Vorläufige Sicherungsmaßnahme: Staatsanwaltschaft Stuttgart – Hartmut Wahl

191 RVA AR 208/08, 166 Js 79193/06
In einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen Hartmut Wahl (geboren am 05.02.1959) wegen gewerbsmäßigen Betrugs, konnten aufgrund des dinglichen Arrests des Amtsgericht Stuttgart vom 01.08.2008 (Aktenzeichen 29 Gs 1376/08) folgende Vermögenswerte gesichert werden:
Pfändung von vier Eigentümergrundschulden i. H. v. je 100.000 EUR des Hartmut Wahl, eingetragen im Wohnungseigentums-Grundbuch von Waiblingen, Blatt 22582, Abt. III laufende Nr. 3-6, lastend auf BV Nr. 1, wegen einer Gesamtsumme von 328.503,83 EUR.
Anschlusspfändungen durch Geschädigte können vorgenommen werden.
Der Beschuldigte hatte nach der deutschen Wiedervereinigung die Geschäftsidee, in Chemnitz Immobilien aufzukaufen, diese – teilweise nach Sanierung – gewinnbringend weiter zu veräußern und zudem durch die anschließende Hausverwaltung eine Rendite zu erwirtschaften. Diese Geschäftsidee setzte er unter anderem im Rahmen der Wahl und Partner GmbH um, deren Allein-Gesellschafter-Geschäftsführer der Beschuldigte im Tatzeitraum bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 24.08.2009 war.
Aufgrund der bislang durchgeführten Ermittlungen besteht der dringende Verdacht, dass der Beschuldigte dabei in insgesamt 603 Fällen Anlegern wahrheitswidrig vorspiegelte, deren Kapital lukrativ und sicher anzulegen, so dass diese sich mit einem Gesamtbetrag von 7.963.046,24 € über partiarische Darlehen an der Wahl und Partner GmbH beteiligten. Die Gesellschaft befand sich jedoch – wie der Beschuldigte seit mindestens Februar 2005 wusste – in massiven wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Bereits seit dem Jahr 2000 deckte das Vermögen der Gesellschaft nicht mehr deren Verbindlichkeiten. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag betrug zum 31.12.2004 mehr als 2,6 Mio. € und erhöhte sich stetig bis auf 6,5 Mio. € zum 31.12.2007. Spätestens seit April 2006 war die Gesellschaft zudem – wie der Beschuldigte auch spätestens zu diesem Zeitpunkt wusste – nicht mehr in der Lage, ihren Verpflichtungen aus den mit den Anlegern geschlossenen Verträgen im erforderlichen Maße nachzukommen.
Für weitere Informationen mögen sich geschädigte Kunden bitte mit der Staatsanwaltschaft Stuttgart, Neckarstr. 145, 70190 Stuttgart, zum Aktenzeichen 191 RVA AR 208/08 schriftlich in Verbindung setzen.

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