Fall Lombardium: Mithaftung von Wirtschaftsprüfern, Banken, Analysten usw.

Last Updated: Freitag, 19.03.2021By Tags: , , ,

Man merkt es, so langsam geht der Urlaub auch so manches Users zu Ende und man interessiert sich wieder für „Probleme“, die man im Urlaub einfach einmal ausgeblendet hatte. So erging es wohl auch dem einen oder anderen Lombardium Geschädigten. In dieser Woche erhielten wir nun rund 10 Mails mit der Frage „wer haftet eigentlich möglicherweise noch gegenüber Lombardiumgeschädigten?“.

Mit Verlaub eine Frage die wir als Nichtjuristen nicht beantworten können. Wir können nur spekulieren, an wen es Sinn machen könnte dann zukünftig Forderungen zu stellen. Neben den Hauptverantwortlichen wie Patrick Ebeeling und weiteren Personen in den Gesellschaften, werden auch die Wirtschaftsprüfer, Banken und Rechtsanwälte zu erklären haben, welche Rolle diese im Fall Lombardium gespielt haben. Ob daraus auch ein Haftungsanspruch entsteht, ist dann eben eine juristische Bewertung und dann auch eine gerichtliche.

So mancher Anleger jedoch kommt immer mehr zur Erkenntnis, so haben wir den Eindruck, auch einmal über einen möglichen Anspruch gegenüber seinem Berater prüfen zu lassen. Aus unserer Sicht, die naheliegende Konsequenz, denn mit Verlaub, stimmt es das manche Berater das wirklich als Alternative zum Festgeld verkauft haben an ihre Anleger, dann wird sicherlich so mancher Richter einen Schadensersatzanspruch des geschädigten Anlegers sicherlich „Bejahen“. Da hilft es auch nicht, dass man als Berater auf eine Analyse verweist, die einem der Initiator zur Verfügung gestellt hat und der man Glauben geschenkt habe.

Eine unternehmerische Beteiligung hat nichts, aber auch gar nichts mit dem Festgeld bei der Bank zu tun. Solche Gefälligkeitsanalysen sind nichts wert, nicht einmal das Papier auf dem sie stehen. Da sollten wir uns alle einig sein. Bei jedem, der solch eine Analyse erstellt hat, würde ich zumindest auch mal die Frage nach der Haftung stellen. Verwiesen sei zum Beispiel einmal auf diese Analyse, die man auch heute noch im Netz finden kann, deshalb haben wir diese auch nur auf den entsprechenden Fundort im Netz verlinkt.

Natürlich dürfte auch Stephan Appel heute um einiges Klüger sein, als zu dem Zeitpunkt, wo er diese Analyse erstellt hat, und man kann ihn auch nicht für mögliche kriminelle Handlungen von Dritten verantwortlich machen, aber nochmals eine unternehmersiche Beteiligung, auch nur die Nähe eines „Festgeldes“ gedanklich zu rücken, halten wir dann doch für „grob Fahrlässig“.

Natürlich sollen solche Ratings und Analysen letztlich für den Vermittler auch eine Verkaufshilfe darstellen, was sie dann hier wohl auch waren. Unter anderen Bedingungen würde sicherlich auch kein Initiator solch eine Analyse für sich verwerten bzw. auch bezahlen dafür. Auch das dürfte klar sein.

https://www.fhk24.de/sites/default/files/LC2/270412_CHECKLOMBARDCLASSIC2.pdf

Leave A Comment