Vorläufige Sicherungsmaßnahmen: Staatsanwaltschaft Kiel – Dominik Bahn, Müzeyyen Özay und Filiz Ünal

578 Js 14946/11
Im Rahmen des bei der Staatsanwaltschaft Kiel unter dem Aktenzeichen 578 Js 14946/11 wegen des Vorwurfs des Betruges geführten Ermittlungsverfahrens gegen Dominik Bahn, geb. 12.11.1971, Müzeyyen Özay, geb. 05.03.1974 und Filiz Ünal, geb. 07.11.1978 wurden zur Sicherung der den Verletzten aus den Straftaten erwachsenen zivilrechtlichen Ansprüche folgende Vermögenswerte im Rahmen der Arrestvollstreckung gesichert:

a)

In Vollziehung des dinglichen Arrestes des Amtsgerichts Kiel (Az: 43 Gs 3301/11):

– Bargeld in Höhe von 93,50 €
– Bargeld in Höhe von 118,87 €
– PKW BMW 520 I (FIN: WBADR11020GT01241) mit vier Fahrzeugschlüsseln und der Zulassungsbescheinigung Teil II
– PKW BMW M5 (FIN: WBSDE91090GJ20661) mit vier Fahrzeugschlüsseln
– 4 x BMW M Felgen + Reifen 235/45 R 17
– 4 x NTM Felgen + Reifen 245/40 ZR 18
– 1 x Felge BBS
– 4 x Felge aus Karton mit der Aufschrift Gewe GmbH
– 4 x Felge ATS
– 1 x Brembo Brake Discs
– 2 x Brembo Brake Systems

– Bargeld in Höhe von 60,00 €

b)

In Vollziehung des dinglichen Arrestes des Amtsgerichts Kiel (Az: 43 Gs 3407/11):

– PKW Audi TT mit der FIN: TRUZZZ8NZX1024084, derzeit amtliches Kennzeichen NMS-TT 15

– Forderung aus dem Konto 8839735 bei der Sparda Bank Hamburg in Höhe von 3.058,89 €.

Diese Bekanntmachung dient dem Zweck, den Geschädigten die Gelegenheit zu geben, etwaige Ansprüche zu prüfen und ggf. auf die sichergestellten Vermögenswerte zuzugreifen.
Diese hiesigen Vollstreckungsmaßnahmen entfalten ihre Wirkung ausschließlich im Verhältnis Staat, vertreten durch die Staatsanwaltschaft, und dem Schuldner.
Für die Geltendmachung etwaiger zivilrechtlicher Ansprüche sind ausschließlich die Geschädigten selbst zuständig. Die von Gericht oder Staatsanwaltschaft zugunsten Geschädigter gesicherten Vermögenswerte wirken nicht unmittelbar für die Geschädigten. Die Geschädigten sind – sofern sie auf die vorläufig gesicherten Vermögenswerte zugreifen wollen – verpflichtet, ihrerseits entsprechende Titel (Urteil, dinglicher Arrest usw.) einzuholen, um sodann mit Pfändungsmaßnahmen auf die gesicherten Vermögenswerte zuzugreifen.
Die Staatsanwaltschaft Kiel ist nicht befugt, die gesicherten Vermögenswerte an die Geschädigten zu verteilen. Die polizeilichen bzw. staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen beziehen sich ausschließlich auf strafrechtlich relevante Sachverhalte; mögliche zivilrechtliche Ansprüche von Geschädigten sind nicht umfasst. Die Wahrnehmung zivilrechtlicher Schritte obliegt also ausschließlich den Geschädigten.
 

Gellien, Rechtspfleger

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