Zahlstelle vom Steuerabzug Abstand, wenn ihr vor dem Zuflusszeitpunkt ein in ausreichender Höhe ausgestellter Freistellungsauftrag nach amtlichem Muster oder eine NV-Bescheinigung, die vom Finanzamt für die Dauer von maximal drei Jahren erteilt wird, vorgelegt wird. In diesem Fall wird keine Steuer abgeführt. Andernfalls hat der Anleger der inländischen depotführenden Stelle den Betrag der abzuführenden Steuer zur Verfügung zu stellen. Zu diesem Zweck darf die depotführende Stelle den Betrag der abzuführenden Steuer von einem bei ihr unterhaltenen und auf den Namen des Anlegers lautenden Kontos ohne Einwilligung des Anlegers einziehen. Soweit der Anleger nicht vor Zufluss der Vorabpauschale widerspricht, darf die depotführende Stelle insoweit den Betrag der abzuführenden Steuer von einem auf den Namen des Anlegers lautenden Konto einziehen, wie ein mit dem Anleger vereinbarter Kontokorrentkredit für dieses Konto nicht in Anspruch genommen wurde.
Soweit der Anleger seiner Verpflichtung, den Betrag der abzuführenden Steuer der inländischen depotführenden Stelle zur Verfügung zu stellen, nicht nachkommt, hat die depotführende Stelle dies dem für sie zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Der Anleger muss in diesem Fall die Vorabpauschale insoweit in seiner Einkommensteuererklärung angeben.
Veräußerungsgewinne auf Anlegerebene
Werden Anteile an dem Fonds nach dem 31. Dezember 2017 veräußert, unterliegt der Veräußerungsgewinn dem Abgeltungssatz von 25 %. Dies gilt sowohl für Anteile, die vor dem 1. Januar 2018 erworben wurden und die zum 31. Dezember 2017 als veräußert und zum 1. Januar 2018 wieder als angeschafft gelten, als auch für nach dem 31. Dezember 2017 erworbene Anteile.
Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Immobilienfonds, daher sind 60 % der Veräußerungsgewinne steuerfrei.
Bei Gewinnen aus dem Verkauf von Anteilen, die vor dem 1. Januar 2018 erworben wurden und die zum 31. Dezember 2017 als veräußert und zum 1. Januar 2018 wieder als angeschafft gelten, ist zu beachten, dass im Zeitpunkt der tatsächlichen Veräußerung auch die Gewinne aus der zum 31. Dezember 2017 erfolgten fiktiven Veräußerung zu versteuern sind, falls die Anteile tatsächlich nach dem 31. Dezember 2008 erworben worden sind.
Sofern die Anteile in einem inländischen Depot verwahrt werden, nimmt die depotführende Stelle den Steuerabzug unter Berücksichtigung etwaiger Teilfreistellungen vor. Der Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) kann durch die Vorlage eines ausreichenden Freistellungsauftrags bzw. einer NV-Bescheinigung vermieden werden. Werden solche Anteile von einem Privatanleger mit Verlust veräußert, dann ist der Verlust mit anderen positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechenbar. Sofern die Anteile in einem inländischen Depot verwahrt werden und bei derselben depotführenden Stelle im selben Kalenderjahr positive Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt wurden, nimmt die depotführende Stelle die Verlustverrechnung vor.
Bei einer Veräußerung der vor dem 1. Januar 2009 erworbenen Fondsanteile nach dem 31. Dezember 2017 ist der Gewinn, der nach dem 31. Dezember 2017 entsteht, bei Privatanlegern grundsätzlich bis zu einem Betrag von 100.000 Euro steuerfrei. Dieser Freibetrag kann nur in Anspruch genommen werden, wenn diese Gewinne gegenüber dem für den Anleger zuständigen Finanzamt erklärt werden.
Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns ist der Gewinn um die während der Besitzzeit angesetzten Vorabpauschalen zu mindern.
Anteile im Betriebsvermögen (Steuerinländer)
Erstattung der Körperschaftsteuer des Fonds
Ist der Anleger eine inländische Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dient oder eine Stiftung des öffentlichen Rechts, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dient, oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, die ausschließlich und unmittelbar kirchlichen Zwecken dient, dann erhält er auf Antrag vom Fonds die auf der Fondsebene angefallene Körperschaftsteuer anteilig für seine Besitzzeit erstattet; dies gilt nicht, wenn die Anteile in einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gehalten werden. Dasselbe gilt für vergleichbare ausländische Anleger mit Sitz und Geschäftsleitung in einem Amts- und Beitreibungshilfe leistenden ausländischen Staat. Die Erstattung setzt voraus, dass der Anleger seit mindestens drei Monaten vor dem Zufluss der körperschaftsteuerpflichtigen Erträge des Fonds zivilrechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer der Anteile ist, ohne dass eine Verpflichtung zur Übertragung der Anteile auf eine andere Person besteht. Ferner setzt die Erstattung im Hinblick auf die auf der Fondsebene angefallene Körperschaftsteuer auf deutsche Dividenden und Erträge aus deutschen eigenkapitalähnlichen Genussrechten im Wesentlichen voraus, dass deutsche Aktien und deutsche eigenkapitalähnliche Genussrechte vom Fonds als wirtschaftlichem Eigentümer ununterbrochen 45 Tage innerhalb von 45 Tagen vor und nach dem Fälligkeitszeitpunkt der Kapitalerträge gehalten wurden und in diesen 45 Tagen ununterbrochen Mindestwertänderungsrisiken i. H. v. 70 % bestanden.
Entsprechendes gilt beschränkt auf die Körperschaftsteuer, die auf inländische Immobilienerträge des Fonds entfällt, wenn der Anleger eine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts ist, soweit die Investmentanteile nicht einem nicht von der Körperschaftsteuer befreiten Betrieb gewerblicher Art zuzurechnen sind, oder der Anleger eine von der Körperschaftsteuer befreite inländische Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse ist, der nicht die Körperschaftsteuer des Fonds auf sämtliche steuerpflichtigen Einkünfte zu erstatten ist.
Dem Antrag sind Nachweise über die Steuerbefreiung und ein von der depotführenden Stelle ausgestellter Investmentanteil-Bestandsnachweis beizufügen. Der Investmentanteil-Bestandsnachweis ist eine nach amtlichen Muster erstellte Bescheinigung über den Umfang der durchgehend während des Kalenderjahres vom Anleger gehaltenen Anteile sowie den Zeitpunkt und Umfang des Erwerbs und der Veräußerung von Anteilen während des Kalenderjahres.
Eine Verpflichtung des Fonds bzw. der Gesellschaft, sich die entsprechende Körperschaftsteuer zur Weiterleitung an den Anleger erstatten zu lassen, besteht nicht.
Aufgrund der hohen Komplexität der Regelung erscheint die Hinzuziehung eines steuerlichen Beraters sinnvoll.
Ausschüttungen
Ausschüttungen des Fonds sind grundsätzlich einkommen- bzw. körperschaftsteuer- und gewerbesteuerpflichtig.
Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Immobilienfonds, daher sind 60 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer und 30 % für Zwecke der Gewerbesteuer.
Die Ausschüttungen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Beim Steuerabzug wird die Teilfreistellung berücksichtigt.
Vorabpauschalen
Die Vorabpauschale ist der Betrag, um den die Ausschüttungen des Fonds innerhalb eines Kalenderjahrs den Basisertrag für dieses Kalenderjahr unterschreiten. Der Basisertrag wird durch Multiplikation des Rücknahmepreises des Anteils zu Beginn eines Kalenderjahrs mit 70 % des Basiszinses, der aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet wird, ermittelt. Der Basisertrag ist auf den Mehrbetrag begrenzt, der sich zwischen dem ersten und dem letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis zuzüglich der Ausschüttungen innerhalb des Kalenderjahrs ergibt. Im Jahr des Erwerbs der Anteile vermindert sich die Vorabpauschale um ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Monat des Erwerbs vorangeht. Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres als zugeflossen.
Vorabpauschalen sind grundsätzlich einkommen- bzw. körperschaftsteuer- und gewerbesteuerpflichtig.
Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Immobilienfonds, daher sind 60 % der Vorabpauschalen steuerfrei für Zwecke der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer und 30 % für Zwecke der Gewerbesteuer.
Die Vorabpauschalen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Beim Steuerabzug wird die Teilfreistellung berücksichtigt.
Veräußerungsgewinne auf Anlegerebene
Gewinne aus der Veräußerung der Anteile unterliegen grundsätzlich der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer. Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns ist der Gewinn um die während der Besitzzeit angesetzten Vorabpauschalen zu mindern.
Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Immobilienfonds, daher sind 60 % der Veräußerungsgewinne steuerfrei für Zwecke der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer und 30 % für Zwecke der Gewerbesteuer.
Die Gewinne aus der Veräußerung der Anteile unterliegen i.d.R. keinem Steuerabzug.
Negative steuerliche Erträge
Eine direkte Zurechnung der negativen steuerlichen Erträge auf den Anleger ist nicht möglich.
Abwicklungsbesteuerung
Während der Abwicklung des Fonds gelten Ausschüttungen nur insoweit als Ertrag, wie in ihnen der Wertzuwachs eines Kalenderjahres enthalten ist.
Zusammenfassende Übersicht für die Besteuerung bei üblichen betrieblichen Anlegergruppen
Ausschüttungen | Vorabpauschalen | Veräußerungsgewinne | |
Inländische Anleger | |||
Einzelunternehmer | Kapitalertragsteuer: 25% (die Teilfreistellung für Immobilienfonds i.H.v. 60% bzw. für Immobilienfonds mit Auslandsschwerpunkt i.H.v. 80% wird berücksichtigt) |
Kapitalertragsteuer: Abstandnahme |
|
Materielle Besteuerung: Einkommensteuer und Gewerbesteuer ggf. unter Berücksichtigung von Teilfreistellungen (Immobilienfonds 60% für Einkommensteuer / 30% für Gewerbesteuer; Immobilienfonds mit Auslandsschwerpunkt 80% für Einkommensteuer / 40% für Gewerbesteuer) |
|||
Regelbesteuerte Körperschaften (typischerweise Industrieunternehmen; Banken, sofern Anteile nicht im Handelsbestand gehalten werden; Sachversicherer) | Kapitalertragsteuer: Abstandnahme bei Banken, ansonsten 25% (die Teilfreistellung für Immobilienfonds i.H.v. 60% bzw. für Immobilienfonds mit Auslandsschwerpunkt i.H.v. 80% wird berücksichtigt) |
Kapitalertragsteuer: Abstandnahme |
|
Materielle Besteuerung: Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer ggf. unter Berücksichtigung von Teilfreistellungen (Immobilienfonds 60% für Körperschaftsteuer / 30% für Gewerbesteuer; Immobilienfonds mit Auslandsschwerpunkt 80% für Körperschaftsteuer / 40% für Gewerbesteuer) |
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Lebens- und Kranken-versicherungsunternehmen und Pensionsfonds, bei denen die Fondsanteile den Kapitalanlagen zuzurechnen sind | Kapitalertragsteuer: Abstandnahme |
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materielle Besteuerung: Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, soweit handelsbilanziell keine Rückstellung für Beitragsrückerstattungen (RfB) aufgebaut wird, die auch steuerlich anzuerkennen ist ggf. unter Berücksichtigung von Teilfreistellungen (Immobilienfonds 60% für Körperschaftsteuer / 30% für Gewerbesteuer; Immobilienfonds mit Auslandsschwerpunkt 80% für Körperschaftsteuer / 40% für Gewerbesteuer) |
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Banken, die die Fondsanteile im Handelsbestand halten | Kapitalertragsteuer: Abstandnahme |
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materielle Besteuerung: Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer ggf. unter Berücksichtigung von Teilfreistellungen (Immobilienfonds 60% für Körperschaftsteuer / 30% für Gewerbesteuer; Immobilienfonds mit Auslandsschwerpunkt 80% für Körperschaftsteuer / 40% für Gewerbesteuer) |
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Steuerbefreite gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Anleger (insb. Kirchen, gemeinnützige Stiftungen) | Kapitalertragsteuer: Abstandnahme |
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materielle Besteuerung: Steuerfrei – zusätzlich kann die auf der Fondsebene angefallene Körperschaftsteuer auf Antrag erstattet werden |
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Andere steuerbefreite Anleger (insb. Pensionskassen, Sterbekassen und Unterstützungskassen, sofern die im Körperschaftsteuergesetz geregelten Voraussetzungen erfüllt sind) | Kapitalertragsteuer: Abstandnahme |
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materielle Besteuerung: Steuerfrei – zusätzlich kann die auf der Fondsebene angefallene Körperschaftsteuer, die auf inländische Immobilienerträge entfällt, auf Antrag erstattet werden |
Unterstellt ist eine inländische Depotverwahrung. Auf die Kapitalertragsteuer, Einkommensteuer und Körperschaftsteuer wird ein Solidaritätszuschlag als Ergänzungsabgabe erhoben. Für die Abstandnahme vom Kapitalertragssteuerabzug kann es erforderlich sein, dass Bescheinigungen rechtzeitig der depotführenden Stelle vorgelegt werden.
Steuerausländer
Verwahrt ein Steuerausländer die Fondsanteile im Depot bei einer inländischen depotführenden Stelle, wird vom Steuerabzug auf Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Gewinne aus der Veräußerung der Anteile Abstand genommen, sofern er seine steuerliche Ausländereigenschaft nachweist. Sofern die Ausländereigenschaft der depotführenden Stelle nicht bekannt bzw. nicht rechtzeitig nachgewiesen wird, ist der ausländische Anleger gezwungen, die Erstattung des Steuerabzugs entsprechend der Abgabenordnung zu beantragen.5 Zuständig ist das für die depotführende Stelle zuständige Finanzamt.
5 § 37 Abs. 2 AO
Solidaritätszuschlag
Auf den auf Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen abzuführenden Steuerabzug ist ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % zu erheben. Der Solidaritätszuschlag ist bei der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer anrechenbar.
Kirchensteuer
Soweit die Einkommensteuer bereits von einer inländischen depotführenden Stelle (Abzugsverpflichteter) durch den Steuerabzug erhoben wird, wird die darauf entfallende Kirchensteuer nach dem Kirchensteuersatz der Religionsgemeinschaft, der der Kirchensteuerpflichtige angehört, regelmäßig als Zuschlag zum Steuerabzug erhoben. Die Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer als Sonderausgabe wird bereits beim Steuerabzug mindernd berücksichtigt.
Ausländische Quellensteuer
Auf die ausländischen Erträge des Fonds wird teilweise in den Herkunftsländern Quellensteuer einbehalten. Diese Quellensteuer kann bei den Anlegern nicht steuermindernd berücksichtigt werden.
Folgen der Verschmelzung von Sondervermögen
In den Fällen der Verschmelzung eines inländischen Sondervermögens auf ein anderes inländisches Sondervermögen kommt es weder auf der Ebene der Anleger noch auf der Ebene der beteiligten Sondervermögen zu einer Aufdeckung von stillen Reserven, d.h. dieser Vorgang ist steuerneutral. Erhalten die Anleger des übertragenden Sondervermögens eine im Verschmelzungsplan vorgesehene Barzahlung, ist diese wie eine Ausschüttung zu behandeln.6
6 § 190 Abs. 2 Nr. 2 KAGB.
Automatischer Informationsaustausch in Steuersachen
Die Bedeutung des automatischen Austauschs von Informationen zur Bekämpfung von grenzüberschreitendem Steuerbetrug und grenzüberschreitender Steuerhinterziehung hat auf internationaler Ebene in den letzten Jahren stark zugenommen. Die OECD hat daher im Auftrag der G20 in 2014 einen globalen Standard für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten in Steuersachen veröffentlicht (Common Reporting Standard, im Folgenden „CRS“). Der CRS wurde von mehr als 90 Staaten (teilnehmende Staaten) im Wege eines multilateralen Abkommens vereinbart. Außerdem wurde er Ende 2014 mit der Richtlinie 2014/107/EU des Rates vom 9. Dezember 2014 in die Richtlinie 2011/16/EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung integriert. Die teilnehmenden Staaten (alle Mitgliedstaaten der EU sowie etliche Drittstaaten) wenden den CRS grundsätzlich ab 2016 mit Meldepflichten ab 2017 an. Deutschland hat den CRS mit dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz vom 21. Dezember 2015 in deutsches Recht umgesetzt und wendet diesen seit 2016 an.
Mit dem CRS werden meldende Finanzinstitute (im Wesentlichen Kreditinstitute) dazu verpflichtet, bestimmte Informationen über ihre Kunden einzuholen. Handelt es sich bei den Kunden (natürliche Personen oder Rechtsträger) um in anderen teilnehmenden Staaten ansässige meldepflichtige Personen (dazu zählen nicht z.B. börsennotierte Kapitalgesellschaften oder Finanzinstitute), werden deren Konten und Depots als meldepflichtige Konten eingestuft. Die meldenden Finanzinstitute werden dann für jedes meldepflichtige Konto bestimmte Informationen an ihre Heimatsteuerbehörde übermitteln. Diese übermittelt die Informationen dann an die Heimatsteuerbehörde des Kunden.
Bei den zu übermittelnden Informationen handelt es sich im Wesentlichen um die persönlichen Daten des meldepflichtigen Kunden (Name; Anschrift; Steueridentifikationsnummer; Geburtsdatum und Geburtsort (bei natürlichen Personen); Ansässigkeitsstaat) sowie um Informationen zu den Konten und Depots (z.B. Kontonummer; Kontosaldo oder Kontowert; Gesamtbruttobetrag der Erträge wie Zinsen, Dividenden oder Ausschüttungen von Investmentfonds); Gesamtbruttoerlöse aus der Veräußerung oder Rückgabe von Finanzvermögen (einschließlich Fondsanteilen)).
Konkret betroffen sind folglich meldepflichtige Anleger, die ein Konto und/oder Depot bei einem Kreditinstitut unterhalten, das in einem teilnehmenden Staat ansässig ist. Daher werden deutsche Kreditinstitute Informationen über Anleger, die in anderen teilnehmenden Staaten ansässig sind, an das Bundeszentralamt für Steuern melden, das die Informationen an die jeweiligen Steuerbehörden der Ansässigkeitsstaaten der Anleger weiterleiten. Entsprechend werden Kreditinstitute in anderen teilnehmenden Staaten Informationen über Anleger, die in Deutschland ansässig sind, an ihre jeweilige Heimatsteuerbehörde melden, die die Informationen an das Bundeszentralamt für Steuern weiterleiten.
Zuletzt ist es denkbar, dass in anderen teilnehmenden Staaten ansässige Kreditinstitute Informationen über Anleger, die in wiederum anderen teilnehmenden Staaten ansässig sind, an ihre jeweilige Heimatsteuerbehörde melden, die die Informationen an die jeweiligen Steuerbehörden der Ansässigkeitsstaaten der Anleger weiterleiten.
Grunderwerbsteuer
Der Verkauf von Anteilen an dem Sondervermögen löst keine Grunderwerbsteuer aus.
Hinweis: Die steuerlichen Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage aus. Sie richten sich an in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtige oder unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige Personen. Es kann jedoch keine Gewähr dafür übernommen werden, dass sich die steuerliche Beurteilung durch Gesetzgebung, Rechtsprechung, Außenprüfung oder Erlasse der Finanzverwaltung nicht ändert, unter Umständen auch rückwirkend.
Steuerpflicht in Österreich
Besteuerung auf der Ebene eines unbeschränkt steuerpflichtigen Anlegers
Steuersubjekt für die unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich ist der einzelne Anleger, der über einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt (bei Körperschaften Sitz oder Ort der Geschäftsleitung) in Österreich verfügt. Besteuert werden die laufenden Fondserträge (Gewinne im Sinne des § 14 ImmoInvFG) und Gewinne aus der Veräußerung von Fondsanteilen, soweit diese nach dem 31. Dezember 2010 entgeltlich erworben wurden, so genanntes „Neuvermögen“.
Die laufenden Fondserträge umfassen die laufenden Bewirtschaftungsgewinne aus der Vermietung und die aus der jährlichen Bewertung resultierenden Wertzuwächse österreichischer Immobilien und von Immobilien in Ländern, mit denen Österreich nach bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen für Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen die Anrechnungsmethode vereinbart hat, im Ausmaß von 80 % sowie Liquiditätsgewinne.
Allfällige Gewinne aus der Veräußerung von Fondsanteilen, die nach dem 31. Dezember 2010 erworben wurden, resultieren aus der Differenz zwischen fortgeschriebenen Anschaffungskosten und dem Veräußerungserlös (Rückzahlungswert). Die Anschaffungskosten sind um die ausschüttungsgleichen Erträge zu erhöhen und um steuerfreie Ausschüttungen und die Auszahlung der Kapitalertragsteuer zu vermindern. Anschaffungsnebenkosten (Ausgabeaufschlag) sind nicht anzusetzen, außer der Fondsanteil wird im Betriebsvermögen gehalten.
Bei natürlichen Personen beträgt der Steuersatz für diese Einkünfte in Österreich 27,5 %.
Werden die Fondsanteile bei einer österreichischen Depotbank gehalten, sind alle laufenden Fondsgewinne und Gewinne aus der Veräußerung von Fondsanteilen durch den verpflichtenden Kapitalertragsteuerabzug durch die Depotbank des Anlegers endbesteuert, soweit diese im Privatvermögen gehalten werden. Das heißt, steuerpflichtige Einkünfte aus einer Beteiligung am Fokus Wohnen Deutschland müssen nicht mehr in einer Einkommensteuererklärung des Privatanlegers erklärt werden, außer es wird – bei einem günstigeren Tarifsteuersatz – die Anwendung des allgemeinen Steuertarifs (Regelbesteuerungsoption) beantragt bzw. die Verlustausgleichsoption nach § 97 Absatz 2 EStG ausgeübt, soweit Verluste aus Kapitalvermögen nicht bereits durch die depotführende Stelle beim Kapitalertragsteuerabzug berücksichtigt wurden. Die österreichische Depotbank muss für den Fokus Wohnen Deutschland keine Sicherungssteuer einbehalten.
Gewinne aus der Veräußerung von im Privatvermögen gehaltenen Fondsanteilen, die vor dem 1. Januar 2011 erworben wurden, sind steuerfrei.
Für im Betriebsvermögen gehaltene Fondsanteile erstreckt sich die Endbesteuerungswirkung nur auf laufende Fondserträge. Gewinne aus der Veräußerung von im Betriebsvermögen gehaltenen Fondsanteilen sind auch nach neuer Rechtslage im Veranlagungsweg zu erklären. Die einbehaltene Kapitalertragsteuer ist anzurechnen.
Werden die Fondsanteile bei einer ausländischen Depotbank gehalten, unterliegen die steuerpflichtigen Einkünfte aus der Beteiligung am Fokus Wohnen Deutschland (laufende Fondsgewinne bzw. Gewinne aus der Veräußerung von Fondsanteilen) dem besonderen Steuersatz 27,5 % und sind in die Einkommensteuererklärung des Anlegers aufzunehmen. Auch in diesem Fall besteht die Möglichkeit, zur Regelbesteuerung bzw. zum Verlustausgleich zu optieren.
Für Körperschaften beträgt der Steuersatz in Österreich 25 %.
Werden die Fondsanteile bei einer österreichischen Depotbank gehalten, erfolgt grundsätzlich auch für Körperschaften ein Kapitalertragsteuerabzug. Der Kapitalertragsteuerabzug durch die österreichische Depotbank kann durch Abgabe einer Befreiungserklärung gegenüber der österreichischen Depotbank vermieden werden. Die steuerpflichtigen Einkünfte aus der Beteiligung am Fokus Wohnen Deutschland (einschließlich Veräußerungsgewinnen) sind jedenfalls in die Körperschaftsteuererklärung aufzunehmen. Wurde keine Befreiungserklärung abgegeben, so ist eine einbehaltene Kapitalertragsteuer auf die Körperschaftsteuer anzurechnen.
Für Privatstiftungen beträgt der Steuersatz in Österreich 25 %. Privatstiftungen sind vom Kapitalertragsteuerabzug befreit. Laufende Fondsgewinne gemäß § 14 ImmoInvFG und steuerpflichtige Veräußerungsgewinne sind in der Körperschaftsteuererklärung zu erklären.
Gewinne aus der Veräußerung von Anteilscheinen, die vor dem 1. Januar 2011 erworben wurden, sind steuerfrei. Ab dem 1. Januar 2011 erworbene Anteile unterliegen bei Verkauf der Zwischensteuer von 25 %.
Die in Österreich steuerpflichtigen Einkünfte (ausschüttungsgleiche Erträge) für das am 30.04.2022 endende Geschäftsjahr des Fokus Wohnen Deutschland betragen EUR 0,0000 je Anteil. Dieser Betrag ist mit der vom Anleger gehaltenen Anzahl von Anteilen zu multiplizieren. Der für österreichische steuerliche Zwecke relevante Korrekturbetrag der Anschaffungskosten zum 30.04.2022 beträgt EUR 2,1004 je Anteil.
Gremien
Kapitalverwaltungsgesellschaft
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Telefax: (040) 377 077 899
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Kaufmann
Michael Schneider
Kaufmann
Aufsichtsrat
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HIH Real Estate GmbH |
Ulrich Müller | Joachim Herz Stiftung |
Prof. Dr. Marcus Bysikiewicz | Unabhängiges Aufsichtsratsmitglied |
Externe Bewerter für Immobilien
Timo Bill Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH), MBA |
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Mieten und Pachten, Ingenieurskammer Rheinland-Pfalz MRICS, CIS HypZert (F) |
Florian Lehn Dipl.-Ing.(FH) |
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Industrie- und Handelskammer München CIS HypZert (F) |
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