Zuschüsse möglich

Last Updated: Donnerstag, 30.11.2023By Tags: ,

Die Gas- und Strompreisbremsen sind abgelaufen, ebenso wie die Härtefallhilfen Bayerns, doch es besteht immer noch die Möglichkeit, staatliche Zuschüsse für Heizkosten zu erhalten, wenn sie die finanziellen Möglichkeiten eines Haushalts übersteigen. Dies gilt auch für Menschen, die bisher keine Sozialleistungen bezogen haben. Die Unterstützung wird in Höhe der tatsächlich anfallenden Heizkosten gewährt, sofern sie als angemessen erachtet werden. Dies ist besonders wichtig, da die steigenden Gaspreise viele Menschen, auch solche mit durchschnittlichen Einkommen, vor finanzielle Herausforderungen stellen.

Laut dem Statistischen Bundesamt haben im letzten Jahr rund 5,5 Millionen Menschen in Deutschland aufgrund der hohen Heizkosten nicht ausreichend geheizt, und diese Zahl hat sich im Vergleich zu 2021 verdoppelt. Besonders betroffen sind Alleinerziehende, Alleinlebende und Familien mit mehr als drei Kindern.

Für diejenigen, die bereits Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter erhalten, übernehmen die örtlichen Jobcenter oder Sozialämter die steigenden monatlichen Heizkostenabschläge sowie die Jahresabrechnungen. Wenn keine Sozialleistungen in Anspruch genommen werden, müssen die betroffenen Haushalte eine monatliche Abrechnung vorlegen, um ihren Gesamtbedarf zu ermitteln, der die Heizkosten und weitere Lebenshaltungskosten umfasst. Wenn dieser Bedarf das monatliche Nettoeinkommen übersteigt und die Heizkosten als angemessen erachtet werden, übernimmt das Jobcenter bei Berufstätigen bzw. das Sozialamt bei Rentnern das Defizit in voller Höhe.

Der Anspruch auf staatliche Unterstützung besteht jedoch nur, wenn kein erhebliches Vermögen vorhanden ist. Das sofort verfügbare Vermögen, wie Bargeld, Geld auf Girokonto oder Sparbuch, darf 15.000 Euro pro Person im Haushalt nicht überschreiten.

Es ist wichtig, den Antrag auf Heizkostenzuschuss rechtzeitig zu stellen, da die Fristen je nach Erwerbsstatus variieren. Wer die Frist verpasst, kann ein staatliches Darlehen in Anspruch nehmen, um eine Strom- oder Gassperre wegen Zahlungsverzugs zu vermeiden.

Seit diesem Jahr können mehr Haushalte Wohngeld beantragen („Wohngeld plus“), und der monatliche Zuschuss hat sich mehr als verdoppelt. Die Kosten für Heizung und Warmwasser werden nun ebenfalls bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt. Dennoch scheuen viele Berechtigte den Behördengang, obwohl sie potenziell Wohngeld erhalten könnten. Es wird geschätzt, dass Hunderttausende Menschen in Deutschland bisher kein Wohngeld beantragt haben, obwohl sie dazu berechtigt wären.

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