Vorläufige Sicherungsmaßnahme: Staatsanwaltschaft Dresden – Salvatore Gallo, Matthias Schmidt, Birke Peters, Dirk Reindke, Jörg Buhrow, Reiner Friedrich, Andreas Schmidt, Ulrike Metzger und Jörg Walter Buhrow

10Mitteilung der Sicherung von Vermögenswerten

zu Gunsten durch die Straftat Verletzter nach § 111 e Abs. 3 StPO

109 Js 14491/11
In dem Ermittlungsverfahren  wegen Betruges gegen Salvatore Gallo, geb. am 12.09.1965, wh.: Pestalozzistraße 7, 63225 Langen,Matthias Schmidt, geb. am 29.10.1981, wh.: Schönstraße 110a, 81543 München, Birke Peters, geb. am 11.12.1974, wh.: Alte Dorfstraße 16, 21493 Elmenhorst, Dirk Reindke, geb. am 14.03.1979, wh.: Obere Johannisbergstraße 27, 01445 Radebeul, Jörg Buhrow,geb. am 08.05.1951, wh.: Ludwigstraße 21, 23683 Scharbeutz, Reiner Friedrich, geb. am 30.11.1963, wh.: zzt. Justizvollzugsanstalt Leipzig, Leinestraße 111, 04279 Leipzig, Andreas Schmidt, geb. am 02.10.1979, wh.: Karl-Theodor-Straße 2, 82343 Pöckingund Ulrike Metzger, geb. am 21.12.1956, wh.: Lessingstraße 45; 65719 Hofheim sind, zusätzlich zu den bereits erfolgten Sicherungsmaßnahmen, Vermögenswerte des Beschuldigten Jörg Walter Buhrow zur Sicherung der aus der Tat erwachsenen zivilrechtlichen Ansprüche der Verletzten aufgrund des dinglichen Arrestes des Amtsgerichts Dresden vom 4. Mai 2012, Az. 270 Gs 2036/11 im Sinne einer Rückgewinnungshilfe gesichert worden.
Die Übersicht der gesicherten Vermögenswerte befindet sich im Anschluss.
Das vollständige Anschreiben sowie eine je nach Ermittlungsstand aktualisierte Übersicht können die Verletzten bei der Geschäftsstelle der Staatsanwaltschaft Dresden, Lothringer Str. 1, 01069 Dresden (Tel.: 0351-4462151, Fax: 0351-4462170) unter der Angabe des obigen Aktenzeichens einsehen/anfordern.
Der tatsächliche Wert der sichergestellten Gegenstände bzw. Rechte ist der anliegenden Aufstellung nur eingeschränkt zu entnehmen, da dieser u. a. von eventuellen Rechten Dritter, vorgehenden Pfandrechten und dem endgültigen Verwertungserlös abhängt.
Für die Verfolgung ihrer Ansprüche sind die Verletzten ausschließlich selbst zuständig. Die Pfändung der Vermögenswerte zugunsten der durch die Straftat Geschädigten bewirkt nur eine vorläufige Sicherung. Die Verletzten müssen, sofern sie die Vermögensgegenstände wegen aus der gegenständlichen Tat erwachsener Ansprüche verwerten wollen, selbst mit vollstreckbaren Titeln, ggf. im Wege vorläufigen Rechtsschutzes auf die beschlagnahmten Vermögenswerte zugreifen.
Die Verwertung der verstrickten Objekte muss durch einen Beschluss des Amtsgerichts Dresden ausdrücklich zugelassen werden. Die zivilrechtliche Wirksamkeit der Sicherungsmaßnahmen des Verletzten und seine Rangstelle als Gläubiger richten sich nach seinen Vollstreckungsmaßnahmen und nicht nach dem Zeitpunkt der ermittlungsrichterlichen Zulassung zur Vollstreckung.

Hinweis:

Die Staatsanwaltschaft ist als Strafverfolgungsbehörde nicht befugt, zivilrechtliche Ansprüche abzuwickeln, Auszahlungen vorzunehmen oder sonst die gesicherten Werte zu verteilen.

Übersicht der für die Verletzten gesicherten Vermögenswerte
(Stand 6. September 2012)

a)
Forderungspfändungen

sämtliche Ansprüche gegen die UniCredit Bank AG, vertreten durch den Vorstand, Kardinal-Faulhaber-Straße 1, 80333 München, insbesondere aus dem Konten Nr. 657957631, 3350139264, 111404674, 3350139272, 657966231, 111432767, 34121940, 34146560, 38368001

sämtliche Ansprüche gegen die ING-DiBa AG, vertreten durch den Vorstand, Theodor-Heuss-Allee 106, 60486 Frankfurt am Main, insbesondere aus dem Konto Nr. 5503550381

sämtliche Ansprüche gegen die Landesbank Berlin AG, vertreten durch den Vorstand, Alexanderplatz 2, 10178 Berlin, insbesondere aus dem Konto Nr. 4568740000089091

sämtliche Ansprüche gegen die Gothaer Lebensversicherung AG, vertreten durch den Vorstand, Arnaldiplatz 1, 50969 Köln, insbesondere aus der Versicherung Nr. 05-518220-61 zu Gunsten des Herrn Lucas Ranke

sämtliche Ansprüche gegen die DSL Bank – Ein Geschäftsbereich der Deutschen Postbank AG, vertreten durch den Vorstand, Friedrich-Ebert-Allee 114-126, 53113 Bonn, auf Rückgewähr durch Abtretung, Verzicht oder Aufhebung

1.

der im Grundbuch von Kellinghusen, Gemarkung Overndorf-Grönhude, Blatt 722 am Flurstück 2/50 in Abteilung III Nr. 5 in Höhe von 132.935,89 Euro, zugunsten der Bayerische Vereinsbank Aktiengesellschaft in München am 15. Juli 1988 eingetragenen und an die DSL Bank – Ein Geschäftsbereich der Deutsche Postbank AG, Zweigniederlassung der Deutsche Postbank AG, Bonn, abgetretenen (am 8. Oktober 2009 eingetragenen) Grundschuld ohne Brief

2.

der im Grundbuch von Partenkirchen, Blätter 14830, 14831, 14832, 14833 und 14838 an dem Flurstück 891/10 in Abteilung III in Höhe von 455.000,00 Euro, zugunsten der DSL Bank – Ein Geschäftsbereich der Deutsche Postbank AG, Zweigniederlassung der Deutsche Postbank AG, Bonn, am 3. August 2009 eingetragenen Gesamtgrundschuld ohne Brief

3.

der im Grundbuch von Magdeburg, Gemarkung Magdeburg, Blatt 56483, Flurstück 429/6 an dem 446/10.000-Miteigentumsanteil verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im 3. Obergeschoss links vorn mit Keller, im Aufteilungsplan bezeichnet mit Nr. 12, in Abteilung III lfd. Nr. 3 in Höhe von 421.815,80 Euro, zugunsten der Bayerische Vereinsbank Aktiengesellschaft in München am 12. Mai 1997 eingetragenen und an die DSL Bank – Ein Geschäftsbereich der Deutsche Postbank AG, Zweigniederlassung der Deutsche Postbank AG, Bonn, abgetretenen (am 12. Oktober 2010 eingetragenen) Grundschuld ohne Brief

b)
unbewegliches Vermögen

Sicherungshypothek mit Höchstbetrag von 155.104,18 € an dem in dem Grundbuch von Kellinghusen, Gemarkung Overndorf-Grönhude, Blatt 722, Flurstück 2/50 eingetragenen Grundstück, bezeichnet mit Breslauer Straße 18

Sicherungshypothek mit Höchstbetrag von 115.500,00 € an dem in dem Grundbuch (Wohnungsgrundbuch) von Partenkirchen, Blatt 14830, Flurstück 891/10, bezeichnet mit Hirschweg 1b, eingetragenen 235,908/1.000-Miteigentumsanteil an dem Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an den Räumen, im Aufteilungsplan mit Nr. 5 bezeichnet

Sicherungshypothek mit Höchstbetrag von 16.940,00 € an dem in dem Grundbuch (Teileigentumsgrundbuch) von Partenkirchen, Blatt 14831, Flurstück 891/10, bezeichnet mit Hirschweg 1b, eingetragenen 25,458/1.000-Miteigentumsanteil an dem Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an dem Hobbyraum samt Nebenräumen, im Aufteilungsplan mit Nr. 6 bezeichnet

Sicherungshypothek mit Höchstbetrag von 16.940,00 € an dem in dem Grundbuch (Teileigentumsgrundbuch) von Partenkirchen, Blatt 14831, Flurstück 891/10, bezeichnet mit Hirschweg 1b, eingetragenen 25,458/1.000-Miteigentumsanteil an dem Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an dem Hobbyraum samt Nebenräumen, im Aufteilungsplan mit Nr. 7 bezeichnet

Sicherungshypothek mit Höchstbetrag von 4.620,00 € an dem in dem Grundbuch (Teileigentumsgrundbuch) von Partenkirchen, Blatt 14838, Flurstück 891/10, bezeichnet mit Hirschweg 1b, eingetragenen 1/1.000-Miteigentumsanteil an dem Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der Garage, im Aufteilungsplan mit Nr. 13 bezeichnet

Sicherungshypothek mit Höchstbetrag von 155.104,18 € an dem in dem Grundbuch (Wohnungsgrundbuch) von Magdeburg, Gemarkung Magdeburg, Blatt 56483, Flurstück 429/6, bezeichnet mit Hegelstraße 21, eingetragenen 446/10.000-Miteigentumsanteil an dem Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im 3. Obergeschoss links vorn mit Keller, im Aufteilungsplan bezeichnet mit Nr. 12

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