Staatsanwaltschaft Berlin-Robert Doering, alias Ralf Sievers

Im Ermittlungsverfahren gegen Robert Doering, alias Ralf Sievers,  wegen Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges pp. wurde aufgrund des Beschlagnahmebeschlusses des Amtsgerichts Hamburg vom 23.06. 2015 — 165 Gs 379/15 – sowie aufgrund der Pfändungsanordnung der Staatsanwaltschaft Hamburg vom selben Tag unter dem vormaligen Aktenzeichen 6810 Js 537/15 der Guthabenstand in Höhe von 8.369,10 Euro (Stand 29. Juni 2015) auf dem Konto bei der Consorsbank BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland, Bahnhofstr. 55, 90402 Nürnberg, ausgestellt auf den Namen Ralf Sievers, Holsteinische Chaussee 360, 22457 Hamburg, IBAN DE29760300800220462150, gesichert, um Vermögensverschiebungen zu verhindern.

Die staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen und ihre Bekanntmachung nach § 111e Abs. 4 Strafprozessordnung sollen Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern. Eine bloße Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft ist nicht ausreichend.

Die Aufrechterhaltung dieser vorläufigen Sicherungsmaßnahmen für die Tatverletzten ist zudem zeitlich begrenzt.

Da nicht absehbar ist, wie lange das Gericht die Sicherungsmaßnahmen aufrechterhalten wird, wird allen Tatverletzten dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden.

Im Übrigen wird auf die §§ 803, 804 Zivilprozessordnung verwiesen.

Berlin-Moabit, den 18. März 2016

Staatsanwaltschaft Berlin

Krause

Staatsanwalt

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