Staatsanwaltschaft Görlitz : Tom Berger, Steffen Lieschke und Claudio Weyh

Benachrichtigung über die vorläufige Sicherstellung von Vermögenswerten zugunsten der aus Straftaten Verletzten im Rahmen der Rückgewinnungshilfe (§ 111e Absatz 3, 4 Stopp)

310 Js 1395/11

Unter dem Aktenzeichen: 310 Js 1395/11 wurde u.a. gegen die Beschuldigten

Tom Berger, derzeit unbekannten Aufenthaltes, letzte bekannte Anschrift: Avinguda Mas Alba Nr. 1, 08810 Sant Pere de Ribes (Barcelona), Spanien

Steffen Lieschke, wohnhaft Heimstättenstraße 57, 07749 Jena

Claudio Weyh, wohnhaft Kirchplatz 2, 36404 Vacha

bei der Staatsanwaltschaft Görlitz ein Ermittlungsverfahren wegen Betruges (§ 263 StGB) und Handeln ohne Erlaubnis (§ 54 KWG) geführt.

Gegenstand des Verfahrens sind die von den Gesellschaften Sunday Morning Investment Ltd., Mountain Project Management S.L. und Mountain Management Group Ltd. sowie der DS Barcelona Performance S.L. betriebenen Kapitalanlagen, mit denen bei einer Vielzahl von Anlegern Anlagegelder als unbedingt rückzahlbare Einlagen eingeworben wurden, wobei den Anlegern die Sicherheit des eingezahlten Kapitals suggeriert wurde.

In dem vorliegenden Verfahren führte die Staatsanwaltschaft Görlitz neben den Ermittlungen zur Strafverfolgung zugleich Rückgewinnungshilfemaßnahmen zugunsten der durch die Straftaten Geschädigten durch. In diesem Zusammenhang wurden folgende Arrestbeschlüsse beim Amtsgericht Görlitz erwirkt und folgende Vermögenswerte von der Staatsanwaltschaft Görlitz gemäß §§ 111 b ff StPO in Vollzug der dinglichen Arreste einstweilen gesichert:

Steffen Lieschke (Arrestbeschluss des Amtsgerichts Görlitz vom 09.04.2014, Az.: 11 Gs 400/14 in Höhe von 174.554,32 EUR)

Santander Consumer Bank, Postfach 10 12 14, 41012 Mönchengladbach

Pfändung sämtlicher Forderungen insbesondere aus dem Konto Nr.: 1101310900. Laut der von der Bank abgegebenen Drittschuldnererklärung führt der Schuldner bei der Bank lediglich eine Finanzierung; Ansprüche bestünden daher nicht.

Deutsche Postbank AG, Friedrich-Ebert-Allee 114, 53113 Bonn

Pfändung sämtlicher Forderungen insbesondere aus dem Konto Nr. 45101104. Laut der von der Bank abgegebenen Drittschuldnererklärung wiesen die Konten zum Zeitpunkt der Pfändung ein Guthaben von 424,61 EUR aus. Bei dem Konto 0045101104 handelt es sich um ein Pfändungsschutzkonto.

Raiffeisen-Volksbank Hermsdorfer Kreuz eG, Eisenberger Str. 66, 07629 Hermsdorf / Thüringen

Pfändung sämtlicher Forderungen insbesondere aus den Konten
Nummer: 80470 – (lt. Drittschuldnererklärung ohne Guthaben) und
Nummern 150080470 und 5080470 – (lt. Drittschuldnererklärung Darlehenskonten; es bestünden eigene vorrangige Ansprüche der Bank)

Amtsgericht Stadtroda – Grundbuchamt – Schloßstraße 2, 07646 Stadtroda

Eintragung einer Sicherungshöchstbetragshypothek im Grundbuch des Bezirks Eisenberg Bl. 767, Dritte Abteilung, LNrE 5, LNrG 1, Betrag: 58.184 EUR

Amtsgericht Gera – Grundbuchamt – Rudolf-Diener-Str. 1, 07545 Gera

Eintragung einer Sicherungshöchstbetragshypothek im Wohnungsgrundbuch des Bezirks Debschwitz Bl. 2262, Flur 1, Flurstück 78, Dritte Abteilung, LNrE 3, LNrG 1, Betrag: 58.184 EUR; ein zwischenzeitlich von einem Drittgläubiger betriebenes Zwangsversteigerungsverfahren wurde mangels Abgabe von Geboten einstweilen eingestellt

Amtsgericht Gera – Grundbuchamt – Rudolf-Diener-Str. 1, 07545 Gera

Eintragung einer Sicherungshöchstbetragshypothek im Grundbuch des Bezirks Untermhaus Bl. 1762, Flur 2, Flurstück 66, Dritte Abteilung, LNrE 3, LNrG 1, Betrag 58.184 EUR

Pfändung von Ansprüchen des Schuldners auf Zahlung von rückständigen, fälligen und künftig fällig werdenden Mietzinsen von Mietern von Wohnungen des Schuldners in Gera, Nordstraße 6, sowie in Eisenberg, Geraer Str. 3 und Mauergasse 1. Den Drittschuldner wurde anheim gestellt, die Zahlungen bei den Amtsgerichten Gera bzw. Stadtroda zu hinterlegen. Hinterlegungen wurden nicht bekannt. Soweit die Mieter Drittschuldnererklärungen abgaben teilten sie mit, dass die Ansprüche auf Zahlung der Mieten bereits zuvor abgetreten worden waren. Auf Antrag kann unter den Voraussetzungen von § 406e StPO zu den Personen der Drittschuldner Auskunft erteilt werden.

Claudio Weyh (Arrestbeschluss des Amtsgerichts Görlitz vom 09.04.2014, Az.: 11 Gs 401/14 in Höhe von 167.481,29 EUR)

Aufgrund des zwischenzeitlich eröffneten Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners wurde der Arrestbeschluss durch das Amtsgericht Görlitz am 23.10.2014 wieder aufgehoben.

Sunday Morning Investment Ltd. (Arrestbeschluss des Amtsgerichts Görlitz vom 31.07.2012, Az.: 11 Gs 996/12 in Höhe von 1.206.665 EUR)

Letzter bekannter Firmensitz: W2 1HR London, 6 London Street, Commerce House 2nd Floor, Großbritannien, vertreten durch Tom Berger. Es besteht ein amtlicher Löschungsvorschlag bezüglich der Gesellschaft.

Im Wege der Rechtshilfe mit dem Vereinigten Königreich von Großbritannien konnten in Umsetzung des Arrestbeschlusses des Amtsgerichts Görlitz keine Vermögenswerte der Gesellschaft gesichert werden.

Mountain Project Management S.L. (Arrestbeschluss des Amtsgerichts Görlitz vom 04.12.2012, Az.: 11 Gs 1496/12 in Höhe von 893.627 EUR)

Letzter bekannter Firmensitz: 08193 Cerdanyola del Valles (Barcelona), Calle Monntseny No. 15, Spanien, vertreten durch Tom Berger und Steffen Lieschke.

Im Wege der Rechtshilfe mit dem Königreich Spanien wurden folgende Vermögenswerte der Gesellschaft gesichert:

Caixa Bank S.A., Avenida DiagonaI 621-629, 08028 Barcelona, Spanien, IBAN: ES28 2100 1841 0002 0017 6260, Kontoguthaben: 60,28 EUR

Banco de Sabadell Atlántico, Plaza Catalunya 1, 08201 Sabadel, Spanien, IBAN: ES68 0081 0556 7000 0142 7051, Kontoguthaben: 19,16 EUR

Mountain Management Group Ltd. (Arrestbeschluss des Amtsgerichts Görlitz vom 04.12.2012, Az.: 11 Gs 1495/12 in Höhe von 1.600.624 EUR)

Letzter bekannter Firmensitz: W2 1HR London, 6 London Street, Commerce House 2nd Floor, Großbritannien, vertreten durch Tom Berger. Es besteht ein amtlicher Löschungsvorschlag bezüglich der Gesellschaft.

Im Wege der Rechtshilfe mit dem Vereinigten Königreich von Großbritannien konnten in Umsetzung des Arrestbeschlusses des Amtsgerichts Görlitz keine Vermögenswerte der Gesellschaft gesichert werden.

Tom Berger (Arrestbeschluss des Amtsgerichts Görlitz vom 09.04.2014, Az.: 11 Gs 403/14 in Höhe von 219.730,04 EUR)

derzeit unbekannten Aufenthaltes, letzte bekannte Anschrift: Avinguda Mas Alba Nr. 1; 08810 Sant Pere de Ribes (Barcelona); Spanien

Sparkasse Wittenberg, Am Alten Bahnhof 3, 06886 Lutherstadt Wittenberg, Sparbuch Nr. 3626060283, Guthaben: 621,28 EUR, der Drittschuldnererklärung nach bestehen vorrangige Rechte Dritter (Sparguthaben = Mietkaution)

Commerzbank AG, Kaiserstr. 16, 60311 Frankfurt a.M., Konto-Nr.: 805081843, lt. Drittschuldnererklärung soll Tom Berger nicht Kontoinhaber sein.

DS Barcelona Performance S.L. (Arrestbeschluss des Amtsgerichts Görlitz vom 06.03.2013, Az.: 11 Gs 283/13 in Höhe von 492.000 EUR)

Letzter bekannter Firmensitz: Paseo Don Joan de Borbo Comte 16, 08003 Barcelona (Spanien), vertreten durch Tom Berger

Im Wege der Rechtshilfe mit dem Königreich Spanien wurden folgende Vermögenswerte der Gesellschaft gesichert:

Banco de Sabadell Atlántico, Plaza Catalunya 1, 08201 Sabadel, Spanien, IBAN: ES51 0081 0556 7000 0146 2956, Kontoguthaben: 179,13 EUR

Bezüglich des Beschuldigten Tom Berger wird das Verfahren weiter bei der Staatsanwaltschaft Görlitz unter dem Aktenzeichen 310 Js 24021/15 geführt. In dieses Verfahren sind auch die Vorwürfe gegen Tom Berger in Bezug mit den Geschäften der von ihm vertretenen DS Barcelona Performance S.L. einbezogen.

Hinweise:

Die staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen und ihre Bekanntmachung nach § 111e Abs. 3 und 4 StPO sollen den aus den Straftaten Verletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern. Eine bloße Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft ist keine zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahme. Verletzte, welche die eigenständige zivilrechtliche Durchsetzung ihrer Ansprüche beabsichtigen, haben die entsprechenden Schritte, insbesondere die Erlangung zivilrechtlicher Vollstreckungstitel (Urteile, Vollstreckungsbescheide, Arrestbeschlüsse u.a.) und die Vollstreckung aus diesen Titeln, selbständig in die Wege zu leiten.

Die Staatsanwaltschaft ist nicht berechtigt, zivilrechtliche Ansprüche abzuwickeln, Auszahlungen vorzunehmen oder sonst die gesicherten Werte zu verteilen.

Mit dieser Mitteilung sind keine Hinweise auf die Erfolgsaussichten eigener zivilrechtlicher Zwangsvollstreckungsmaßnahmen verbunden. Geschädigte müssen selbst vorab überlegen, ob sich die Beschreitung des Rechtswegs, auch unter Berücksichtigung der dabei anfallenden Kosten, überhaupt lohnt. Auch obliegt es dem zuständigen Strafgericht – dem Landgericht Görlitz – darüber zu entscheiden, ob und in welcher Höhe die vorläufig gesicherten Vermögenswerte letztlich dem Zugriff von Verletzten unterliegen. Zudem wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die zivilrechtliche Arrestvollziehung oder Zwangsvollstreckung gemäß § 111g StPO der Zulassung durch das Gericht und/oder eines Rangrücktritts der Staatsanwaltschaft, zu dem wiederum eine richterliche Zulassung erforderlich ist (§ 111h StPO), bedarf. Die Aufrechterhaltung der staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen für die Geschädigten ist zudem zeitlich begrenzt (§ 111i StPO).

Haben Sie bitte Verständnis, dass die Staatsanwaltschaft keine Beratung / Ratschläge zum Verfahren oder Auskünfte zu Erfolgsaussichten erteilen kann und darf und eine weitergehende Auskunftserteilung daher nicht erfolgen wird. Es wird angeregt, erforderlichenfalls einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Ein Rechtsanwalt kann bei der Staatsanwaltschaft Görlitz bzw. dem Landgericht Görlitz unter den Voraussetzungen von § 406e StPO auch Einsicht in die Ermittlungsakten beantragen.

Leave A Comment