Vorläufige Sicherungsmaßnahmen: Staatsanwaltschaft Hamburg gegen Pareli GmbH bzw. KWK Invest, WEL Fonds und MR Mikrofinanz

Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hamburg (Geschäfts-Nr. 6804 Js 21/14 – 5400 Js 3/14) gegen den o.g. Beschuldigten sind im Zusammenhang mit Betrugstaten im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Kapitalanlageprodukten unter eigenem Namen bzw. den Firmen Pareli GmbH bzw. KWK Invest, WEL Fonds und MR Mikrofinanz zur Sicherung der Ansprüche von Verletzten im Wege der Beschlagnahme gemäß § 111b Strafprozessordnung (StPO) die nachfolgenden Vermögenswerte gesichert worden:

6 Schmuckstücke, darunter Stücke der Marken Chopard, Bulgari

6 Herrenarmbanduhren der Marken Breitling, IWC, Hermes, Rolex

14 Damenhandtaschen der Marken Dior, Chanel, Jimmy Choo, Louis Vuitton, Gucci, Prada, Hermes

1 Reisetasche der Marke Hermes

1 Aktentasche der Marke Louis Vuitton

4 x 5 gr Feingold

1 Beamer der Marke Benq

3 Kameras der Marke Canon (2 x digitale Filmkameras, 1 x digitale Spiegelreflexkamera) nebst 4 Objektiven und diversem Zubehör, darunter 2 Blitzlichter

Diese Mitteilung soll den Geschädigten die Möglichkeit eröffnen, ihre Rechte geltend zu machen. Eine formlose Anmeldung von Ansprüchen bei der Staatsanwaltschaft hat keine Rechtswirkungen und ist deshalb zwecklos; eine Verteilung gesicherter Werte durch die Staatsanwaltschaft ist rechtlich nicht möglich. Wenn Sie beabsichtigen, auf die gesicherten Vermögenswerte zuzugreifen, sollten Sie sich mit einem Rechtsanwalt oder einer öffentlichen Rechtsauskunftsstelle in Verbindung setzen. Diese können Ihnen über die zur Durchsetzung der Ansprüche einzuleitenden zivilrechtlichen Schritte Auskunft erteilen. Die Staatsanwaltschaft ist zur Erteilung weiterer Auskünfte über die von Geschädigten zu ergreifenden Maßnahmen nicht befugt.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Gesamtzahl der in der Anklage erfassten Geschädigten 296 beträgt und der Gesamtschaden sich auf mehr als 3,9 Mio. € beläuft.

Der Angeklagte Martin Rinck befindet sich derzeit in der Untersuchungshaftanstalt Hamburg, Holstenglacis 3, 20255 Hamburg.

Die weiteren Angeklagten sind nach hiesigen Erkenntnissen wie folgt wohnhaft:

Ute Waltraud Seehaus, Teutonia 0018, 24439 Willebadessen
Wolfgang Anton Theodor Seegers, Unter den Weiden 9, 31185 Söhlde

Bei den Angeklagten Seehaus und Seegers sind keine Vermögenswerte gesichert worden.

Etwaige die Sachermittlungen betreffende Akteneinsichtsanträge sind beim derzeit zuständigen Landgericht Hamburg unter dem Az. 618 KLs 1/15 zu stellen. Bei der Abteilung 68 der Staatsanwaltschaft Hamburg befinden sich unter der Geschäfts-Nr. 6804 Js 21/14 lediglich die die Sicherungsmaßnahmen betreffenden Aktenteile, die heute ebenfalls dem Landgericht Hamburg übermittelt werden.

Weiter wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die zivilprozessuale Arrestvollziehung oder Zwangsvollstreckung gemäß § 111g StPO der Zulassung durch das Gericht bedarf. Dies ist derzeit das Landgericht Hamburg, Große Strafkammer 18, Az. 618 KLs 1/15 (Anschrift: Sievekingplatz 3, 20355 Hamburg) und nach Abschluss der Hauptverhandlung das Amtsgericht Hamburg, Abt. 166, Az. 166 Gs 651/14 (Anschrift wie das Landgericht Hamburg). Der Verletzte kann auch schon vor der nach § 111g StPO erforderlichen Zulassung der Zwangsvollstreckung oder Arrestvollziehung wirksame Vollstreckungs- oder Vollziehungsmaßnahmen in das Vermögen des Schuldners unternehmen.

Gez. Dr. Ude, Staatsanwältin

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