Timberfarm GmbH – Zweifelhaftes Geschäftsmodel – Hier sollte man Aufklären!

Last Updated: Donnerstag, 18.12.2014By Tags: , , , ,

Viele Anleger fragen sich, wie sie ihre Geldanlage, die sie bei der Timberfarm GmbH in Panama getätigt haben, zurückbekommen können. Immer mehr Anleger bezweifeln, ob ihr Geld dort sicher angelegt ist und ob die Versprechungen der Timberfarm wirklich zutreffen.
Der vor der Insolvenz der Green Planet von der Staatsanwaltschaft erhobene Vorwurf des Schneeballsystems und der Insolvenz der Green Planet AG sind sicherlich auch der Grund dafür, dass die Anleger beunruhigt sind.
Ähnliches erleben wir ja derzeit zum Thema “Öl und Gasinvestments”. Hier geht die Diskussion gerade um Nordic Oil, betroffen sind dann aber auch andere Unternehmen wie POC Proven Oil Company und Energy Capital Invest aus Stuttgart. Nach dem Geschäftsmodell der Timberfarm erwirbt der Anleger die von ihm erworbenen Bäume zu Eigentum. Darüber bekommt er sogar ein entsprechendes Baumzertifikat. Er kann seine ihm gehörenden Bäume per GPS orten. Dem Anleger wird also vermittelt, eine Eigentümerstellung zu haben. Für viele Anleger ist dies ein ganz wichtiger Aspekt, der ihnen ein Gefühl von Sicherheit gibt.
Aber sind sie wirklich Eigentümer ihrer Bäume?
Für die Verträge der Timberfarm gilt deutsches Recht. So steht es in den allgemeinen Vertragsbedingungen der Timberfarm. Das mag für die schuldrechtlichen Aspekte des Kaufvertrages möglich sein. Dass damit die sachenrechtlichen Grundsätze des Staates Panama außer Kraft gesetzt werden, auf dem ja die Kautschukplantage liegt, ist zweifelhaft. Das sagt Jochen Resch in einer Stellungnahme zu diesem Thema. Weiterhin schreibt Rechtsanwalt Jochen Resch dazu  Zitat: Bei Anwendung des deutschen Rechts allerdings ist der Erwerb von Eigentum an den Bäumen wohl nicht möglich. Die Bäume stehen auf fremdem Grund und Boden. Der Käufer erwirbt also nicht das Land, auf dem seine Bäume stehen, sondern nur die Bäume. Das schließt nach deutschem Recht die Bildung von Eigentum aus. Nach § 94 BGB werden Kautschukbäume mit dem Einpflanzen wesentlicher Bestandteil des Grundstücks, wenn sie nicht nur zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Grund und Boden verbunden wurden (OLG Bamberg: 1 U 142/09). Im Ergebnis wird man feststellen können, dass nach deutschem Recht die Timberfarm jedenfalls die versprochene Leistung auf Übertragung von Eigentum an den von ihr verkauften Bäumen nicht erfüllen kann. Ob der Eigentumserwerb nach panamesischem Recht möglich wäre, kann dahingestellt bleiben. Ein Hinweis, dass panamesisches Recht anzuwenden wäre, findet sich jedenfalls in den Unterlagen der Timberfarm nicht. Für den Erwerber ist allerdings die Frage der Eigentümerstellung von erheblicher Bedeutung. Rechtssicherheit ist für seine Eigentümerposition ein wesentlicher Aspekt, über den er aufgeklärt werden muss.

One Comment

  1. Dieter Wohlleben Mittwoch, 20.07.2016 at 17:15 - Reply

    Bereits seit ca. Januar 2016 bietet Timberfarm seine Investments nicht mehr an. Das steht im Zusammenhang mit BaFin-Forderungen nach einem Verkaufsprospekt. Weil dieser nicht existierte, untersagte die BaFin den Timberfarm-Konkurrenten Agrofinanz und Nobilis Sachwert, die kurz darauf in Insolvenz gingen. Ich halte es dager für sehr wahrscheinlich, dass auch die Timberfarm bald in Insolvenz gehen wird.

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