Veröffentlichung von Daten verurteilter Pädophiler

Last Updated: Montag, 13.11.2023By Tags: , ,

In Sachsen-Anhalt wurde ein Antrag der AfD-Fraktion, die Adressen, Namen und Fotos verurteilter Pädophiler öffentlich zugänglich zu machen, vom Landtag abgelehnt. Die AfD hatte diesen Antrag mit der angeblich hohen Rückfallgefahr dieser Straftäter begründet. Der Landtag entschied jedoch mit einer breiten Mehrheit gegen diesen Vorschlag.

Innenministerin Tamara Zieschang betonte, dass die Veröffentlichung solcher persönlichen Daten verfassungsrechtlich nicht zulässig sei. Sie wies darauf hin, dass ein solcher Schritt die Wiedereingliederung der Straftäter in die Gesellschaft erheblich gefährden könnte. Diese Entscheidung des Landtags unterstreicht die Bedeutung des Datenschutzes und der Menschenrechte auch für verurteilte Straftäter und steht im Einklang mit den grundlegenden Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit.

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