Vorläufige Sicherungsmaßnahme: Staatsanwaltschaft Hannover – Stefan Lorenz (Drittbeteiligten BID- Gesellschaft für Beratung Informations- und Datenverarbeitungs mbH)
4031 Js 60692/12
In dem Vermögensermittlungsverfahren 4031 Js 60692/12 zu dem Ermittlungsverfahren 5423 Js 60636/12 gegen Stefan Lorenz, wohnhaft: Königsberger Str. 5, 31832 Springe, als ehemaliger Geschäftsführer der BID-Gesellschaft für Beratung Informations- und Datenverarbeitungs mbH, Am Schäfergrund 9, 87742 Dirlewang-Altensteig, vertreten durch den Geschäftsführer Chandrabose Karuthasamy, wegen des Verdachts des Betruges hat die Staatsanwaltschaft Hannover folgende Vermögenswerte der Drittbeteiligten BID- Gesellschaft für Beratung Informations- und Datenverarbeitungs mbH zur Sicherung der Ansprüche Geschädigter gemäß §§ 111 b ff. StPO (Strafprozessordnung) vorläufig sichergestellt:
Pfändung der Forderung der BID-Gesellschaft für Beratung Informations- und Datenverarbeitungs mbH gegen die HypoVereinsbank aus Kto. 10961785 und 10961998 in Höhe von 1.289,04 Euro (lfd. Konto) bzw. 117.686,83 Euro (Termingeldkonto).
Inwieweit die sichergestellten Vermögensgegenstände für die Geschädigten verwertbar sind, hängt von möglicherweise bestehenden Rechten Dritter ab.
Die staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen und ihre Bekanntmachung nach § 111e Abs. 4 Satz 1 StPO sollen Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen in das vorläufig gesicherte Vermögen zu sichern. Die bloße Anmeldung etwaiger Forderungen bei der Staatsanwaltschaft ist nicht ausreichend. Die Aufrechterhaltung dieser vorläufigen Sicherungsmaßnahmen durch die Staatsanwaltschaft ist zudem zeitlich begrenzt (§ 111i StPO). Es wird daher allen Verletzten dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden.
Die Veröffentlichung erfolgt gem. § 111e Abs. 3 und 4 StPO.
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