Sberbank (Switzerland) AG wird verkauft

Die Eigentümer der Sberbank (Switzerland) AG verkaufen das Institut an die Genfer m3 Groupe Holding SA. Die neuen Eigentümer werden die Bank unter neuem Namen weiterbetreiben. Die FINMA begleitet die Transaktion eng und hat ihre Schutzmassnahmen bei Sberbank (Switzerland) AG vorübergehend aufgehoben, damit die Transaktion durchgeführt werden kann. Diese erfolgt auch mit Zustimmung der für Sanktionsbestimmungen zuständigen Behörden.

Die Sberbank (Switzerland) AG wechselt ihre Eigentümer. Die russische Muttergesellschaft der Sberbank (Switzerland) AG veräussert ihre Beteiligung an die Genfer m3 Groupe Holding SA. Die für die Sanktionsbestimmungen zuständigen schweizerischen und ausländischen Behörden hatten ihre Zustimmung zur Transaktion gegeben. Die FINMA begleitet den Eigentümerwechsel eng und in Abstimmung mit nationalen und internationalen Stellen.

Die FINMA hat das gegen die Sberbank (Switzerland) AG verhängte Transaktions- und Auszahlungsverbot vom 2. September 2022 ab 10.00 Uhr Schweizer Zeit bis 5. September 2022 um 24.00 Uhr aufgehoben, um den Verkauf zu ermöglichen. Aufgrund der stabilen finanziellen Situation erlaubte die FINMA der Sberbank (Switzerland) AG bereits zwischen 1. und 5. Juli 2022, fällige Forderungen ihrer Gläubigerinnen und Gläubiger zu erfüllen und entsprechende Auszahlungen vorzunehmen (vgl. Medienmitteilung vom 1. Juli 2022). So konnte die Bank ihre Bilanz deutlich reduzieren.

Die redimensionierte Bank wird im Rahmen der bestehenden Bewilligung der FINMA unter dem neuen Namen TradeXBank AG weitergeführt. Die FINMA wird die Bank weiterhin eng begleiten und das Mandat des Untersuchungsbeauftragten zu gegebener Zeit beenden.

FINMA verlängert Schutzmassnahmen bei Sberbank (Switzerland) AG

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA verlängert die Dauer ihrer Massnahmen bei der Sberbank (Switzerland) AG bis und mit dem 30. September 2022.

Am 4. März 2022 informierte die FINMA, dass sie bei der Sberbank (Switzerland) AG Schutzmassnahmen zum Schutz der Gläubigerinnen und Gläubiger ergriffen hatte. Diese umfassten eine Stundung von Verpflichtungen aus Einlagen sowie ein weitgehendes Auszahlungs- und Transaktionsverbot (vgl. Medienmitteilung). Diese Massnahmen wurden bereits per 2. August 2022 verlängert (vgl. Meldung).

Nachdem die Massnahmen zwischenzeitlich für kurze Zeit und teilweise aufgehoben wurden (vgl. Medienmitteilung), damit die Bank Forderungen von nicht sanktionierten Gläubigerinnen und Gläubigern erfüllen konnte, werden die Massnahmen nun aufgrund des internationalen Sanktionsumfelds bis und mit dem 30. September 2022 verlängert. Der von der FINMA eingesetzte Untersuchungsbeauftragte nimmt seine Funktion weiter wahr.

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