Vorläufige Sicherungsmaßnahme: Staatsanwaltschaft Köln – Solvita Strause

175 Js 1210/06
In dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Köln, Am Justizzentrum 13, 50939 Köln, gegen Solvita Strause, geboren am 5.12.1985 in Talsi/Lettland, derzeit unbekannten Aufenthalts wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 08.03.2012 (650 Gs 8/12) gegen Sovita Strause gemäß §§ 111b, 111d StPO, 73, 73a StGB der dingliche Arrest in Höhe von 24.024,42 € in das bewegliche und unbewegliche Vermögen der Beschuldigten angeordnet.
In Vollziehung des dinglichen Arrests wurden die unten aufgeführten Vermögenswerte gepfändet bzw. sichergestellt, um Vermögensverschiebungen zu verhindern.
Die staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen und ihre Bekanntmachung nach § 111e Abs. 4 Strafprozessordnung sollen Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern. Eine bloße Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft ist nicht ausreichend.
Die Aufrechterhaltung dieser vorläufigen Sicherungsmaßnahmen für die Tatverletzten ist zudem zeitlich begrenzt.
Da nicht absehbar ist, wie lange das Gericht die Sicherungsmaßnahmen aufrechterhalten wird, wird allen Tatverletzten dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden. Im Übrigen wird auf die §§ 803, 804 Zivilprozessordnung verwiesen.
Aufstellung der gesicherten Vermögenswerte: Bankguthaben in Höhe von 24.024,42 €.
 

Dr. Vollmert, Staatsanwalt

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