Vorläufige Sicherungsmaßnahme: Staatsanwaltschaft Köln – Uwe Gelfert als Verantwortlichen der Depa Datenarchiv UG

116 Js 827/11
In einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Köln, Aktenzeichen 116 Js 827/11, gegen Uwe Gelfert als Verantwortlichen der Depa Datenarchiv UG aus Köln wurden aufgrund von dinglichen Arresten des Amtsgerichts Köln gegen die Depa Datenarchiv UG, vertreten durch Uwe Gelfert, Vastersstr. 23, 50825 Köln, auf einem Konto der Hypo Vereinsbank/Uni Credit (Kontonummer: 14661190) Vermögenswerte i. H. v. insgesamt 33.035,89 € sowie auf einem Konto der Deutschen Bank Privat- und Geschäftskonten AG (Kontonummer: 242534600) ein weiterer Betrag von 7.993,12 € gesichert, um Vermögensverschiebungen zu verhindern.
Die staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen und ihre Bekanntmachung nach § 111e Abs. 4 Strafprozessordnung sollen Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern. Eine bloße Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft ist nicht ausreichend! Die Aufrechterhaltung dieser vorläufigen Sicherungsmaßnahmen für die Tatverletzten ist zudem zeitlich begrenzt. Da nicht absehbar ist, wie lange das Gericht die Sicherungsmaßnahmen aufrechterhalten wird, wird allen Tatverletzten dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden. Im Übrigen wird auf die §§ 803, 804 Zivilprozessordnung verwiesen.

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