Mehrwertsteuer auf Solaranlagen

Last Updated: Freitag, 17.11.2023By Tags: , ,

Seit dem 1. Januar 2023 wurde in Deutschland die Mehrwertsteuer auf Solaranlagen abgeschafft. Nach § 12 Absatz 3 Nummer 1 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) fällt nun keine Mehrwertsteuer mehr für Solarmodule an, die an Betreiber von Photovoltaikanlagen geliefert werden. Diese Regelung erstreckt sich auch auf wesentliche Komponenten und Speicher, die für den Betrieb solcher Anlagen notwendig sind und den mit Solarmodulen erzeugten Strom speichern.

Diese steuerliche Änderung, die im Dezember im Jahressteuergesetz beschlossen wurde, ist seit dem 1. Januar 2023 gültig. Der Gesetzgeber hat damit einen neuen Absatz in § 12 UStG eingeführt, der die Steuer für Lieferungen von Solarmodulen an Betreiber von Photovoltaikanlagen auf 0 Prozent senkt. Für Betreiber bedeutet dies, dass ab 2023 keine Umsatzsteuer mehr für die Lieferung und Installation ihrer Anlagen anfällt, was auch die Entscheidung gegen die Kleinunternehmerbesteuerung vereinfacht.

Aktuell gibt es keine Anzeichen oder Ankündigungen, dass diese Steuererleichterung aufgrund der finanziellen Lage des Staates zurückgenommen werden könnte. Die Abschaffung der Mehrwertsteuer auf Photovoltaikanlagen scheint ein fester Bestandteil der Förderpolitik für erneuerbare Energien in Deutschland zu sein. Diese Entwicklung könnte jedoch innerhalb der Regierungskoalition, bekannt als die „Ampel“, zu weiteren Überlegungen führen.

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