Vorläufige Sicherungsmaßnahme: Staatsanwaltschaft Hannover – Krzysztof Andrzej Galuszka

4061 Js 41559/12
In dem Vermögensermittlungsverfahren 4061 Js 41559/12 zu dem Ermittlungsverfahren 1483 Js 53912/12 gegen Krzysztof Andrzej Galuszka wegen des Verdachts des Betruges hat die Staatsanwaltschaft Hannover bisher folgende Vermögenswerte des Beschuldigten zur Sicherung der Ansprüche Geschädigter gemäß §§ 111 b ff. StPO (Strafprozessordnung) vorläufig sichergestellt:
Pfändung der Forderung gegen die Deutsche Postbank AG in Höhe von 2.076,73 Euro
Die Veröffentlichung erfolgt gem. § 111e StPO.

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